Zweitwohnungen: Gemeindefusionen führen meist nicht zu tieferem Zweitwohnungsanteil

Ittigen, 30.03.2021 - 2020 ist die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent von 371 auf 342 zurückgegangen. Der Rückgang ist teilweise auf Fusionen solcher Gemeinden zurückzuführen. Meist liegt der Zweitwohnungsanteil auch nach der Fusion über 20 Prozent.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seit 2013 keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) alle Gemeinden dazu, jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE veröffentlicht die Wohnungsinventare jeweils Ende März. Aufgrund der Art, wie die Wohnungen genutzt werden, berechnet das ARE den Zweitwohnungsanteil der Gemeinden (siehe Kasten).

Aufgrund von Fusionen ist die Anzahl der Gemeinden in der Schweiz 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 30 auf 2172 gesunken. Auch einige Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben fusioniert, wodurch neun Zweitwohnungsgemeinden wegfielen. Meist sank indes der Zweitwohnungsanteil nach der Fusion nicht unter 20 Prozent. Dies zeigt sich etwa bei der Gemeindefusion von Verzasca, bei der sich fünf Gemeinden zusammengeschlossen haben. Erfasste die Statistik vor der Fusion alle beteiligten Gemeinden noch als Zweitwohnungsgemeinden, ist es neu nur noch eine. Gleiches gilt für die Gemeinden, die sich zu den neuen Gemeinden Muntogna da Schons und Val de Bagnes zusammengeschlossen haben. Insgesamt wurden so im letzten Jahr aus elf Zweitwohnungsgemeinden durch Fusionen deren drei. Einzig die frühere Zweitwohnungsgemeinde Bauen (UR) weist nach der Fusion mit Seedorf neu einen Zweitwohnungsanteil von unter 20 Prozent auf.

Jene Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über oder unter 20 Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Das ARE prüft anschliessend, ob das ZWG in diesen Gemeinden zur Anwendung kommt.

Das Wohnungsinventar

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich auf diese Weise Erstwohnungen zuverlässig ermitteln. Die Gemeinden weisen auf freiwilliger Basis auch Wohnungen aus, die Erstwohnungen gleichgestellt sind. Dazu gehören etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare nur beschränkt miteinander vergleichbar.


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