Vorlage für eine sichere Stromversorgung: FAQ

Aktuelle Informationen zum Thema:

Stärkung der Versorgungssicherheit

Wieso braucht die Schweiz mehr Strom?

Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Denn um das Ziel von Netto Null Treibhausgasemissionen zu erreichen, braucht es eine umfassende Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor. Aus diesen Gründen muss die inländische Stromerzeugung rasch und konsequent ausgebaut werden.

Wie ernst ist die Lage?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in einer Risikoanalyse von 2020 festgestellt, dass eine Strommangellage das grösste Risiko für die Schweiz darstellt und sehr hohe Schäden verursachen kann. In den vergangenen zwei Jahren haben wir tatsächlich noch nie dagewesene Verwerfungen an den Energiemärkten erlebt. Sie führten dazu, dass die Lage angespannt war.

Wie stärkt das Gesetz die Versorgungssicherheit?

Die Vorlage schafft die Grundlage, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus einheimischen erneuerbaren Energiequellen (Sonne, Wasser, Wind und Biomasse) zu produzieren. Dadurch sinkt die Abhängigkeit von ausländischen Energieimporten. Das Risiko von kritischen Versorgungslagen, welches im Winter am höchsten ist, sinkt.

Wie wichtig ist die Wasserkraft für die Versorgungssicherheit?

Wasserkraftanlagen produzieren bereits heute über die Hälfte des Schweizer Stroms. Die Vorlage führt 16 neue Wasserkraftprojekte auf, die sich besonders für die Stromproduktion eignen. Dazu gehören Neubauten und Staumauererhöhungen. Dieser Ausbau trägt dazu bei, dass im Winter mehr Strom gespeichert werden kann.

Wieso ist das Risiko einer Mangellage im Winter höher als im Sommer?

Im Winter übersteigt die Nachfrage nach Strom oftmals das vorhandene Angebot. Dies gilt sowohl für die Schweiz als auch für andere europäische Länder, weshalb es teils schwierig ist, in den Wintermonaten genügend Strom zu importieren. Deshalb schafft die Vorlage die Grundlagen für zusätzlichen Winterstrom.

Wie stärkt die Vorlage die Versorgungssicherheit im Winter?

Die Vorlage sieht erleichtere Planungsbedingungen für 16 Wasserkraftprojekte vor. Können diese realisiert werden, erhöht dies die Versorgungssicherheit. Zusätzlich gestärkt wird die Versorgungssicherheit im Winter durch die im Gesetz vorgesehene Wasserkraftreserve. Bei dieser werden die Betreiber grösserer Stauseen gegen Bezahlung verpflichtet, für die kalten Monate genügend Wasser für die Stromproduktion in den Speicherseen zurückzuhalten («Pflichtlager»). Daneben sorgen alpine Solaranlagen und die Windenergie dafür, dass im Winter mehr Strom produziert werden kann.

Schonung von Natur und Landschaft

Wo soll der Ausbau der erneuerbaren Energien primär stattfinden?

Das grösste Zubaupotenzial liegt bei der Stromproduktion auf Gebäuden, also auf Fassaden und Dächern. Die Vorlage schafft deshalb zusätzliche Anreize für die Installation von Solaranlagen auf Gebäuden.

Wie fördert die Vorlage den Ausbau von Solaranlagen auf Gebäuden?

Zusätzlich zur bisherigen Förderung erhalten kleine Solarstromproduzenten neu vom Netzbetreiber eine Minimalvergütung für ihren Solarstrom. Zudem kann die Bevölkerung neu lokale Elektrizitätsgemeinschaften bilden, um auf Quartierebene mit selbstproduziertem Solarstrom zu handeln.

Bleiben Natur und Landschaft weiterhin geschützt?

Ja. Der Ausbau der grossen Anlagen für die Stromproduktion erfolgt mit Rücksicht auf Natur und Landschaft. Ausgeschlossen ist der Zubau weiterhin in Moorlandschaften. Auch in besonders schützenswerten Gebieten, das heisst in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten, dürfen künftig keine neuen Stromproduktionsanlagen gebaut werden. Die Vorlage sieht neu einzelne Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Gletschervorfelder.

Sind die Wasserkraftprojekte des Gesetzes vereinbar mit dem Natur- und Landschaftsschutz?

Ja. Bei der Speicherwasserkraft fokussiert die Vorlage auf Projekte, auf die sich die grossen Umweltorganisationen WWF und Pro Natura sowie der Fischereiverband im Grundsatz an einem Runden Tisch verständigt haben. Damit erfolgt der Ausbau gezielt dort, wo dies auch aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes verträglich ist. Falls die Anlagen gebaut werden, müssen in jedem einzelnen Fall Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft umgesetzt werden.

Wie wurden die Speicherwasserkraftprojekte ausgewählt?

Am Runden Tisch wurden die aus Produktionssicht meistversprechenden Projekte ausgewählt, die gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können. Das Parlament hat diese Projekte dann ins Gesetz übernommen.

Werden die 16 Wasserkraftprojekte bei einem Ja zur Vorlage automatisch gebaut?

Nein, für jedes einzelne dieser Wasserkraftprojekte muss ein Konzessions- und ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden bleiben bestehen.

Wie wird der Bau von Solar- und Windkraftanlagen eingegrenzt?

Der Bau von Windkraft- und grossen Solaranlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders wichtig sind, soll gezielt auf ausgewählte Gebiete konzentriert werden, die für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie geeignet sind. Durch den Fokus auf geeignete Gebiete werden Landschaft und Natur geschont.

Wie legen die Kantone die Gebiete fest, die für Solar- und Windkraftanlagen geeignet sind?

Für die Ausscheidung der Gebiete macht das Gesetz spezifische Vorgaben im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Kantone müssen dem Schutz von Landschaft, Gewässer, Wald und Landwirtschaft (Kulturlandschutz und Schutz der Fruchtfolgeflächen) Rechnung tragen.

Wer prüft, dass die Kantone die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes wahren?

Der Bund muss die Richtpläne der Kantone genehmigen. Er wird prüfen, ob die von den Kantonen ausgeschiedenen Gebiete tatsächlich geeignet sind und ob die Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes eingehalten werden.

Müssen Solar- und Windkraftanlagen in geeigneten Gebieten weiterhin einzeln bewilligt werden?

Ja. Die Vorlage sieht vor, dass es für solche Anlagen erleichterte Planungsbedingungen geben soll. Jedes Projekt muss aber weiterhin einzeln beurteilt und bewilligt werden.

Sind Solar- und Windkraftanlagen ausserhalb von geeigneten weiterhin möglich?

Ja. Projekte in geeigneten Gebieten haben aber erleichterte Planungsbedingungen und können darum eher realisiert werden. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass sich der Zubau auf die geeigneten Gebiete konzentriert.

Die 16 Wasserkraftprojekte sowie Anlagen in geeigneten Gebieten haben gemäss Gesetz «grundsätzlichen Vorrang». Geht das Interesse an der Realisierung der Anlagen den Schutzinteressen deshalb immer vor?

Nein. Jedes Projekt muss weiterhin einzeln beurteilt und bewilligt werden. Auch wenn das Interesse an der Stromproduktion bei den 16 Wasserkraftprojekten und bei Anlagen in geeigneten Gebieten grundsätzlich vorgeht, müssen Behörden und Gerichte jeweils prüfen, ob nicht doch das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz so gewichtig ist, dass es im Einzelfall überwiegt.

Wahrung der demokratischen Mitsprache und Mitwirkung

Kann die Bevölkerung weiterhin über konkrete Projekte abstimmen?

Ja. Die Vorlage wahrt die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Auf Gemeindeebene oder auf kantonaler Ebene können darum weiterhin Volksabstimmungen über Wasserkraftprojekte, Solar- und Windparks durchgeführt werden.

Können neue Projekte angefochten werden?

Ja. Die Vorlage ändert an den bestehenden Rechtsmitteln grundsätzlich nichts. Solar- und Windkraftanlagen in geeigneten Gebieten müssen sämtliche Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen. In jedem Verfahren stehen auch künftig sämtliche Rechtsmittel (Einsprache, Beschwerde) unverändert zur Verfügung, sowohl für Privatpersonen als auch für Verbände. Aufgrund der erleichterten Planungsbedingungen haben Beschwerden jedoch voraussichtlich geringere Aussichten auf Erfolg.

Bleiben Beschwerden von Schutzorganisationen möglich?

Ja. Die Vorlage schränkt das Verbandsbeschwerderecht nicht ein.

Erhöhung der Effizienz

Weshalb enthält die Vorlagen Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz?

Jede Kilowattstunde Strom, die nicht verbraucht wird, muss auch nicht produziert werden. Mit einer Erhöhung der Energieeffizienz können also Kosten reduziert und Eingriffe in die Natur vermieden werden. Darum sieht die Vorlage Effizienzmassnahmen vor. Mehr Effizienz ist zum Beispiel möglich, indem ein Unternehmen auf eine energieeffiziente Beleuchtung oder stromsparende Maschinenantriebe oder Kompressoren umstellt.

Wie wird die Energieeffizienz erhöht?

Stromproduzenten müssen neu jährlich einen bestimmten Prozentsatz ihres Stromabsatzes einsparen. Dies können sie tun, indem sie die Stromkonsumentinnen und -konsumenten beim Ersatz von Lüftungen, Kälteanlagen oder Geräten unterstützen.

Was bringen Effizienzmassnahmen?

Mit Effizienzmassnahmen kann der Stromverbrauch reduziert werden. Zudem können die Stromkonsumentinnen und -konsumenten Geld einsparen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Lebensmittelgeschäft hat seine Kälteanlage ersetzt. Seither spart es jährlich 32 000 kWh Strom. Bei einem Strompreis von 29 Rp./kWh ergibt das eine Einsparung von gut 9000 Franken pro Jahr.

Verzicht auf neue Abgaben und Pflichten

Gibt es neue Abgaben für die Bevölkerung?

Nein. Der geplante Ausbau erfolgt, ohne die Stromkonsumenten mit neuen Abgaben zu belasten. Der Netzzuschlag bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.

Gibt es neue Pflichten für die Bevölkerung?

Nein. Die Vorlage setzt weiterhin auf Investitionsanreize statt auf neue Pflichten. Für den Bau von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden gibt es finanzielle Unterstützung. Damit soll der Zubau gefördert werden. Bei Neubauten, deren Fläche grösser ist als 300 m2, ist wie bisher eine Solaranlage zu installieren.

Schutz vor Preisschwankungen

In jüngerer Vergangenheit kam es vereinzelt auch in der Grundversorgung zu starken Preisausschlägen. Was sieht das Gesetz dagegen vor?

Die Vorlage verpflichtet die Verteiler, den Strom für die Grundversorgung langfristig und strukturiert einzukaufen. Dies stabilisiert die Preise für die Haushalte. Das Risiko von grossen Ausschlägen kann dadurch reduziert werden.

Bedeutung der Vorlage

Warum stimmen wir über die Vorlage ab?

Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit 177 zu 19 Stimmen angenommen, im Ständerat wurde sie einstimmig verabschiedet. Gegen die Vorlage kam das Referendum zustande. Deshalb stimmen wir am 9. Juni 2024 darüber ab.

Was bedeutet ein Ja zur Vorlage?

Die Vorlage schafft die Voraussetzungen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland zügig und unter Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft voranzutreiben. Die demokratische Mitsprache der Bevölkerung und die Beschwerdemöglichkeiten bleiben auch bei einem Ja gewahrt. Der rasche Ausbau ist notwendig, damit sich die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft weiterhin auf eine sichere Stromversorgung verlassen können.

Was passiert bei einem Nein zur Vorlage?

Die Vorlage schafft sinnvolle Rahmenbedingungen für einen Ausbau der einheimischen Stromproduktion sowie eine Erhöhung der Energieeffizienz. Damit möchten Bundesrat und Parlament die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken und die Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren. Wird die Vorlage abgelehnt, können die vorgesehenen Neuerungen ihre Wirkung nicht entfalten. Der Ausbau müsste unter den bestehenden Regelungen erfolgen.

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