Fragen und Antworten zur RTVG-Revision

Was bringt die RTVG-Revision?

Wenn die RTVG-Revision angenommen wird, bedeutet dies:

  • Wechsel von der heutigen geräteabhängigen Radio- und Fernsehempfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe
  • Senkung der Haushaltabgabe von 462 bzw. 451 (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid) auf rund 400 Fr. / Jahr
  • keine Kontrollen in Haushalten und Unternehmen mehr
  • keine Schwarzsehenden/-hörenden mehr
  • keine An- und Abmeldung mehr bei der Erhebungsstelle, sondern Erfassung automatisch über Einwohnerregister (Haushalte) bzw. Mehrwertsteuerregister (Unternehmen)
  • stärkere Unterstützung und erleichterte Konzessionsverfahren für lokale Radio- und Fernsehstationen

Was passiert, wenn das Referendum vom Volk angenommen bzw. die RTVG-Revision abgelehnt wird?

Dann bleibt alles beim heutigen System:

  • Pflicht zur Zahlung der Radio- und Fernsehempfangsgebühr für privaten, gewerblichen und kommerziellen Empfang
  • Haushalte müssen für Radio und TV somit weiterhin 462 bzw. 451 (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid) statt 400 Franken bezahlen - die Gebühr kann nicht gesenkt werden.
  • Betriebe mit Empfangsgerät müssen ebenfalls die heutigen Tarife zahlen
  • Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Erhebungsstelle (heute Billag)
  • Kontrollen in Haushalten und Unternehmen zur Überprüfung der Empfangsmöglichkeiten
  • keine Erhöhung des Gebührensplittings zugunsten der lokalen Radio- und Fernsehstationen
  • zahlende Konsumentinnen und Konsumenten kommen weiterhin für den Ausfall wegen Schwarzsehenden/-hörenden auf

Weshalb wollen Bundesrat und Parlament das heutige System ändern?

Heute fällt die Empfangsgebühr für Haushalte und Unternehmen an, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen inzwischen aber auch ohne klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Unsere Gewohnheiten haben sich durch den technologischen Wandel stark verändert. Es ist daher an der Zeit, das Erhebungssystem der Realität anzupassen und die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abzulösen.

Mit der RTVG-Revision wird ausserdem der Anteil an der Abgabe, den lokale Radio- und Fernsehstationen für die Erfüllung ihres Service public-Auftrags erhalten, erhöht. Zudem erhalten sie mehr Geld für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Digitalisierung.

Welche Vorteile hat die allgemeine Abgabe? 

  • Die Abgabe wird für viele billiger
  • Keine Abgrenzungsfragen, was ein Empfangsgerät ist
  • Keine Kontrolle mehr in Haushalten und Betrieben
  • Keine individuelle An- und Abmeldung
  • Aufwand und Kosten der Erhebungsstelle sinken markant
  • Keine Schwarzsehenden und -hörenden mehr

Wie viele Haushalte zahlen heute eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr?

Aktuell bezahlen 85.8 Prozent aller Haushalte eine Radio- und / oder Fernsehempfangsgebühr.

Die übrigen Haushalte sind befreit (9.4 Prozent) oder nicht gemeldet (4.8 Prozent). Die nicht gemeldeten Haushalte besitzen entweder keine betriebsbereiten Empfangsgeräte oder sind Schwarzhörende/-sehende

Wie viel bezahlt ein Haushalt heute und wie viel gemäss RTVG-Revision?

Heute bezahlt ein Haushalt für den Radio- und Fernsehempfang 462 bzw. 451 Franken (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid). Künftig wird die Radio- und Fernsehabgabe rund 400 Franken betragen - also um gut 60 bzw. 50 Franken pro Jahr sinken.

Müssen Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bei einem Ja zur RTVG-Revision eine Abgabe bezahlen?

Nein. Wer jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, wird wie bisher von der Abgabepflicht befreit. Neu können sich diese Personen sogar rückwirkend davon befreien lassen. Dies bedeutet eine Verbesserung für Personen, die das Befreiungsgesuch erst später, nach positivem EL-Entscheid, einreichen.

Damit werden rund 6.5 Prozent der Haushalte befreit.

Müssen Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheimes bei einem Ja zur RTVG-Revision eine Abgabe entrichten?

Nein. Bewohnerinnen und Bewohner in Kollektivhaushalten (z. B. Alters- und Pflegeheime, Wohn- und Erziehungsheime, Studentenwohnheime) bezahlen künftig keine Abgabe mehr. Heute müssen sie eine Empfangsgebühr zahlen, wenn sie in ihren privat genutzten Räumen Empfangsgeräte haben.

Wo bezahlt ein Wochenaufenthalter gemäss RTVG-Revision die Abgabe?

Wer Wochenaufenthalter ist, bezahlt die Abgabe künftig für den Haushalt, der gemäss Einwohnerregister sein Hauptwohnsitz ist, also nur noch einmal.

Bezahlt ein Ferienwohnungsbesitzer gemäss RTVG-Revision die Abgabe doppelt?

Nein. Auch wer eine Ferienwohnung vermietet, bezahlt die Abgabe künftig nur noch für den Haushalt, der gemäss Einwohnerregister sein Hauptwohnsitz ist - und nicht noch für die vermietete Ferienwohnung wie heute.

Müssen Betriebe bei einem Ja zur RTVG-Revision eine höhere Abgabe bezahlen als heute?

Die Auswirkungen auf die Unternehmen sind unterschiedlich und hängen von ihrem jeweiligen Umsatz ab. Heute bezahlen Betriebe mit Empfangsgeräten zwischen 612 bzw. 598 und 1409 bzw. 1374 Franken pro Jahr (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid). Künftig richtet sich die Unternehmensabgabe nach dem jährlichen Umsatz - wobei Unternehmen mit tiefen Umsatz keine Abgabe leisten müssen. Die Abstufung lautet wie folgt:

  • Umsatz unter ½ Mio.: keine Abgabe
  • Umsatz ½ Mio.-1 Mio.: 400 Franken
  • Umsatz 1 Mio.- 5 Mio.: 1‘000 Franken
  • Umsatz 5 Mio.-20 Mio.: 2‘500 Franken
  • Umsatz 20 Mio.-100 Mio.: 6‘300 Franken
  • Umsatz 100 Mio.-1 Mia.: 15‘600 Franken 
  • Umsatz über 1 Mia.: 39‘000 Franken

Die Gesetzesänderung wirkt sich wie folgt aus (Stand 2012):

  • 75 % der Unternehmen bezahlen keine Abgabe (Jahresumsatz von weniger als 500‘000 Franken).
  • 9 % der Unternehmen bezahlen eine tiefere Abgabe als heute in der Höhe von 400 Franken (Jahresumsatz zwischen 500‘000 Franken und 1 Mio. Franken).

Das heisst: Für 84% der Unternehmen ist die Radio- und Fernsehabgabe günstiger als heute.

Wieso müssen Unternehmen eigentlich eine Abgabe bezahlen?

Wie bisher sollen sich auch die Unternehmen an der Finanzierung von Radio und Fernsehen beteiligen, weil auch die Wirtschaft von deren umfassenden Leistungen profitiert: Radio und Fernsehen bringen z. B. Wirtschaftsinformationen, bieten nationale und regionale Werbeplattformen an und tragen mit ihrer Berichterstattung zum Funktionieren der Demokratie bei.
Auch die Wirtschaft profitiert vom Service public bei Radio und Fernsehen, dank: 

  • einem zuverlässigen und qualitativ hochstehenden Angebot in allen Landessprachen,
  • Konsumentensendungen, Börsen- und Wirtschaftsmagazinen, Verkehrsinformationen, Berichterstattungen von wichtigen Wirtschaftsanlässen,
  • der Möglichkeit für die Kundschaft, in Hotels, Restaurants, Gewerbebetrieben, Wartezonen, etc., Radio- und Fernsehsendungen zu verfolgen,
  • attraktiven Werbeplattformen mit guten Reichweiten.

Wer legt die Höhe der Abgabe fest?

Dies obliegt dem Bundesrat. Bereits heute legt er die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühr fest, die neue Abgabe bringt also nichts Neues. Damit wird die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Programmveranstalter gewährleistet.

Was bringt die RTVG-Revision den lokalen Radio- und Fernsehstationen?

Die RTVG-Revision sieht vor, dass die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit einem Service public-Auftrag 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages erhalten. Bisher lag dieser Anteil bei fix 4 Prozent. Somit könnte die Unterstützung von heute 54 Mio. Franken auf bis zu 81 Mio. Franken pro Jahr ausgebaut werden.

Zudem ermöglicht es die Revision, lokalen Radio- und Fernsehstationen Beiträge aus dem Überschuss der Empfangsgebühr an die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und an die Digitalisierung auszurichten.

Wann wird die allgemeine Abgabe eingeführt?

Der Wechsel zur allgemeinen Abgabe ist mit aufwendigen Vorbereitungsarbeiten verknüpft. Zuerst sind die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates in der Radio- und Fernsehverordnung zu verabschieden. Anschliessend ist die neue Erhebungsstelle in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu bestimmen. Die Infrastruktur muss aufgebaut und getestet werden. Allein die Aufbauphase dauert mindestens 18 Monate.

Was bedeutet das neue Bundesgerichtsurteil zu den Gebühren für die Haushalte und Unternehmen? 

Die Radio- und TV-Gebühren wurden bisher mit reduziertem Mehrwertsteuersatz erhoben. Laut Bundesgericht untersteht die Empfangsgebühr aber nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht. Der Bund hat darum veranlasst, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen per sofort gesenkt wird: Für die Haushalte sinkt sie von 462 auf 451 Franken pro Jahr, für die Unternehmen je nach Nutzung von 612 bzw. 1409 Franken auf 598 bzw. 1374 Franken pro Jahr.

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, die am 14. Juni 2015 zur Abstimmung kommt, ist vom Urteil direkt nicht betroffen. Sie bezweckt den Wechsel zu einer allgemeinen Abgabe. Da die Finanzierung damit breiter abgestützt wird, sinkt die Abgabe für Radio und TV für Haushalte damit auf rund 400 Franken, für die Unternehmen bemisst sie sich nach dem Umsatz, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von unter 500‘000 Franken pro Jahr von der Abgabe befreit sind.

Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes hat das Parlament auch beschlossen, die Abgabe der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Durch das Bundesgerichtsurteil hat sich nun eine neue Ausgangslage ergeben. Das UVEK wird darum auf die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zugehen, um sie zum Sachverhalt zu konsultieren. Da der mit der Revision vorgesehene Systemwechsel ohnehin erst auf Mitte 2018 oder Anfang 2019 vorgesehen ist, bleibt dem Parlament genügend Zeit, um allfällige Änderungen betreffend Mehrwertsteuer vorzunehmen.

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/abstimmung-rtvg/faq-rtvg-revision.html