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Die Revision des Raumplanungsgesetzes garantiert einen sorgsameren Umgang mit dem Boden, eine kompaktere Siedlungsentwicklung und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv. Sie hilft den Gemeinden, Bauland besser verfügbar zu machen. Heute ist zwar oft Bauland vorhanden, wird aber gar nicht genutzt – etwa weil die Parzellen zu zersplittert sind. Mit der Revision lässt sich dies ändern: Sie erleichtert den Abtausch von Bauland und verhindert zudem, dass dem Markt Bauland an gesuchten Lagen entzogen und der Bodenpreis dadurch in die Höhe getrieben wird.
Revision bremst Zersiedelung
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes garantiert einen sorgsameren Umgang mit dem Boden. Dies ist zwar schon heute ein Ziel der Raumplanung, wurde aber in den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Die Revision verlangt nun von den Kantonen und Gemeinden, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern. Sie trägt so zur Erhaltung einer intakten Landschaft bei und ist damit auch im Interesse des Tourismus, der erholungssuchenden Bevölkerung und der Landwirtschaft. Zu grosse Bauzonen führen dazu, dass wertvolles Kulturland mit verstreuten Siedlungen überbaut wird. Die neuen Bestimmungen dämmen diesen Landverschleiss ein. Sie verhindern zugleich hohe Folgekosten, die mit der Erschliessung weitläufig gebauter Siedlungen mit Strassen, Strom und Wasser verbunden sind: Die Erschliessungskosten sind in solchen Gebieten oft doppelt so hoch wie andernorts und belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darum stärker. Die Revision wirkt dieser Fehlentwicklung entgegen.
Revision ist ausgewogen
Sie sorgt dafür, dass die Kantone und Gemeinden einen Teil der Erträge erhalten, die sich aus der Wertsteigerung von Boden durch Einzonung ergeben: Wer durch einen planerischen Entscheid davon profitiert, dass sein Boden zu Bauland wird, kann den Wert seines Grundstücks quasi über Nacht erheblich steigern und erzielt hohe Gewinne, wenn dieses verkauft oder überbaut wird. Ein Teil davon wird über die Mehrwertabgabe künftig abgeschöpft. Sie ist das logische Gegenstück zu den Entschädigungen, die bei Rückzonungen zu zahlen sind. Die Mehrwertabgabe ist eine gute und gerechte Lösung, die sich in mehreren Kantonen und Gemeinden bereits bewährt hat. Das ist auch die Auffassung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK), des Gremiums der Regierungs- und Staatsräte, die sich in ihren Kantonen mit raum- und verkehrsplanerischen Fragen beschäftigen. Die BPUK unterstützt daher die Revision.
Die Revision ist föderalistisch und verträglich umsetzbar
Sie greift nicht in die Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ein. Kantone und Gemeinden behalten in der Raumplanung ihre massgebliche Rolle. Die Umsetzung erfolgt zunächst über die Anpassung der kantonalen Richtpläne, dann über die kommunalen Nutzungspläne und letztlich über die Bereinigungen der Bauzonen. Für die Umsetzung steht genug Zeit zur Verfügung.
Revision erhöht Verfügbarkeit des Bodens
Sie stärkt die Gemeinden in ihrem Bestreben, Bauland besser verfügbar zu machen. Heute stehen Gemeinden oft vor dem Problem, dass Bauland zwar vorhanden ist, aber nicht genutzt wird - etwa weil die Parzellen zersplittert sind, ungünstig liegen oder mehreren Personen gehören, die sich nicht auf ein Projekt einigen können. Dieses Bauland kommt dann gar nicht auf den Markt. Das erhöht den Druck, am Siedlungsrand weiteres Land einzuzonen. Die Revision hilft, diesen Missstand zu beheben, indem sie den Abtausch von Bauland erleichtert, was das Bauen an einem sinnvollen Ort ermöglicht. Sie erlaubt den Kantonen zudem, Fristen für die Überbauung eines Grundstücks zu setzen. Dadurch bekämpft sie die Bodenspekulation und die Baulandhortung. Sie verhindert, dass dem Markt Bauland an gesuchten Lagen entzogen und der Bodenpreis in die Höhe getrieben wird.
Revision ist besser als Landschaftsinitiative
Eine Zustimmung zur Änderung des Raumplanungsgesetzes ist ausserdem sinnvoll, weil sie bessere Lösungen bringt als die starre Landschaftsinitiative. Diese will die Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren faktisch einfrieren. Das ist der falsche Weg. Vielen Kantonen würde es so verunmöglicht, bei Bedarf neues Land einzuzonen. Die wirtschaftliche Entwicklung würde dadurch stark beeinträchtigt: Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, müssen Einzonungen weiterhin möglich bleiben. Die Landschaftsinitiative würde zudem ausgerechnet jene Kantone begünstigen, die zu grosse Bauzonen geschaffen haben. Die Kantone, die korrekt eingezont haben, würden hingegen bestraft.
Der Bundesrat erachtet die Landschaftsinitiative als untaugliche Lösung. Er empfiehlt deshalb, der Änderung des Raumplanungsgesetzes den Vorzug zu geben und die Revision anzunehmen. So bleibt die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.