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Radio und TV können heute fast überall und jederzeit empfangen werden - auch mit Handy, Tablet oder Computer. Bundesrat und Parlament haben darum vorgeschlagen, die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Gesetz entsprechend anzupassen. Das Stimmvolk hat der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) am 14. Juni 2015 zugestimmt und damit auch eine Stärkung der lokalen Radio- und TV-Stationen mit Service Public-Auftrag beschlossen.
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 14. Juni 2015).
Abstimmungsdossier RTVG-Revision
Die heutige Empfangsgebühr muss von Haushalten und Firmen bezahlt werden, die über ein betriebsbereites Radio- oder Fernsehempfangsgerät verfügen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen unterstützt. Die an ein Empfangsgerät gebundene Regelung stammt aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab. Inzwischen haben aber 92 Prozent der Schweizer Haushalte und praktisch alle Unternehmen einen Internet-Zugang. Es ist deshalb an der Zeit, das Erhebungssystem der Realität anzupassen.

Auswirkung auf Haushalte
Die Abgabe entlastet die meisten Haushalte: Weil die Finanzierung auf mehr Schultern verteilt wird und Schwarzseher und Schwarzhörerinnen in die Pflicht genommen werden, kann die Abgabe für die Haushalte für Radio und TV von 462 bzw. 451 (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid) auf rund 400 Fr. pro Jahr gesenkt werden.
Die Abgabe ist sozial: Wer zur AHV/IV Ergänzungsleistungen erhält oder wer in einem Alters- oder Studentenwohnheim lebt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer kein Empfangsgerät hat, kann sich nach Einführung der Abgabe noch bis fünf Jahre davon befreien lassen. Härtefälle können so weitgehend vermieden werden.

Auswirkung auf Unternehmen
Die Abgabe ist für die Wirtschaft verkraftbar: Da auch Unternehmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren (z.B. von Wirtschaftssendungen, Werbeplattformen), sollen sie sich wie bisher an der Finanzierung beteiligen. Die Abgabe wird nach Umsatz abgestuft, wobei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500‘000 Fr. nichts zahlen müssen. Somit werden rund 75 Prozent - also drei Viertel der Unternehmen - keine Abgabe bezahlen müssen. Heute beträgt die Empfangsgebühr pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 bzw. 598 und 1409 bzw. 1374 Fr. pro Jahr (wie gemäss Bundesgerichtsentscheid).
Aufwand sinkt
Weil die Abgabe für die Haushalte auf den Einwohnerregistern und für die Unternehmen auf der Mehrwertsteuererhebung beruht, braucht es künftig keine bürokratischen An- und Abmeldungen mehr. Aufwendige Kontrollen entfallen ebenso wie die Durchsuchung von privaten Räumen nach Fernsehern, Handys oder anderen Empfangsgeräten. Der Aufwand für die Erhebung der Abgabe dürfte um rund einen Fünftel sinken.
Links
Medien
Dokumente
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen (PDF, 122 kB, 16.03.2015)Faktenblatt 1 zur RTVG-Revision
Service public bei Radio und Fernsehen (PDF, 563 kB, 16.03.2015)Faktenblatt 2 zur RTVG-Revision
Die RTVG-Revision im Überblick (PDF, 176 kB, 16.03.2015)Faktenblatt 3 zur RTVG-Revision
RTVG-Revision: Haltung des Bundesrats (PDF, 205 kB, 16.03.2015)Argumentarium zur RTVG-Revision
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