Atomausstiegsinitiative: Fragen und Antworten

Wie sieht die Umsetzungsgesetzgebung bei Annahme der Initiative aus?

Nach einer Annahme der Initiative wäre der neue Verfassungsartikel direkt anwendbar. Er bedürfte keiner Feinabstimmung auf Gesetzesstufe. Drei der fünf Kernkraftwerke müssten 2017 abgeschaltet werden.

Welche maximalen Laufzeiten gelten für die Kernkraftwerke (KKW) bei Annahme der Initiative?

Gemäss der im Initiativtext enthaltenen Übergangsbestimmung müsste das KKW Beznau I ein Jahr nach Annahme der Initiative endgültig vom Netz gehen. Die KKW Mühleberg, Beznau II, Gösgen und Leibstadt wären maximal 45 Jahre nach deren Inbetriebnahme endgültig ausser Betrieb zu nehmen. Bei Annahme der Initiative ergäben sich für die Schweizer KKW somit folgende Abschaltjahre:  

Abschalttermine gemäss Initiative
Beznau I Beznau II Mühleberg Gösgen Leibstadt


2017


in Betrieb seit:

1969


2017



1972


2017



1972


2024



1979


2029



1984

Wie sind die Laufzeiten der Kernkraftwerke (KKW) heute geregelt?

Die Schweizer KKW haben eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie dürfen so lange laufen, wie sie sicher sind und werden am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt. Die Betreiber müssen die Sicherheit stets gewährleisten und ihre Anlagen laufend auf den neuesten Stand der Technik nachrüsten. Dabei werden sie vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) kontrolliert. Falls nötig, kann dieses die sofortige Abschaltung anordnen. Diese Lösung hat sich bewährt. Es gibt keinen Anlass für eine Änderung. Zur Berechnung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds geht der Bundesrat von einer Betriebsdauer von 50 Jahren aus.

Mit der Energiestrategie 2050 hat das Parlament den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen: Die bestehenden KKW bleiben bis zum Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer am Netz, dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht durch neue KKW ersetzt werden. Es dürfen also keinen neuen KKW mehr gebaut werden.
Die BKW hat bereits 2013 aus unternehmerischen Gründen entschieden, das KKW Mühleberg 2019 vom Netz zu nehmen.

Könnten die Betreiber bei Annahme der Initiative Entschädigungen fordern?

Ja. Eine Begrenzung der Kernkraftwerk-Laufzeiten mit fixen Daten hätte zur Folge, dass die Kernkraft¬werke (KKW) voraussichtlich vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer abgeschaltet werden müssten. Dies wäre ein Eingriff in die Eigentumsgarantie der KKW-Betreiber. Die von der Initiative verlangten Abschalttermine gelten unabhängig vom technischen Zustand der Anlagen. Sie sind nicht mit Sicherheitsargumenten zu begründen. Es ist darum absehbar, dass die Betreiber vom Bund Entschädigungen fordern würden. Sie leiten ihre Ansprüche insbesondere aus den Investitionen ab, die sie gestützt auf das geltende Recht und ihre unbefristeten Betriebsbewilligungen getätigt haben. Als Rechtsgrundlagen für entsprechende Ansprüche kommen gestützt auf die Gerichtspraxis zu den Grundrechten der Bundesverfassung insbesondere die materielle Enteignung und der Vertrauensschutz in Frage. Somit sind grundsätzlich Entschädigungsansprüche auf Ersatz der nichtamortisierten Investitionen, der ausstehenden Beiträge an den Stilllegungs- und Entsorgungs¬fonds sowie des entgangenen Gewinns denkbar. Für den Fall einer Annahme der Initiative wurden bereits Klagen in Milliardenhöhe angekündigt. Sind diese erfolgreich, so müssten der Bund und damit letztlich alle Steuerpflichtigen diese Entschädigungen bezahlen.

Bisherige Entschädigungsfälle in der Schweiz:
Der Bundesrat erteilte 1981 die Rahmenbewilligung für ein KKW in Kaiseraugst (AG). Das Parlament genehmigte diese 1985. Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl kamen Bundesrat und Parlament zum Schluss, dass die Fortführung des Projekts vor dem Hintergrund des Widerstands in der Bevölkerung nicht vertretbar sei. Das Parlament genehmigte 1989 eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der KKW Kaiseraugst AG zur Einstellung der Arbeiten am Projekt. Die KKW Kaiseraugst AG wurde für ihre Aufwendungen vom Bund mit 350 Millionen Franken entschädigt.
Für die Nicht-Realisierung des KKW Graben (BE) einigten sich der Bund und die KKW Graben AG 1996 auf eine Entschädigung von 227 Millionen Franken. Einem Urteil des Bundesgericht zufolge bestand für den Bund eine Entschädigungspflicht.

Ähnliche Fragen in Deutschland und Frankreich:
In Deutschland haben mehrere KKW-Betreiber eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungs-gericht eingereicht. Sie machen geltend, die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossene Abschaltung aller KKW bis 2022 greife in das grundrechtlich geschützte Eigentum und in die Berufs- und Gewerbefreiheit ein und sei entschädigungspflichtig. Die Betreiber fordern Medienberichten zufolge aufgrund der frühzeitigen Stilllegung insgesamt rund 15 Mrd. Euro Schadenersatz.
In Frankreich sind Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Abschaltung des KKW Fessenheim ein Thema. Die Betreiberin des KKW – die Electricité de France EDF – macht dafür eine Entschädigung in Milliardenhöhe geltend. Der französische Verfassungsrat bescheinigte ihr das Recht auf eine Entschädigung, falls sie das KKW frühzeitig schliessen müsste, um die gesetzlich vorgeschriebene Kernkraft-Maximalleistung einzuhalten. Gemäss einer Vereinbarung zwischen der französischen Regierung und der EDF soll diese für die Schliessung mindestens 400 Mio. Euro erhalten. Dazu kommen Entschädigungsforderungen für Einnahmen, die der EDF aufgrund der vorzeitigen Abschaltung entgehen. Medienberichten zufolge belaufen sie sich auf 1 Milliarde Euro.

Wie wirkt sich die Initiative auf die Stromversorgung aus?

Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass in der Schweiz kurzfristig deutlich weniger Strom produziert würde. Durch die Abschaltung der ersten drei Kernkraftwerke (KKW) 2017 würde der Schweiz rund ein Drittel des heute produzierten KKW-Stroms fehlen. Dieser Anteil könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien kompensiert werden. Die Schweiz müsste deshalb bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren – hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich. Dieser stammt unter anderem aus Kohle- und Kernkraftwerken. Kohlekraftwerke belasten die Umwelt stark. Die Initiative würde so die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland erhöhen.

Die Initiative berücksichtigt nicht, dass es Zeit braucht, den KKW-Strom grösstenteils mit Schweizer Strom aus Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu ersetzen. Es ist nicht möglich, bereits 2017 genug einheimische erneuerbare Energie zu produzieren. Für die Bewilligung, Finanzierung und Erstellung der nötigen Anlagen braucht es deutlich mehr Zeit.

Was heisst eine rasche Abschaltung für die Haushalte?

Durch die Abschaltung der ersten drei Kernkraftwerke (KKW) 2017 würde der Schweiz rund ein Drittel des heute produzierten KKW-Stroms fehlen. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von rund 1,6 Millionen Haushalten. Da dieser Anteil nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien kompensiert werden könnte, müsste die Schweiz bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren – hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich. Dieser stammt unter anderem aus Kohle- und Kernkraftwerken. Kohlekraftwerke belasten die Umwelt stark.

Wie wirkt sich die Initiative auf die Netzkapazitäten aus?

Die Stromleitungen und andere Teile der Netzinfrastruktur reichen heute nicht aus, um massiv mehr Strom aus dem Ausland zu importieren. Durch bedeutend mehr Stromimporte droht daher eine Überlastung der Schweizer Netzinfrastruktur. Um dies zu vermeiden, müsste insbesondere Transformatoren und Stromleitungen rasch genug ausgebaut werden können. Die notwendige Verstärkung der Netzinfrastruktur braucht aber Jahre. Die Initiative gefährdet deshalb unsere Versorgungssicherheit

Wie wirkt sich die Initiative auf Stilllegung und Entsorgung aus?

Die Initiative würde auch die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds beeinflussen. Mit dem Geld aus diesen beiden Fonds werden die Kosten gedeckt, die entstehen, wenn ein Kernkraftwerk (KKW) stillgelegt wird und nach der endgültigen Ausserbetriebnahme radioaktive Abfälle entsorgt werden müssen. Die Betreiber zahlen jährlich Beiträge in diese Fonds. Diese Beiträge müssen sie auch bezahlen, wenn die Laufzeit verkürzt wird. Dies obwohl sie keine Erträge aus dem Betrieb des KKW mehr haben. Kann ein KKW-Betreiber seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen, kommt eine gesetzlich geregelte Haftungskaskade zum Zug. Aufgrund dieser Regelung haben die anderen Betreiber eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht. Ist diese Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt. Wenn die Betreiber ihre Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen können, riskiert letztlich somit der Bund für die fehlenden Gelder aufkommen zu müssen.

Aus welchen Quellen stammt der in der Schweiz verbrauchte Strom (Liefermix)?

Der in der Schweiz verbrauchte Strom stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49 Prozent aus Wasserkraft und zu rund 5 Prozent aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26 Prozent des verbrauchten Stroms stammen aus Kernenergie und rund 2 Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18 Prozent des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (Quelle: Cockpit Stromkennzeichnung Schweiz 2014). An die Schweizer Steckdosen wird nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es gibt einen regen Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.

Der in der Schweiz produzierte Strom stammt zu knapp 60 Prozent aus Wasserkraft. Aus anderen erneuerbaren Energien werden heute 4.3 Prozent der gesamten Schweizer Stromproduktion gewonnen (Stand 2015). Dieser Anteil nimmt allerdings stetig zu. Knapp 40 Prozent stammen von Schweizer Kernkraftwerken.

Kernkraftwerke (KKW) fallen heute zwischendurch aus. Welchen Einfluss hat dies auf die Stromversorgung der Schweiz?

Tatsächlich müssen KKW – wie andere Kraftwerke auch – zwischendurch vom Netz genommen werden. Die Reaktoren werden regelmässig für Revisionsarbeiten abgeschaltet. Solche Betriebs-unterbrüche sind etwa für den Brennelementwechsel oder für Unterhalts-, Nachrüst- und Prüfarbeiten notwendig. Die planmässigen Jahresrevisionen erfolgen jeweils während der Sommermonate, wenn der Stromverbrauch relativ tief ist und die Wasserkraftwerke genügend Strom produzieren können. Nach Abschluss der Jahresrevision benötigen die KKW eine Freigabe des ENSI zum Wiederanfahren.

Im Fall von Unregelmässigkeiten beim Betrieb kann es auch zu ungeplanten Abschaltungen bzw. Leistungsreduktionen kommen. Der Normalbetrieb wird wieder aufgenommen, wenn die Voraussetz-ungen für einen sicheren Betrieb gegeben sind.

Trotz dieser zeitweisen Unterbrüche sind KKW zuverlässige Stromproduzenten. Insbesondere ist ihre Verfügbarkeit kaum von der Witterung abhängig – anders als bei Wasserkraft-, Windenergie- oder Photovoltaikanlagen. Auch die Brennstoffversorgung ist relativ sicher und langfristig planbar.

Im Moment fallen das KKW Beznau I und das KKW Leibstadt aus. Wäre eine rasche Abschaltung aller Kernkraftwerke also problemlos verkraftbar?

Nein, das ist ein Trugschluss. Wir haben es derzeit mit einer Ausnahmesituation zu tun, die nur wenige Monate andauert - und nicht mit permanent abgeschalteten KKW. Das KKW Leibstadt soll im Februar 2017 ja wieder in Betrieb gehen.

  • Solche Ausnahmesituationen können prinzipiell bewältigt werden, sei es mit netzseitigen Massnahmen (z.B. Transformatoren), sei es mit marktseitigen Massnahmen an den Grenzen während Zeiten grosser Nachfrage (z.B. Änderungen der Net Transfer Capacity NTC) oder mit dem Verzicht auf gewisse Exporte wie im letzten Winter für die Monate Januar bis März 2016. Marktseitige Massnahmen greifen jedoch stark in das freie Wirtschaften der Marktteilnehmer ein und sollten deshalb nur so lange als nötig gelten.
  • Falls die Initiative angenommen wird, würde die Ausnahmesituation zur dauerhaften „Realität“. Denn die drei kleinen KKW müssten 2017 abgestellt werden und das bedeutet weniger Produktion in der Schweiz, weniger Einspeisung in das 220-kV (Kilovolt) Netz und mehr Importe. Das setzt voraus, dass dieser Importstrom in die Schweiz geleitet werden kann. Das Übertragungsnetz kann dafür aber nicht so rasch eingerichtet werden. Swissgrid hat zwar den Ausstieg aus der Kernenergie gemäss Energiestrategie 2050 in ihrer Netzplanung „Strategisches Netz 2025“ berücksichtigt und wird den nötigen Ausbau/Umbau vornehmen. Dieser Ausbau/Umbau geht aber nicht so schnell, wie es die Initiative vorgibt.
  • Der Import von Strom passiert zum grössten Teil auf dem Höchstspannungsnetz der 380kV-Leitungen (rund 90%). Leibstadt und Gösgen speisen ihren Strom ebenfalls direkt auf der 380kV-Ebene ein. Die kleinen Kernkraftwerke Beznau I+II sowie Mühleberg speisen aber auf der 220 kV-Ebene ein. Will man den Strom dieser drei „Kleinen“ ab 2017 ersetzen, wie dies die Initiative fordert, muss Strom auf der 380kV-Ebene importiert werden. Um diesen Importstrom zu den Verbrauchern der Versorgungsgebiete von Beznau/Mühleberg zu leiten, muss er zunächst auf 220kV heruntertransformiert werden. Dies war eines der Probleme im letzten Winter, auf die Swissgrid unter anderem mit der beschleunigten Planung und dem Bau eines entsprechenden Transformators bei Beznau reagiert hat. Dieser soll im Frühling 2017 in Betrieb genommen werden.

    Die Stilllegung des KKW Mühleberg kann durch die Spannungserhöhung von 220 kV auf 380 kV der Leitung Bassecourt - Mühleberg und die Installation eines Transformators in Mühleberg kompensiert werden. Beides kann jedoch nicht bis 2017 erfolgen, wenn Mühleberg gemäss Initiative vom Netz gehen muss.
  • Beim aktuellen Stillstand von Leibstadt stellt sich das Problem der Transformierung nicht, weil dort bereits alles auf die 380kV-Einspeisung eingerichtet ist. Es geht hier vielmehr um die Menge an Strom, die zusätzlich importiert werden muss. Dafür müssen ausreichend Leitungskapazitäten zur Verfügung stehen. Weiter dürften sich auch die Lastflüsse im Netz verändern, auch dies muss in der Betriebsplanung von Swissgrid berücksichtigt werden.
  • Man muss sich zudem bewusst sein, was für Strom importiert würde: Unsere Hauptlieferländer sind Deutschland mit einem Anteil an fossiler Stromproduktion (Kohle + Gas) von rund 60% und 14% Nuklear sowie Frankreich mit einem Nuklearanteil von 77%.

Inwiefern kann der Strom aus den Schweizer Kernkraftwerken (KKW) bereits heute durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden?

Auch wenn der Ausbau der Produktionskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energien auf gutem Weg ist, dauert es noch lange, bis damit die Leistung der Stromproduktion aus Kernenergie erreicht ist. Dies verdeutlichen die folgenden Zahlen:

  • KKW erzeugen heute rund 25 TWh, d.h. rund 40 Prozent der gesamten Stromproduktion in der Schweiz (rund 66 TWh), Wasserkraftwerke rund 37 TWh oder knapp 60 Prozent der Gesamtproduktion. Aus anderen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse, Geo-thermie) werden heute rund 2.8 TWh Strom gewonnen.
  • Gemäss Energiestrategie 2050 strebt das Parlament eine inländische Produktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft von 4.4 TWh im Jahr 2020 und eine Produktion von 11.4 TWh im Jahr 2035 an. Diese Richtwerte sind realistisch.

Schweizer Elektrizitätsunternehmen investieren zwar auch im Ausland erhebliche Summen in die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Kraftwerke im Ausland dienen aber in aller Regel der Versorgung der lokalen Kunden; nur ein kleiner Teil davon fliesst in die Schweiz. Es besteht keine Garantie, dass diese Stromproduktion in die Schweiz importiert werden kann. Ausserdem sind die Importkapazitäten der Stromnetze beschränkt. Für die Schweiz ist deshalb der in der Schweiz verfügbare Strom wichtig.

Bei einem Ja zur Atomausstiegsinitiative müssten 2017 drei der fünf Schweizer KKW vom Netz gehen. Dies hätte zur Folge, dass in der Schweiz kurzfristig deutlich weniger Strom produziert würde. Dieser Anteil könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien kompensiert werden. Die Schweiz müsste deshalb bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren. Es ist nicht möglich, bereits 2017 genug einheimische erneuerbare Energie zu produzieren. Für die Bewilligung, Finanzierung und Erstellung der nötigen Anlagen braucht es deutlich mehr Zeit.

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