Zweitwohnungsinitiative: Ausgangslage

Aktuelle Informationen zum Thema: 

Zweitwohnungen werden häufig von Familien genutzt, um Ferien zu machen. In den Schweizer Tourismusregionen erhöhen sie das Bettenangebot. Auch Berufstätige, die ihren Arbeitsplatz in Städten oder Agglomerationen haben, nutzen unter der Woche häufig Zweitwohnungen. Zweitwohnungen beanspruchen aber auch zusätzliche Flächen und tragen so zur Zersiedelung der Landschaft bei. Sie führen zudem zu höheren Immobilienpreisen, was es Einheimischen erschweren kann, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der Handlungsbedarf ist breit anerkannt: Es gilt, mit dem Boden haushälterisch umzugehen und Sorge zur Landschaft zu tragen.

Die Initiative will den Anteil von Zweitwohnungen in der Schweiz auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Sie möchte dadurch die Zersiedelung stoppen. Die Gemeinden sollen dazu verpflichtet werden, jährlich über die Einhaltung dieser Beschränkung zu informieren und eine Übersicht über die dauerhaft genutzten Wohnungen zu erstellen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht wird. Um Auswüchse im Zweitwohnungsbau zu bekämpfen, setzen Bundesrat und Parlament auf das revidierte Raumplanungsgesetz. Dieses wurde als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet und ist seit dem 1. Juli 2011 in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, den Zweitwohnungsbau mit gezielten Massnahmen zu beschränken. 

Entscheid im Parlament

Der Nationalrat hat die Initiative mit 123 zu 61 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wer steht hinter der Volksinitiative?

Die Initiative wurde von der Umweltorganisation «Helvetia Nostra» lanciert und am 18. Dezember 2007 mit 108 497 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. «Helvetia Nostra» ist eine Tochtervereinigung der «Fondation Franz Weber».

Links

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/zweitwohnungsinitiative/argumentarium/ausgangslage.html