Die Abstimmungsvorlage im Detail
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wollen Bundesrat und Parlament dem Landverschleiss und der Zersiedelung Einhalt gebieten und Vollzugsdefizite beheben. Die Revision hat eine kompaktere Siedlungsentwicklung, die bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen und die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen zum Ziel. Die Grösse der Bauzonen muss sich am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren. In gewissen Gemeinden sind die Bauzonen heute viel grösser als nötig. Wo in der Vergangenheit zu grosse Bauzonen bestimmt wurden, führt die Revision des Raumplanungsgesetzes zu Rückzonungen.
Mit der Revision bekräftigt das Gesetz, dass Bauzonen künftig dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre zu entsprechen haben und überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden müssen.
Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Baulandreserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Diese Entwicklung erhöht den Bodenverbrauch und beeinträchtigt die Landschaft und ihre Bedeutung für Tourismus und Landwirtschaft. Sie verursacht auch einen höheren finanziellen Aufwand, um diese Gebiete mit Strassen, Wasser-, Strom- und Abwasserleitungen zu erschliessen.
Vorhandenes Bauland besser nutzen
Mit der Revision wird auch die Verfügbarkeit des bereits eingezonten Baulands verbessert. Bauland soll nicht über Jahre gehortet, sondern sinnvoll verwendet werden. Das kann beispielsweise durch eine Landumlegung geschehen: Dabei wird Bauland abgetauscht, um zusammenhängende Parzellen zu schaffen, die sich für eine Überbauung eignen. Die Kantone können - ausnahmsweise und als letzte Massnahme - die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks auch dazu verpflichten, ihr Bauland innert angemessener Frist zu überbauen. Eine solche Massnahme ist aber nur möglich, wenn das öffentliche Interesse an der Bebauung überwiegt, insbesondere um eine spekulative Baulandhortung zu unterbinden.
Die Massnahmen zur besseren Nutzung des Baulands werden von den Kantonen gemeinsam mit den Gemeinden getroffen und auf die örtlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
Mehrwert-Abgabe
Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, so gewinnt es stark an Wert. Die Revision sieht vor, dass die Kantone und Gemeinden künftig mindestens 20 Prozent dieses Mehrwerts erhalten. Diese Zahlung wird aber nicht sofort fällig, sondern erst, wenn das neu eingezonte Grundstück verkauft oder überbaut worden ist - und die Eigentümerinnen und Eigentümer den Gewinn erzielt haben. Die Kantone und Gemeinden verwenden das Geld, um jene Eigentümerinnen und Eigentümer abzugelten, die Anspruch auf eine Entschädigung haben, weil ihre Grundstücke aus der Bauzone rückgezont wurden und dadurch an Wert verloren haben. Das geänderte Raumplanungsgesetz knüpft mit der Mehrwertabgabe an eine bewährte Praxis mehrerer Kantone an: Basel-Stadt, Genf, Neuenburg und Thurgau setzen schon heute auf solche Ausgleichsregeln. In den Kantonen Bern, Glarus, Graubünden und Obwalden können sich die Gemeinden über Verträge mit den Eigentümerinnen und Eigentümern einen Teil des Mehrwerts sichern.
Schrittweise Umsetzung der Revision
Die Revision wird nicht auf einen Schlag umgesetzt: Sie erfordert zunächst die Anpassung der kantonalen Richtpläne. Die Kantone haben dafür fünf Jahre Zeit. Nachher sind die Nutzungspläne der Gemeinden darauf abzustimmen. Dann erst kommt es zur eigentlichen Bereinigung der Bauzonen. Je komplexer die Situation in einem Kanton ist, desto länger dauert es, bis die nötigen Rückzonungen erfolgt sind. Es ist damit zu rechnen, dass die Bereinigung der Bauzonen letztlich bis zu rund 20 Jahre dauern kann. An der föderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird durch die Gesetzesänderung nicht gerüttelt. Die Raumplanung bleibt in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden.
Indirekter Gegenvorschlag zur "Landschaftinitiative"
Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative). Die Initiative verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Nach dem Beschluss des Parlaments zur Revision des Raumplanungsgesetzes wurde die Initiative unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Revision in Kraft tritt. Andernfalls gelangt gemäss Gesetz die Landschaftsinitiative zur Abstimmung.
Aus Sicht von Bundesrat und Parlament ist die Landschaftsinitiative zu starr. So würden auch sinnvolle Einzonungen erschwert. Der Bundesrat empfiehlt, der Revision des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen.
Fazit
Die Revision des Raumplanungsgesetzes bremst den Landverschleiss und bekämpft die Bodenspekulation: Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Reserven werden besser genutzt. Das fördert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv, Die mit der Revision beschlossenen Änderungen garantieren eine gedeihliche Entwicklung der Schweiz: Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln wollen, können neue Bauzonen geschaffen werden. Wo der Bedarf gering ist, werden Bauzonen verkleinert. Ein Ja zur Revision heisst Ja zu einem schonenden Umgang mit der Landschaft und Ja zu einem entwicklungsfähigen Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität.