Erweiterung des Nationalstrassennetzes

Erweiterung des Nationalstrassennetzes

Geplante Umfahrungen und Ortsdurchfahrten

Baureife Projekte gemäss Netzbeschluss
  Projekte Entsprechender NEB-Abschnitt

1

Umfahrung Le Locle

Le Locle - La Chaux-de-Fonds - Neuchâtel

2

Umfahrung La Chaux-de-Fonds

Le Locle - La Chaux-de-Fonds - Neuchâtel

3

Umfahrung Näfels

Niederurnen - Glarus

Von den Kantonen vorbereitete Projekte
  Projekte Entsprechender NEB-Abschnitt

4

Ausbau Lyss Nord - Biel

Biel - Schönbühl

5

Umfahrung Delémont

Delémont Est - Hagnau

6

Umfahrung Laufen und Zwingen

Delémont Est - Hagnau

7

Anschluss Aesch Muggenbergtunnel

Delémont Est - Hagnau

8

Verbindung N4-A81

Schaffhausen - Thayngen

9

Hirzelverbindung

Baar - Wädenswil

10

Lückenschliessung (Oberlandautobahn)

Brüttisellen - Rüti - Reichenburg

11

Ausbau Schmerikon-Rüti

Brüttisellen - Rüti - Reichenburg

12

Umfahrung Netstal

Niederurnen - Glarus

13

Bodensee-Thurtal-Strasse

Grüneck - Meggenhus

14

Zubringer Appenzellerland / Umfahrung Herisau

St. Gallen Winkeln - Appenzell

15

Umfahrung Cunter / Savognin

Thusis - Silvaplana

16

Umfahrung Mulegns

Thusis - Silvaplana

17

Umfahrung Bivio

Thusis - Silvaplana

18

Collegamento viario N2-N13 (Magadino)

Bellinzona - Locarno

19

Umfahrung Stabbio bis Grenze Gaggiolo

Mendrisio - Gaggiolo

20

Verkehrssanierung Ortsdurchfahrt Reichenbach

Spiez - Kandersteg - Goppenstein - Gampel

21

Verbindung T9 Kreisel Galdikanal-Anschluss H509

Spiez - Kandersteg - Goppenstein - Gampel

22

Umfahrung Liddes

Martigny - Gd. St.-Bernard

So werden die Projekte priorisiert und die Mittel freigegeben

Über die jährliche Kreditfreigabe zur Realisierung der baureifen Projekte steckt das Parlament den finanziellen Rahmen ab für die Wahrnehmung der Aufgaben im Nationalstrassen-Bereich. Dazu gehören bei einem Ja zur Vignettenvorlage auch die NEB-Strecken. Gestützt darauf wird das ASTRA eine Priorisierung vornehmen - und das UVEK wird im Rahmen des jährlichen Bauprogramms über die Projekte entscheiden, die mit den verfügbaren finanziellen Mitteln realisiert werden sollen.

Die Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds, Le Locle und Näfels sind von den Kantonen planerisch fertig bearbeitet worden. Sie sind grundsätzlich baureif. Das Parlament hat mit dem NEB beschlossen, sie zu realisieren, wenn sie bis zur Übertragung an den Bund nach kantonalem Recht bewilligt sind.

Die anderen, weit entwickelten Umfahrungen und Ortsdurchfahrten werden nach Übergang zum Bund nicht mehr nach kantonalem Recht sondern nach Nationalstrassenrecht abgewickelt. Das ASTRA wird sich bei der Weiterbearbeitung der Projekte auf die Vorarbeiten der Kantone abstützen. Für die mit dem Netzbeschluss vorgesehenen Ausbauten werden jährlich rund 200 Millionen Franken zur Verfügung stehen. In den kommenden 20 Jahren können so Projekte im Umfang von rund 4 Milliarden Franken verwirklicht werden.