Weiteres Vorgehen bei der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes

Ittigen, 14.03.2013 - Nach der Zustimmung des Souveräns zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) am 3. März 2013 werden nun Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam die Umsetzung an die Hand nehmen. Das revidierte RPG soll zusammen mit der Raumplanungsverordnung (RPV) im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Am 3. März 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Um das revidierte RPG umzusetzen, konstituiert sich demnächst eine Arbeitsgruppe (siehe Kasten). Sie wird Entwürfe für die Raumplanungsverordnung (RPV), die technischen Richtlinien zur Bauzonendimensionierung sowie den erneuerten Leitfaden für die Richtplanung der Kantone erarbeiten. Voraussichtlich im Herbst wird die RPV in die Vernehmlassung gehen; zum Leitfaden und zu den technischen Richtlinien wird dann eine Anhörung stattfinden. Dabei erhalten die betroffenen Kreise Gelegenheit, sich zu diesen Umsetzungsinstrumenten zu äussern. Ziel ist derzeit, dass der Bundesrat das teilrevidierte RPG sowie die RPV im Frühjahr 2014 in Kraft setzt. Auf diesen Zeitpunkt wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) auch den Leitfaden Richtplanung und die technischen Richtlinien verabschieden und publizieren.

Arbeitsgruppe zur Umsetzung des teilrevidierten RPG

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden und Städte zusammen. Die Kantone delegieren Mitglieder der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK) sowie den Generalsekretär der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Die KPK entsendet in die Arbeitsgruppe die Kantonsplanerinnen und -planer der Kantone VS, SO, FR, BL, AR, BE, GE und GL. Je eine/n Delegierte/n stellen der Schweizerische Städteverband sowie der Schweizerische Gemeindeverband. Den Bund vertreten Expertinnen und Experten des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) sowie des Bundesamts für Justiz (BJ). Geleitet wird die Arbeitsgruppe durch die Direktorin des ARE.


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