Coronavirus: Massnahmenpaket für öffentlichen Verkehr und Schienengüterverkehr geht ans Parlament

Bern, 12.08.2020 - Der Bundesrat will die Einnahmenausfälle abfedern, welche die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs wegen der Corona-Pandemie erlitten haben. Seine Vorschläge sind in der Vernehmlassung mehrheitlich auf ein positives Echo gestossen. An seiner Sitzung vom 12. August 2020 hat der Bundesrat die Botschaft ans Parlament verabschiedet. Diese sieht Massnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken vor.

Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, während des Corona-Lockdowns möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um bis zu 80 Prozent. Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang.

Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Da die Unternehmen im bestellten öffentlichen Verkehr und bei der Eisenbahninfrastruktur keine Gewinne einplanen dürfen, können sie nur einen Teil davon kompensieren. Damit nicht Transportangebote als direkte Folge der Krise eingeschränkt werden müssen, braucht es dringlich finanzielle Unterstützungsmassnahmen.

Das Parlament hat mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrats (20.3151) vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Rückmeldungen waren mehrheitlich positiv und es ergab sich kein grundlegender Anpassungsbedarf bei den vorgeschlagenen Massnahmen:

  • Bund und Kantone werden im Regionalen Personenverkehr die Defizite decken, die in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen werden. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen, zum Beispiel durch die Auflösung ihrer Reserven. Mittelbedarf (Bundesanteil): rund 290 Millionen Franken.
  • Der Bundesrat sieht davon ab, sich mit einem einmaligen Pauschalbetrag an den Defiziten im Ortsverkehr im Jahr 2020 zu beteiligen. Die Finanzierung des Ortsverkehrs liegt in der Verantwortung der  Kantone und Gemeinden. Bereits bei der Eröffnung der Vernehmlassung hatte der Bundesrat seine Skepsis gegenüber dieser vom Parlament geforderten Massnahme zum Ausdruck gebracht.
  • Der geplante Abbau bei den Abgeltungen im kombinierten Güterverkehr durch die Alpen wird für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt. Im übrigen Schienengüterverkehr und bei anderen für die Verlagerung wichtigen Unternehmen sollen die Einnahmenausfälle mit einem einmaligen Beitrag kompensiert werden. Mittelbedarf: rund 70 Millionen Franken.
  • Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) soll finanziell unterstützt werden. Das finanztechnische Vorgehen wurde nach der Vernehmlassung angepasst: Dem BIF werden einmalig zusätzliche Mittel aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zugeführt. Zudem kann er sich im laufenden Jahr neu verschulden. Seine Pflicht, einen Beitrag zur Rückzahlung der Bevorschussung des früheren Finöv-Fonds zu leisten, wird im Jahr 2020 sistiert. Dadurch können in den Jahren 2020 und 2021 kurzfristige Einschränkungen beim Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur vermieden werden. Für die Jahre 2022 und 2023 sind voraussichtlich Massnahmen bei der Detailsteuerung der Ausbauprojekte nötig. Mittelbedarf: rund 330 Millionen Franken.


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