Warum der Bundesrat die Zweitwohnungsinitiative ablehnt

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Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass zur Landschaft Sorge getragen wird. Ihm ist auch bewusst, dass in gewissen Gebieten bis jetzt noch zu wenig dafür getan wurde. Die Initiative ist aber der falsche Weg, um unerwünschte Auswüchse im Zweitwohnungsbau zu unterbinden.

Die Initiative ist zu starr

Die Beschränkung der Zweitwohnungen auf einen fixen Anteil von 20 Prozent würde in manchen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen. In der Folge kämen jene Gebiete unter Druck, in denen der Anteil derzeit noch unter 20 Prozent liegt. Dies würde somit in heute noch wenig betroffenen Gebieten zu einer stärkeren Zersiedelung führen. Zudem würden ländliche Gemeinden mit wenig Arbeitsplätzen weiter geschwächt: Sie leiden unter einer starken Abwanderung der Bevölkerung und weisen aus diesem Grund einen hohen Zweitwohnungsanteil aus, nicht wegen zunehmender Bautätigkeit. Nach Annahme der Initiative dürften in diesen Gemeinden Wohnungen, die aufgrund der Abwanderung aufgegeben wurden, nicht mehr für Ferienzwecke renoviert oder umgebaut werden.

Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von mind. 20 % (rot) sowie strukturschwache Gemeinden (dunkelrot schraffiert)

Karte Stand der Gemeinden
Die rot markierten Gemeinden weisen einen Zweitwohnungsanteil von mindestens zwanzig Prozent auf. Innerhalb dieser Gebiete gibt es zahlreiche strukturschwache Gemeinden (dunkelrot schraffiert). Dazu zählen Gemeinden, deren Bevölkerung abnimmt und die nicht mehr als 500 Einwohner haben sowie Gemeinden mit abnehmender Bevölkerung, die zwischen 2000 und 2010 nur eine sehr geringe Wohnbautätigkeit verzeichneten. Quelle: Volkszählung 2000 und GWS 2010 des BFS, INFOPLAN-ARE, GEOSTAT-BFS, , swisstopo, Berechnungen ARE, Stand der Gemeinden 1.1.2011
© ARE

Das revidierte Raumplanungsgesetz führt zu wirksameren Lösungen

Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden nicht nur dazu, Auswüchse im Zweitwohnungsbau gezielt zu bekämpfen. Es zwingt sie im Unterschied zur Initiative auch dazu, Massnahmen zu ergreifen, um bereits bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten. Die Kantone und Gemeinden müssen zudem preisgünstige Erstwohnungen sowie die Hotellerie fördern. Um in allen Regionen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen zu gewährleisten, müssen sie bis spätestens am 1. Juli 2014 in den Richt- und Nutzungsplänen entsprechende Massnahmen verankern. Die Vorgaben sind streng: Wer sie nicht fristgerecht erfüllt, darf keine Zweitwohnungen mehr bewilligen.

Die Umsetzung orientiert sich an der Situation vor Ort. Die Gemeinden setzen unterschiedliche Instrumente ein:

  • Kontingente, um den Bau von Zweitwohnungen zu begrenzen;
  • Hotelzonen, um die Umwandlung in Appartements zu verhindern und die Hotellerie zu fördern;
  • Erstwohnanteilsregelungen, um Wohnraum für Einheimische zu sichern;
  • Lenkungsabgaben, um preisgünstige Wohnungen zu schaffen;
  • Zweitwohnungssteuern, um die Auslastung der Zweitwohnungen zu erhöhen.

Viele Gemeinden nutzen auch die Bodenpolitik, um die Auslastung der Zweitwohnungen zu erhöhen und günstigen Wohnraum für die Einheimischen zu schaffen. Meistens werden die unterschiedlichen Instrumente miteinander kombiniert. Die Gesetzesrevision stellt sicher, dass den regionalen und lokalen Verhältnissen Rechnung getragen wird.

Das revidierte Raumplanungsgesetz ist ausgewogen und vernünftig

Es bringt mehr Schutz für die Landschaft, ohne aber die Interessen der Gemeinden und des Tourismus zu gefährden. Es sichert den Regionen damit eine weitere, wirtschaftlich gedeihliche Entwicklung. Der Bund setzt mit seinen Vorgaben den Rahmen, die Kantone und Gemeinden entscheiden über die Massnahmen vor Ort. Sie behalten die Freiheit zu bestimmen, ob sie mit Kontingenten, mit Lenkungsabgaben, mit Hotelzonen oder mit Wohnzonen für Einheimische den Zweitwohnungsbau einschränken wollen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz greift bereits

Seit dem 1. Juli 2011 verpflichtet es die Kantone und Gemeinden, für die vom Zweitwohnungsbau stark betroffenen Gebiete in ihren Richt- und Nutzungsplänen einschränkende Massnahmen zu bestimmen. Dafür haben sie maximal drei Jahre Zeit. In den Kantonen haben die Arbeiten an den Richtplänen bereits begonnen. Verschiedene Gemeinden sind ebenfalls daran, ihre Bestimmungen zu verschärfen.

Die Initiative missachtet den Föderalismus

Die Initiative zielt darauf ab, allen Kantonen und Gemeinden die gleichen Vorgaben zu machen. Sie wird den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht und missachtet damit eines der wichtigsten Grundprinzipien unseres Landes - den Föderalismus.

Fazit

Die Initiative führt nicht zum Ziel. Sie ist mit zu vielen Nachteilen verbunden und unterlässt es insbesondere, dafür zu sorgen, dass bereits bestehende Zweitwohnungen besser ausgelastet werden. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz können Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer bekämpft werden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, an der Urne ein NEIN zur Initiative einzulegen.

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/zweitwohnungsinitiative/argumentarium/bundesrat-lehnt-volksinitiative-ab.html