Bundesrat legt zur «Velo-Initiative» direkten Gegenentwurf vor

Bern, 23.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2017 den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» verabschiedet. Der Bundesrat unterstützt die Forderung, dass der Bund bei den Velowegen die gleichen Aufgaben wahrnehmen soll wie bei den Fuss- und Wanderwegen, lehnt aber diejenigen Bestandteile der Initiative ab, die wesentlich darüber hinausgehen. Er schlägt den eidgenössischen Räten deshalb vor, die Velo-Initiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Der Veloverkehr kann mithelfen, Verkehrsengpässe beim motorisierten Individualverkehr und beim öffentlichen Verkehr zu reduzieren, den inländischen CO2- und Energieverbrauch zu senken und er ist für den Schweizer Tourismus von Bedeutung. Zudem fördert Velofahren die Gesundheit. Der Bundesrat erachtet deshalb ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege für sinnvoll und zweckmässig. Da Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen Sache der Kantone und Gemeinden sind und dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt sind, lehnt der Bundesrat jene Bestandteile der Initiative ab, die über eine einfache Ergänzung des heutigen Verfassungsartikels über die Fuss- und Wanderwege mit Bestimmungen zu den Velowegen hinausgehen. Der Bundesrat schlägt den eidgenössischen Räten deshalb vor, die Velo-Initiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Der Bund soll seine Kompetenzen im Bereich der Velowege wie bei den Fuss- und Wanderwegen auf eine einfache Grundsatzgesetzgebung und subsidiäre Aufgaben beschränken. Mit der Ergänzung des Verfassungsartikels soll dem Bund konkret ermöglicht werden, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen und Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen sowie die Information darüber zu unterstützen und zu koordinieren.

Mit diesem Vorgehen bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass er die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll und zweckmässig erachtet und den Gegenentwurf auf das Wesentliche beschränkt.


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