Vernehmlassung zur dritten Generation der Agglomerationsprogramme eröffnet

Bern, 17.01.2018 - Um die Verkehrssituation in den Agglomerationen zu verbessern, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme insgesamt 1,12 Milliarden Franken. Das hat er an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 entschieden und dazu die entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Damit kann der Bund 32 Agglomerationen dabei unterstützen, Verkehr und Siedlung koordiniert zu planen sowie die verschiedenen Verkehrsmittel in urbanen Gebieten besser aufeinander abzustimmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2018.

Mit dem Programm Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund seit 2008 Städte und Agglomerationen bei der Lösung von Verkehrsproblemen. Bis jetzt hat das Parlament dafür 5,7 Milliarden Franken aus dem zeitlich befristeten Infrastrukturfonds gesprochen. Die Gelder dienten dazu, dringende Projekte sowie Massnahmen zu unterstützen, die im Rahmen der ersten beiden Generationen von Agglomerationsprogrammen aufgegleist wurden. Der von Volk und Ständen 2017 gutgeheissene, zeitlich unbefristete Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ermöglicht es, weitere Projekte mitzufinanzieren. Der Bundesrat schlägt dazu nun konkret vor, ab 2019 im Rahmen der dritten Generation 32 Agglomerationsprogramme mit 1,12 Milliarden Franken zu unterstützen. Insgesamt hatten 37 der 55 Schweizer Agglomerationen und Städte beim Bund Agglomerationsprogramme eingereicht. Das Investitionsvolumen zur Mitfinanzierung belief sich auf rund sechs Milliarden Franken.

Programmwirkung und Kosten-Nutzen-Verhältnis bestimmen Mitfinanzierung

Um seine begrenzten Mittel effizient einzusetzen, hat der Bund die Programme anhand von vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien nach deren Wirkung überprüft und priorisiert: Die Programme sollen die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen fördern, die Verkehrssicherheit erhöhen sowie die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch senken. Erstmals war auch die Umsetzung der in früheren Generationen mitfinanzierten Massnahmen bei der Beurteilung der Programmwirkung relevant. Die Projekte müssen innerhalb von vier Jahren bau- und finanzierungsreif sein. Der Bund übernimmt jeweils zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionskosten.

Zu den grössten Projekten, die der Bundesrat unterstützen möchte, gehören die 2. Etappe der Limmattalbahn (Schlieren-Killwangen), eine weitere Etappe der Metro in Lausanne, die Kantonsstrasse beim A1-Anschluss in Rorschach, ein Bündel an Vorhaben für den Fuss- und Veloverkehr der Agglomeration St.Gallen-Bodensee sowie die Verlängerung der Tramlinie 9 nach Kleinwabern in der Agglomeration Bern.

Zentrales Instrument koordinierter Planung und Umsetzung

Das Programm Agglomerationsverkehr ist ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes, wie sie das Raumkonzept Schweiz definiert hat. Das Programm strebt eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr in urbanen Räumen an. Ein weiteres Ziel ist die Abstimmung zwischen öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr. Es verlangt, dass Kantone, Städte, Gemeinden und gegebenenfalls Regionen angrenzender Länder zusammenarbeiten und sich die Bevölkerung angemessen beteiligen kann. Dank der Agglomerationsprogramme der ersten und zweiten Generation konnten Vorhaben realisiert werden, die ohne Unterstützung des Bundes trotz grossem Problemdruck nicht finanzier- oder umsetzbar gewesen wären.

Um die Umsetzung der bewilligten Vorhaben zu gewährleisten, hat der Bund in der dritten Generation Fristen für den Baubeginn eingeführt. Zudem werden kleinere Projekte unter fünf Millionen Franken in den Bereichen Velo- und Fussverkehr, Verkehrsmanagement und Strassenaufwertung neu zu Paketen zusammengefasst und pauschal mitfinanziert. Dies vereinfacht die administrative Abwicklung der Massnahmen und gibt den Agglomerationen eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung.

Publikationen zum Agglomerationsverkehr

Zwei neue Publikationen beleuchten, welchen Nutzen vom Bund mitfinanzierte Projekte haben und wie sich der Verkehr in den Agglomerationen genau zusammensetzt: Die Broschüre «Verkehr und Siedlung in Agglomerationen: Mit Weitsicht Zukunft planen» erklärt, was ein Agglomerationsprogramm ist, liefert Fakten und Zahlen und stellt erfolgreiche Projekte vor, die der Bund mitfinanziert hat. Die Studie «Modalsplit in den Agglomerationen 2015» gibt darüber Auskunft, wie hoch die Anteile des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs am Gesamtverkehr in den Agglomerationen sind. Die Anteile variieren unter anderem je nach Grösse der Agglomeration. Beide Publikationen sind auf der ARE-Website (siehe Link) erhältlich.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Tel. +41 58 464 25 97 



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-69499.html