Das Wichtigste über die Zweitwohnungsinitiative in Kürze

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Die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» will den Anteil der Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Der Bundesrat lehnt sie ab, weil sie den unterschiedlichen regionalen und lokalen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht wird. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wurden bereits griffige Massnahmen beschlossen: Kantone und Gemeinden müssen den Zweitwohnungsbau gezielt beschränken, für eine bessere Auslastung der bestehenden Zweitwohnungen sorgen und für Einheimische erschwinglichen Wohnraum schaffen. Damit lassen sich Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer bekämpfen als mit der Initiative.

Die Initiative möchte die Zersiedelung stoppen und sieht zu diesem Zweck vor, den Anteil von Zweitwohnungen in der Schweiz auf 20 Prozent pro Gemeinde zu begrenzen. Die Gemeinden sollen dazu verpflichtet werden, jährlich über die Einhaltung dieser Beschränkung zu informieren und eine Übersicht über die dauerhaft genutzten Wohnungen zu erstellen.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Dies aus folgenden Gründen:

Die Initiative ist zu starr

Die Beschränkung der Zweitwohnungen auf einen fixen Anteil von 20 Prozent würde in manchen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen. In der Folge kämen jene Gebiete unter Druck, in denen der Anteil derzeit noch unter 20 Prozent liegt. Dies würde somit in heute noch wenig betroffenen Gebieten zu einer stärkeren Zersiedelung führen. Zudem würden ländliche Gemeinden mit wenig Arbeitsplätzen weiter geschwächt: Sie leiden unter einer starken Abwanderung der Bevölkerung und weisen deshalb einen hohen Zweitwohnungsanteil aus. Nach Annahme der Initiative dürften dort Wohnungen, die aufgrund der Abwanderung aufgegeben wurden, nicht mehr für Ferienzwecke renoviert oder umgebaut werden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz führt zu wirksameren Lösungen

Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, den Zweitwohnungsbau mit gezielten, auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnittenen Massnahmen zu beschränken. Im Unterschied zur Initiative zwingt es die Kantone und Gemeinden auch dazu, bereits bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten und dafür zu sorgen, dass für die Einheimischen preisgünstige Wohnungen geschaffen werden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz ist ausgewogen und vernünftig

Es bringt mehr Schutz für die Landschaft, ohne aber die Interessen der Gemeinden und des Tourismus zu gefährden. Es sichert damit den Regionen eine weitere, wirtschaftlich gedeihliche Entwicklung. Der Bund setzt mit seinen Vorgaben den Rahmen, die Kantone und Gemeinden entscheiden über die Massnahmen vor Ort. Sie behalten somit die Freiheit zu bestimmen, ob sie mit Kontingenten, mit Lenkungsabgaben, mit Hotelzonen oder mit Wohnzonen für Einheimische den Zweitwohnungsbau einschränken wollen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz greift bereits

Seit dem 1. Juli 2011 verpflichtet es Kantone und Gemeinden, in ihren Richt- und Nutzungsplänen einschränkende Massnahmen für vom Zweitwohnungsbau stark betroffene Gebiete zu bestimmen. Dafür haben sie bis spätestens am 1. Juli 2014 Zeit. In der Folge dürfen so lange keine Zweitwohnungen mehr bewilligt werden, bis die nötigen Massnahmen getroffen worden sind. In den Kantonen haben die Arbeiten an den Richtplänen bereits begonnen. Verschiedene Gemeinden sind ebenfalls daran, ihre Bestimmungen zu verschärfen.

Die Initiative missachtet den Föderalismus

Die Initiative zielt darauf ab, allen Kantonen und Gemeinden die gleichen Vorgaben zu machen. Sie wird den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz damit nicht gerecht und missachtet damit eines der wichtigsten Grundprinzipien unseres Landes - den Föderalismus.

Mit der Lösung des Bundes können Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer bekämpft werden. Die Initiative führt nicht zum Ziel. Sie ist mit zu vielen Nachteilen verbunden. Sie unterlässt es insbesondere, dafür zu sorgen, dass bereits bestehende Zweitwohnungen besser ausgelastet werden.

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