Bundesrat gegen Volksinitiative von Helvetia Nostra zum Zweitwohnungsbau

Bern, 29.10.2008 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» ab. Nach Ansicht der Landesregierung führt die Initiative in den bedeutenden Tourismusdestinationen faktisch zu einem Baustopp für neue Ferienwohnungen. Zudem trägt sie den wirtschaftlichen und regionalpolitischen Interessen zu wenig Rechnung. Die von der Stiftung Helvetia Nostra eingereichte Volksinitiative will den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf höchstens 20 Prozent beschränken.

Der Bundesrat ist sich der Problematik der Zweitwohnungen bewusst. Verschiedene wissenschaftliche Studien, unter anderem des Bundes, haben gezeigt, dass der Zweitwohnungsbau durch unterschiedliche Massnahmen gesteuert werden kann. Die von der Initiative verbindlich vorgeschriebene Beschränkung auf eine einzige Methode, nämlich die Festsetzung eines in sämtlichen Gemeinden der Schweiz maximal zulässigen Zweitwohnungsanteils, erachtet der Bundesrat als zu starr. Eine solche Regelung trägt den regionalen Unterschieden sowie den wirtschaftlichen und regionalpolitischen Interessen zu wenig Rechnung.

Die Initiative hat zudem nur den Regelungsbedarf innerhalb der Gemeindegrenzen im Auge. Tourismusdestinationen dehnen sich heute zunehmend über die Gemeindegrenzen hinweg aus. Die Initiative hätte zur Folge, dass der Zweitwohnungsanteil vor allem in denjenigen Gemeinden zunehmen würde, deren Zweitwohnungsanteil noch tief ist.

Zweitwohnungsproblematik als Thema der Richtplanung

Fragen rund um den Zweitwohnungsbau sind im Parlament bereits hängig: In seiner Botschaft vom 4. Juli 2007 zur Änderung des Raumplanungsgesetzes als flankierende Massnahme zur Abschaffung der Lex Koller hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Kantone zu verpflichten, sich der Zweitwohnungsproblematik in ihrer Richtplanung anzunehmen und Massnahmen zu treffen, die zu überkommunal koordinierten Lösungen führen. Unerwünschte Konkurrenzsituationen oder die blosse Verlagerung der Probleme von einer Gemeinde auf die andere sollen so vermieden werden. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich über die kantonale Richtplanung am besten sicherstellen, dass den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Kantone Rechnung getragen werden kann und die zu treffenden Massnahmen mit den Zielen für die Siedlungs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung optimal abgestimmt werden können.


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