Initiative „Pro Service public“ gefährdet Erfolgsmodell Schweiz

Bern, 05.04.2016 - Am 5. Juni 2016 entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative „Pro Service public“. Sie will Post, Swisscom und SBB das Streben nach Gewinn sowie Quersubventionierungen verbieten und Vorschriften zu den Löhnen erlassen. Der Bundesrat lehnt diese Vorgaben ab, weil sie den Spielraum für diese Unternehmen einschränken und den Service public damit schwächen würden, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Position.

Die Schweiz verfüge über eine zuverlässige Grundversorgung, die den Kundenbedürfnissen Rechnung trage und im internationalen Vergleich ausgezeichnet abschneide, erläuterte Bundesrätin Leuthard. „Der Service public ist von grosser Bedeutung für den Zusammenhalt aller Regionen des Landes und für das Gedeihen der Wirtschaft. Daher sind Experimente mit diesem hohen Gut nicht angebracht. Die Initiative stiftet Unsicherheit, ohne konkrete Vorschläge für einen besseren Service public zu machen“, führte die UVEK-Vorsteherin aus. Die Initiative wolle Verbote statt unternehmerische Freiheit. Dies sei kein tauglicher Ansatz. Ein Ja würde deshalb das Erfolgsmodell Schweiz gefährden.

Für den Bundesrat schränkt die Initiative die Unternehmen zu stark ein. So würde es ihnen etwa das Verbot, in der Grundversorgung nach Gewinn zu streben, erschweren, in neue Technologien und Produkte zu investieren, die es im Sinne eines bürgerfreundlichen Service public braucht. Zudem würden Bund und Kantonen dadurch erhebliche Einnahmen fehlen. So erhielt der Bund von der Post im Jahr 2015 200 Millionen Franken Dividenden, von der Swisscom 580 Millionen Franken. „Ein Rückgang dieser Einnahmen könnte zu Steuererhöhungen oder zu einem Leistungsabbau führen – auch beim Service public“, warnte Bundesrätin Leuthard.

Initiative stellt Grundprinzip des Service public in Frage

Auch das vorgesehene Untersagen von Quersubventionierungen wirft Fragen auf. Der Service public basiert darauf, dass mit rentablen Dienstleistungen weniger rentable finanziert werden. Mit Quersubventionierungen werden beispielsweise bei Briefen und Telefongesprächen einheitliche Preise für das ganze Land sichergestellt.

Bei der angestrebten Anpassung der Löhne sämtlicher Angestellten von Post, Swisscom und SBB an die Löhne der Bundesverwaltung verwies die UVEK-Vorsteherin auf den Markt. Vorgaben zu den Löhnen würden die Attraktivität der bundesnahen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt mindern. Sie seien auf kompetentes Personal angewiesen, das marktgerecht zu bezahlen sei.

Sowohl der National- als auch der Ständerat lehnten die Initiative ohne Gegenstimme ab.

Um das breite Meinungsspektrum gegen die Initiative abzubilden, erläuterten nebst Bundesrätin Leuthard folgende Personen ihre Positionen:

  • Regierungsrat Philippe Leuba (VD; Vertreter der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren)
  • Regierungsrat Mario Cavigelli (GR; Vertreter der Bergkantone)
  • Nationalrätin Regine Sauter (FDP/ZH; Vertreterin des Wirtschaftsstandorts Schweiz)
  • Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG; Vertreterin der Arbeitnehmenden und Gewerkschaften)

KASTEN: Das will die Initiative   

Die von mehreren Konsumentenzeitschriften lancierte Volksinitiative „Pro Service public“ verlangt, dass der Bund und bundesnahe Unternehmen wie SBB, Post und Swisscom im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben. Zudem sollen sie auf die Quersubventionierung anderer Bereiche verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen. Die Löhne und Honorare in diesen Unternehmen sollen nicht höher sein als jene in der Bundesverwaltung. Mit den entsprechenden Änderungen in der Verfassung wollen die Initianten den ihrer Ansicht nach schlechter gewordenen Service public verbessern und einen Abbau stoppen.


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