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Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 24. November 2013 die Vignetten-Vorlage abgelehnt. Damit bleibt der Preis der Autobahnvignette unverändert und die Einführung einer Zweimonatsvignette entfällt. Die an die Vignetten-Vorlage geknüpfte Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer kann nicht in Kraft gesetzt werden.
Mit dem Entscheid der Stimmbevölkerung bleibt der Preis der Jahresvignette bei 40 Franken und es wird auch keine Zweimonatsvignette eingeführt. Die vom Parlament im neuen Netzbeschluss verankerte Erweiterung des Nationalstrassennetzes kann nicht in Kraft gesetzt werden. Die entsprechenden Strassenabschnitte und Umfahrungsprojekte bleiben damit in der Verantwortung der Kantone.
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 24. November 2013).
Vignette ermöglicht bessere Verkehrsverbindungen
Die Vignetten-Erträge des Bundes kommen vollständig der „Strassenkasse" zugute. Die Vignette garantiert zudem, dass auch die Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland einen Beitrag an die Finanzierung unseres Nationalstrassennetzes leisten.
Der Bundesrat erachtet 100 Franken für die Jahresvignette angesichts der vielen Verbesserungen als verkraftbar. Der Preis bleibt zudem auch im Vergleich zum Ausland moderat: In Frankreich, Italien oder Spanien muss man nur schon für eine Ferienreise oft höhere Autobahngebühren bezahlen als in der Schweiz für die ganzjährige Nutzung der Nationalstrassen.
Ein Ja zur Vignetten-Vorlage ermöglicht eine sinnvolle Erweiterung des Nationalstrassennetzes: Viele Regionen können besser angebunden und mit Umfahrungen entlastet werden.
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Medien
Im Artikel "Wie eine Schlagersängerin" des St. Galler Tagblatts vom 28. September 2013 werden die Auftritte von Frau Bundesrätin Doris Leuthard zur Abstimmung über den Preis der Autobahnvignette thematisiert. Das UVEK hält fest, dass der Artikel falsche Aussagen enthält.
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