Initiative gegen den Zweitwohnungsbau – Nein zu starren Quoten für Gemeinden

Bern, 13.01.2012 - Am 11. März 2012 kommt die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» zur Abstimmung. Sie will den Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent am gesamten Wohnungsbestand beschränken. Der Bundesrat lehnt diese Regelung ab, weil sie den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht wird. Mit dem kürzlich revidierten Raumplanungsgesetz lassen sich Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer und gezielter bekämpfen. Der Bundesrat empfiehlt deshalb dem Volk, die Initiative abzulehnen. Bundesrätin Doris Leuthard hat heute in Bern die Argumente der Landesregierung erläutert.

Die von der Umweltorganisation Helvetia Nostra lancierte Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» will die Zersiedelung der Landschaft stoppen. Sie verlangt zu diesem Zweck, den Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf höchstens 20 Prozent am gesamten Wohnungsbestand zu beschränken. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass es im Zweitwohnungsbau strenge Vorschriften braucht. Denn Zweitwohnungen beanspruchen zusätzliche Flächen und führen zu höheren Immobilienpreisen, was es Einheimischen erschweren kann, bezahlbare Wohnungen zu finden. Zweitwohnungen werden zudem oft auf der grünen Wiese neu gebaut, während sanierungsbedürftige Wohnungen im historischen Ortskern leer bleiben. Für den Bundesrat ist die Initiative aber der falsche Weg. Sie wird den lokal und regional unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht.

Die Initiative ist zu starr: Die Beschränkung der Zweitwohnungen auf einen fixen Anteil von 20 Prozent aller Wohnungen würde in zahlreichen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen. In der Folge kämen jene Gemeinden unter Druck, in denen der Anteil derzeit noch unter 20 Prozent liegt. Diese Gemeinden sähen sich nach Annahme der Initiative einer grösseren Nachfrage nach Bauland ausgesetzt, was die Zersiedelung verstärkt. Ländliche, strukturschwache Gemeinden mit wenig Arbeitsplätzen würden zudem weiter geschwächt: Sie leiden unter der Abwanderung der Bevölkerung und weisen aus diesem Grund häufig einen hohen Zweitwohnungsanteil auf. Diese Gemeinden könnten Wohngebäude, die von Einheimischen wegen der Abwanderung aufgegeben werden, nicht mehr für Feriengäste umnutzen. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab.  Um Auswüchse im Zweitwohnungsbau zu bekämpfen, setzt er auf das revidierte Raumplanungsgesetz.

Revidiertes Raumplanungsgesetz nimmt Kantone und Gemeinden in die Pflicht

Das revidierte Raumplanungsgesetz, das als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet worden ist, gilt bereits seit dem 1. Juli 2011. Es verpflichtet Kantone und Gemeinden, mit geeigneten Massnahmen die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, preisgünstige Erstwohnungen sowie die Hotellerie zu fördern und bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten. Die Umsetzung orientiert sich an der Situation vor Ort. Manche Gemeinden begrenzen zum Beispiel die Zahl der Zweitwohnungen, andere scheiden Bauzonen für Wohnungen zugunsten der Einheimischen aus oder schaffen Hotelzonen, um die Umwandlung von Hotels in Zweitwohnungen zu verhindern. «Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz können Auswüchse rasch und wirksam bekämpft werden», betonte Bundesrätin Doris Leuthard bei ihren Ausführungen. «Die Kantone und Gemeinden können jene Massnahmen treffen, die ihren Gegebenheiten am besten gerecht werden».

Die gesetzlichen Vorgaben sind streng: Wer sie innert drei Jahren nicht erfüllt, darf keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. Das revidierte Raumplanungsgesetz bringt mehr Schutz für die Landschaft, ohne die Interessen der Gemeinden und des Tourismus zu gefährden. Es sichert den Regionen zudem eine wirtschaftlich gedeihliche Entwicklung. Die Initiative mit ihrer fixen Quote führt demgegenüber nicht zum Ziel. Sie ist mit zu vielen Nachteilen verbunden. Sie würde den Druck auf bisher vom Zweitwohnungsbau wenig betroffene Gebiete erhöhen - und sie unterlässt es auch, dafür zu sorgen, dass bestehende Zweitwohnungen besser ausgelastet werden. Der Bundesrat empfiehlt aus allen diesen Gründen, die Initiative abzulehnen. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wurden griffige Regeln geschaffen, um den Zweitwohnungsbau einzudämmen.


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