Zweite Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft

Bern, 06.07.2023 - Die zweite Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2023/2024 wurde am 6. Juli 2023 abgeschlossen. In der zweiten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 152 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese zweite Tranche betragen 23 Mio. EUR. Die im Mai beschaffte erste Teilmenge im Umfang von 165 GWh hatte 27 Mio. EUR gekostet. Die Beschaffungsmenge der ersten beiden Ausschreibungen liegt damit bereits in der von der ElCom vorgesehenen Bandbreite der Reserve von insgesamt 400 GWh +/- 133 GWh. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist bis Ende September geplant.

Bei der von Swissgrid durchgeführten zweiten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 124 Gebote mit total 539 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 152 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung der Wasserkraftreserve zu geben. Damit liegt die beschaffte Menge im Rahmen der vorab bestimmten Eckwerte für die Teilausschreibungen. Insgesamt wird ein Gesamtvolumen von 400 GWh mit einer Toleranz von +/- 133 GWh anvisiert. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Kosten für die beschaffte zweite Teilmenge im Umfang von 23 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt erklären lassen. Daraus resultiert ein Durchschnittspreis von 152 EUR/MWh für die zugeschlagene Menge Energie (in der ersten Teilausschreibung betrug der Durchschnittspreis 162.6 EUR/MWh).

Mit der nun beschafften Teilmenge ist ein weiterer Schritt getan, um eine Gesamtreserve zur Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen zu bilden. Die Beschaffung in Tranchen soll dazu beitragen, das Kostenrisiko durch allfällige Preisausschläge am Markt zu minimieren. Während es bei einer einzigen Ausschreibung sein könnte, dass der Zuschlag in einer Phase besonders hoher Preise erfolgt, wird durch die Verteilung auf mehrere Zeitpunkte dieses Preisrisiko reduziert.

Die Ausschreibung erfolgt gemäss der bundesrätlichen Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV). Mit der Wasserkraftreserve soll gegen Winterende eine allfällige Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der Beschaffung einhergehenden Kosten für die Vorhaltung werden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

 

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Energie soll vom 1. Februar 2024 bis zum 13. Mai 2024 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht auf der Webseite der ElCom zur Verfügung.

 

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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