Anzahl der Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen stabilisiert sich

Ittigen, 29.03.2019 - 2018 ist in 20 Gemeinden der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent gesunken; in 12 Gemeinden liegt er neu über 20 Prozent. Aktuell verfügen damit 359 von 2212 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Grundlage der Zweitwohnungsanteile sind die Wohnungsinventare der Gemeinden, die das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) soeben veröffentlicht hat.

Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, unterliegen den einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes, wonach in diesen Gemeinden im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet das Zweitwohnungsgesetz alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das ARE veröffentlicht diese Wohnungsinventare jährlich Ende März. Aufgrund der darin ausgewiesenen Nutzungen der Wohnungen berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden (siehe Kasten).

Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass 12 Gemeinden neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen und dieser bei 20 Gemeinden auf unter 20 Prozent sank (siehe Tabelle). Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent bleibt somit relativ stabil. Bei den betroffenen Gemeinden handelt es sich meist um kleinere, wenig touristische Gemeinden. Sie befinden sich grösstenteils im ländlich-peripheren Raum, rund ein Drittel ist periurban gelegen. Bei kleineren Gemeinden kann schon eine geringe Zu- beziehungsweise Abnahme der Bevölkerung und des Wohnungsangebots den Zweitwohnungsanteil beeinflussen. Zudem führen Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil seit mehreren Jahren nahe der 20-Prozent-Grenze liegt, ihr Wohnungsinventar genauer.

Gemeinden, die neu über oder unter 20 Prozent sind, können zur Berechnung des ARE innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen. Sie können ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren. Das ARE wird anschliessend bestimmen, in welchen Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes zur Anwendung kommen.

Das Wohnungsinventar
Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare untereinander nur beschränkt vergleichbar.


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