Bundesrat verabschiedet Botschaft für Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes

Bern, 14.09.2018 - Bis 2030 sollen auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Damit will der Bundesrat den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Diese enthält ausserdem den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben sowie den Zah-lungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes für die Jahre 2020 bis 2023. Diese Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Zudem gewährleisten sie, dass Tunnel, Brücken und Beläge saniert werden können.

Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 385 Kilometer, etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf 160 Kilometern wird es täglich während zwei bis vier Stunden Staus oder stockenden Verkehr geben. Die grossen Städte und Agglomerationen werden von den Engpässen am stärksten betroffen sein. Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrecht zu erhalten, braucht es daher gezielte Kapazitätserweiterungen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) entwickelt. Es wird laufend fortgeschrieben und in der Regel alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt.

Erweiterungsprojekte zur Entlastung der Städte und Agglomerationen

An seiner Sitzung vom 14. September 2018 hat der Bundesrat das aktuelle STEP Nationalstrassen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es enthält Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 29,8 Milliarden Franken. Davon sollen bis 2030 Vorhaben in der Höhe von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Die Projekte mit Realisierungshorizont 2030 befinden sich vor allem in städtischen Agglomerationen. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck am grössten ist, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Siedlungsgebiete.

Ausbauschritt 2019

Jeder Realisierungshorizont des STEP Nationalstrasse umfasst mehrere Ausbauschritte. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, drei Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2019 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen. Die drei folgenden Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 2,3 Milliarden Franken werden voraussichtlich in den nächsten vier Jahren baureif sein:

  • Kapazitätserweiterung Crissier (316 Mio. Fr.)
  • Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd (Kriens - Hergiswil) und Ausbau Nord (Kapazitätserweiterung Rotsee - Buchrain) (total 1470 Mio. Fr.)
  • Umfahrung Le Locle (481 Mio. Fr.)

Mit der Realisierung dieser Projekte können Engpässe auf den Nationalstrassen in den Regionen Crissier und Luzern beseitigt werden. Zudem kann der Verkehr vom untergeordneten auf das übergeordnete Strassennetz verlagert werden, was unter anderem Platz für Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs schafft sowie die Siedlungsgebiete entlastet. Dies gilt ebenfalls für die Umfahrung Le Locle, mit der eine stark belastete Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr befreit werden kann. Dank dem Bypass Luzern entstehen zudem eine Netzredundanz und damit eine höhere Flexibilität bei Ereignissen (z.B. Unfällen) und bei Instandsetzungsarbeiten.

Grössere Vorhaben

Jeweils parallel zum STEP Nationalstrasse legt der Bundesrat dem Parlament sogenannte grössere Vorhaben zum Beschluss vor. Dabei handelt es sich um Ausbauten im Sinne von Anpassungen, die aufgrund ihrer Dimension sowie ihrer Auswirkungen hervorstechen. Die aktuelle Botschaft umfasst als grösseres Vorhaben den Gotthard-Strassentunnel, dessen zweite Tunnelröhre am 28. Februar 2016 an der Urne angenommen wurde. Die Kosten belaufen sich auf 2,084 Milliarden Franken.

Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen

Ebenfalls alle vier Jahre legt das Parlament den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes fest. Für die Periode 2020 bis 2023 beantragt der Bundesrat einen Bedarf von insgesamt 8,156 Milliarden Franken. Davon entfallen jährlich zwischen 432 und 454 Millionen Franken auf den Betrieb, resp. auf Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit des Nationalstrassennetzes. Für die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen – darunter fällt zum Beispiel die Sanierung von Belägen und Brücken – entstehen jährliche Kosten von 1,102 bis 1,150 Milliarden Franken. Zudem erfordern rechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen), die zu jährlichen Kosten von 617 bis 737 Millionen Franken führen.

Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament die Freigabe des Zahlungsrahmens, den Verpflichtungskredit für die zweite Röhre des Gotthard Strassentunnels sowie für die Projekte des Ausbauschrittes 2019.

Mineralölsteuerzuschlag: Erhöhung voraussichtlich Mitte der Zwanzigerjahre   

Die Finanzierung der Nationalstrassen erfolgt aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Bei dessen Schaffung wurde festgelegt, dass der Mineralölsteuerzuschlag bei Bedarf angehoben werden kann. Die Erhöhung erfolgt aber nicht auf Vorrat, sondern erst wenn der Fondsbestand unter die Schwelle von 500 Millionen Franken sinkt. Entgegen früheren Berechnungen zeichnet sich ab, dass eine Erhöhung erst Mitte der Zwanzigerjahre nötig werden dürfte. Der Hauptgrund für diese Entwicklung liegt auf der Einnahmenseite darin, dass per 1. Januar 2018 rund 1,8 Milliarden Franken mehr in den NAF überführt werden konnten als 2014 angenommen wurde. Bei den Ausgaben zeigt sich, dass in den kommenden Jahren der Bedarf für die Engpassprojekte, Kapazitätserweiterungen und Netzvollendung (in der Verantwortung der Kantone, z.B. Axenstrasse) tiefer sein wird als prognostiziert. Verschiedene Projekte sind unter anderem aufgrund von Einsprachen blockiert und nicht so rasch baureif wie ursprünglich angenommen.   


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