Beschleunigtes Verfahren für grosse Energieanlagen: Fragen und Antworten

Stand: Juni 2023

Weshalb braucht es eine Anpassung bei den Verfahren?

Heute verstreichen für grosse Wasserkraft- und Windenergieanlagen zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung manchmal über 20 Jahre. Das dauert zu lang und erschwert es, diese Anlagen zu verwirklichen. Zudem verteuern so lange Verfahren die Projekte. Weil sie für die Stromproduktion aber sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen.

Für welche Anlagen sollen die beschleunigten Verfahren konkret gelten?

Es soll für die grossen Solar- und Windenergieprojekte gelten. Man spricht hier von Anlagen von nationalem Interesse. Für sie ist neu ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorgesehen. Dabei soll der Standortkanton in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen erteilen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit würde verhindert, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Das konzentrierte Verfahren soll innert 180 Tagen abgeschlossen werden.

Weiter soll für solche Solar-, Wind- und auch für grosse Wasserkraftwerke der Rechtsmittelweg verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Es soll innert 180 Tagen entscheiden. Zudem könnten lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr einreichen. Beschwerdeberechtigt wären weiterhin Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen. Um festzulegen, welche Projekte von nationalem Interesse sind, orientiert sich der Bundesrat an der erwarteten Jahresproduktion der Anlage und ihrem Beitrag für die Winterproduktion. 

Was bedeutet die Beschleunigung der Verfahren für die Kantone?

Das Richtplanverfahren bleibt als eigenständiges Verfahren bestehen. Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren werden jedoch im konzentrierten Plangenehmigungsverfahren zusammengefasst. Dieses umfasst sämtliche notwendigen Bewilligungen mit Einschluss des Enteignungsrechts sowie bei Wasserkraftanlagen der Wasserrechtskonzession.

Wie stark können die Verfahren beschleunigt werden?

Heute wird die Nutzungsplanung, die Baubewilligung, die Gewässerschutzbewilligung oder auch die Rodungsbewilligung je in einem separaten Verfahren durchgeführt. Mit der Vorlage sollen diese Verfahren zusammengelegt werden. Wie viel rascher es geht, hängt vom Einzelfall ab.

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