Beschleunigtes Verfahren für grosse Energieanlagen: Fragen und Antworten

Weshalb braucht es eine Anpassung bei den Verfahren?

Heute verstreichen für grosse Wasserkraft- und Windenergieanlagen zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung manchmal über 20 Jahre. Das dauert zu lang und erschwert es, diese Anlagen zu verwirklichen. Zudem verteuern so lange Verfahren die Projekte. Weil sie für die Stromproduktion aber sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen.

Für welche Anlagen sollen die beschleunigten Verfahren konkret gelten?

Das soll für die grossen Wasserkraft- und Windenergieprojekte gelten. Für die anderen ändert sich nichts. Zur konkreten Umsetzung wird ein Konzept erarbeitet, das die Standorte der bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen enthält und als Vorgabe für die kantonale Richtplanung dient. Dabei arbeitet der Bund eng mit den Kantonen zusammen. In einem weiteren Schritt führen die Kantone gestützt auf das Konzept ein Richtplanungsverfahren durch, darauf folgt ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren.

Für die Abgrenzung zwischen grossen und kleinen Projekten orientiert sich der Bundesrat an der erwarteten Jahresproduktion der Anlage und ihrem Beitrag für die Winterproduktion. Ins Konzept aufgenommen werden sollen Anlagen ab einer Jahresproduktion von 40 GWh. Bei der Wasserkraft würden damit alle 15 Projekte des Runden Tisch berücksichtigt. Bei den Windparks würden von den derzeit bekannten rund 70 Projekten damit etwa 13 ins Konzept aufgenommen.  

Was bedeutet die Beschleunigung der Verfahren für die Kantone?

Das Richtplanverfahren bleibt als eigenständiges Verfahren bestehen. Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren werden jedoch im konzentrierten Plangenehmigungsverfahren zusammengefasst. Dieses umfasst sämtliche notwendigen Bewilligungen mit Einschluss des Enteignungsrechts sowie bei Wasserkraftanlagen der Wasserrechtskonzession.

Wie stark können die Verfahren beschleunigt werden?

Heute wird die Nutzungsplanung, die Baubewilligung, die Gewässerschutzbewilligung oder auch die Rodungsbewilligung je in einem separaten Verfahren durchgeführt. Mit der Vorlage sollen diese Verfahren zusammengelegt werden. Wie viel rascher es geht, hängt vom Einzelfall ab. Man kann aber davon ausgehen, dass die Verfahrensdauer auch bei stark umstrittenen Fällen um bis zur Hälfte verkürzt werden kann.

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