Glossar

Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) 

Die SFSV, auch bekannt als „Strassenkasse", ist das heutige Finanzierungsinstrument für die Infrastruktur des Strassenverkehrs in der Schweiz. Die in der SFSV erfassten Einnahmen und Ausgaben sind Bestandteile der Bundesrechnung. Sie unterstehen der Schuldenbremse. Hauptzweck der SFSV ist bisher die Finanzierung von Bau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes. Aus der SFSV werden beispielsweise aber auch Beiträge an die Kantone für die Hauptstrassen, Beiträge zugunsten von Eisenbahngrossprojekten ("NEAT-Viertel") und Beiträge zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Bahntransportes begleiteter Motorfahrzeuge bezahlt. Seit 2008 werden aus der SFSV auch Einlagen in den Infrastrukturfonds getätigt. Die SFSV wird gespiesen aus der Hälfte der Mineralölsteuer (Einnahmen 2015: 1,390 Mrd. Fr.), dem Mineralölsteuerzuschlag (1,850 Mrd. Fr.) - jeweils ohne Einnahmen der Flugtreibstoffe; diese fliessen in die Spezialfinanzierung Luftverkehr - und der Autobahnvignette (336 Mio. Fr., entspricht Reinertrag).

Im Jahr 2015 standen Einnahmen von 3‘596 Mio. Fr. (inklusive 23 Mio. Fr. aus übrigen zweckgebundenen Einnahmen) Ausgaben von 3‘864 Millionen Franken gegenüber. Mit der Schaffung des NAF bleibt die SFSV in veränderter Form bestehen. Sie bleibt Teil der Bundesrechnung und ist der Schuldenbremse unterstellt. Die Ausgaben für das Nationalstrassennetz und den Agglomerationsverkehr werden von den übrigen Aufgaben und Aufwendungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr getrennt. Künftig werden aus der SFSV bezahlt:

  • Hauptstrassenbeiträge an die Kantone
  • Beiträge für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen
  • Nicht werkgebundene Beiträge
  • Werkgebundene Beiträge an die Bahn zur Güterverkehrsverlagerung

Infrastrukturfonds (IF)

Der Infrastrukturfonds (IF) wurde 2008 eingeführt und ist auf 20 Jahre befristet. Der Gesamtkredit beträgt 20,8 Milliarden Franken. Über den IF werden finanziert:

  • die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes 
  • die Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz
  • Beiträge für Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen
  • Beiträge für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen

Da der IF zeitlich befristet ist und seine Gelder bereits weitgehend zugeteilt sind, braucht es eine Anschlussfinanzierung. Bundesrat und Parlament haben zu diesem Zweck den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geschaffen, über den Volk und Stände am 12. Februar 2017 abstimmen werden.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) 

Der NAF soll den Infrastrukturfonds (IF) ablösen. Er wird analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) auf Verfassungsstufe verankert, gilt unbefristet und dient der Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs.
Im Unterschied zum IF sollen aus dem NAF auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen finanziert werden. Damit würden künftig alle Nationalstrassenausgaben aus dem gleichen Fonds bezahlt. Volk und Stände stimmen am 12. Februar 2017 darüber ab.

Strategisches Entwicklungsprogramm (STEP) 

Das strategische Entwicklungsprogramm STEP Nationalstrasse geht mit dem NAF einher. Es umfasst alle Erweiterungen und Kapazitätsausbauten, die in den nächsten 20 Jahren verwirklicht werden sollen. Aktuell enthält STEP jene Projekte, die bisher im Programm Engpassbeseitigung (PEB) enthalten waren sowie die beiden Netzergänzungen zur Engpassbeseitigung Lausanne/Morges und Glattalautobahn.

STEP wird in verschiedene Pakete unterteilt. Zum ersten Realisierungsschritt für die Zeit bis 2030 gehören all jene Projekte, die in den kommenden 15 Jahren prioritär erstellt werden sollen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 6,6 Milliarden Franken.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit Angaben zur Umsetzung, zum Umfang und zur Priorisierung der weiteren Projekte. Die Bundesbeschlüsse zu den Ausbauschritten unterstehen jeweils dem fakultativen Referendum.

Agglomerationsprogramm

Das Agglomerationsprogramm ist ein Planungsinstrument. Es ermöglicht Kantonen, Städten und Gemeinden, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abzustimmen und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur über Gemeindegrenzen hinweg gemeinsam zu planen und zu koordinieren. Die Agglomerationsprogramme werden alle vier Jahre durch die Trägerschaften erarbeitet. Darin sind in der Regel Kantone, regionale Planungsverbände und Gemeinden vertreten.

Die Trägerschaften können für ihre Projekte Antrag auf Bundesbeiträge stellen. Der Bund beurteilt die Programme aufgrund klarer, im Voraus feststehender Kriterien. Er unterstützt Massnahmen von hoher Qualität und mit einer hohen Wirkung. Dazu wird eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet, in der die Umsetzung vereinbart wird. Für die Umsetzung sind die Trägerschaften verantwortlich. Der Bund unterstützt nur diejenigen Agglomerationsprogramme, welche die besten Lösungen zur Bewältigung der grössten Verkehrs- und Umweltprobleme aufweisen.

Weitere Informationen: www.agglomerationsprogramme.ch

Finanzierung 

Aktuell ist die Finanzierung der Nationalstrassen noch gesichert. Doch die Ausgaben steigen und die Einnahmen sinken. Ohne Gegenmassnahmen droht nach 2018/2019 eine Finanzierungslücke.
Diese Entwicklung ist unter anderem auf folgende Gründe zurückzuführen:

  • Die Einnahmen (Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag) sind seit Jahrzehnten unverändert. Sie wurde nicht an die Teuerung angepasst. Bei den Bau- und Unterhaltskosten schlägt die Teuerung dagegen voll durch.

  • Zudem mindern verbrauchsärmere Fahrzeuge die Erträge und es verkehren auch Fahrzeuge, die mit Ausnahme der Vignette keine Abgaben bezahlen (z.B. Elektrofahrzeuge).

  • Auf der Ausgabenseite führen das starke Verkehrswachstum der letzten Jahre sowie steigende Anforderungen etwa bei der Tunnelsicherheit, dem Umwelt- und Lärmschutz zu höheren Kosten.

Um das Verkehrswachstums zu bewältigen und Engpässe zu beheben, müssen hochbelastete Strecken ausserdem gezielt ausgebaut werden.

Heute werden die Nationalstrassen und die Agglomerationsverkehrsprojekte über den Infrastrukturfonds (IF) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, analog zum Bahnbereich auch für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr einen Fonds (NAF) zu schaffen.
Der NAF wird mit bisherigen und neuen Quellen geäufnet: Zu den bisherigen Finanzquellen gehören sämtliche Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag sowie aus der Autobahnvignette. Zu den neuen Quellen gehören die Erträge aus der Automobilsteuer und 10 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Zudem sollen ab 2020 auch Elektroautos mit einer Abgabe zur Finanzierung beitragen. Um den steigenden Finanzbedarf zu decken, soll der Mineralölsteuerzuschlag in einem ersten Schritt um 4 Rappen pro Liter Benzin und Diesel erhöht werden. Dies erfolgt allerdings erst, wenn die Reserven des NAF unter eine gewisse Grenze fallen. Es wird kein Geld auf Vorrat erhoben. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Erhöhung frühestens 2019 fällig wird. Der Bundesrat hält die Erhöhung für verkraftbar, da moderne Autos viele weniger Treibstoff verbrauchen als früher und der Mineralölsteuerzuschlag seit über 40 Jahren unverändert blieb und nie der Teuerung angeglichen wurde. Die reale Belastung hat sich seither dadurch faktisch halbiert.

Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag

Die Mineralölsteuer ist eine Abgabe, die auf Erdöl, andere Mineralöle, Erdgas und die daraus gewonnenen Produkte sowie alle Treibstoffe erhoben wird. Die Hälfte der Erträge aus der Mineralölsteuer fliesst in die SFSV, die andere Hälfte in die allgemeine Bundeskasse. Mit dem NAF werden neu 60 Prozent der Mineralölsteuer in den Fonds fliessen.

Auf Treibstoffe wird zudem der Mineralölsteuerzuschlag erhoben. Dieser kommt vollständig der SFSV zu Gute. Mit dem NAF wird der Mineralölsteuerzuschlag um 4 Rappen pro Liter erhöht, falls der Fondsbestand unter 500 Millionen Franken sinkt. Der Bundesrat geht zurzeit davon aus, dass dies frühestens 2019 eintreten wird.
Abhängig von Produkt und seiner Verwendung werden besondere Beträge erhoben. Für die Treibstoffe Benzin und Diesel haben sie folgende Höhe:

  Benzin (Rp./l) Diesel (Rp./l)
Mineralölsteuer 43.12 45.87
Mineralölsteuerzuschlag für Treibstoffe 30.00 30.00
Total 73.12 75.87

Programm Engpassbeseitigung (PEB)

Die Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen wird derzeit über den Infrastrukturfonds finanziert. Dafür stehen insgesamt 5,5 Milliarden Franken zur Verfügung. Das Geld wird verwendet für Fahrstreifenergänzungen an bestehenden Nationalstrassen von mindestens zwei Kilometern Länge. Grundlage für die Definition eines Engpasses sind die Daten der Verkehrszählung, die Prognosen des nationalen Verkehrsmodells und die Bevölkerungsprognosen.
Im Februar 2014 hat der Bundesrat die zweite Programmbotschaft zur Freigabe von weiteren Mitteln aus dem Gesamtkredit für die Engpassbeseitigung an das Parlament verabschiedet. Es bestimmt somit, welche Engpässe als nächstes beseitigt und wie viel Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Rahmen der zweiten Programmbotschaft hat der Bundesrat die Freigabe von 995 Mio. Fr. beantragt. Der Nationalrat hat der Vorlage im Juni 2014 zugestimmt und der Ständerat im September 2014.

Verkehrsleistung auf dem Nationalstrassennetz 

Summe aller auf dem Nationalstrassennetz zurückgelegten Distanzen innerhalb eines Jahres (gemessen in Personen- oder Tonnenkilometern)
Die Nationalstrassen sind das Rückgrat des Schweizer Verkehrssystems. Obwohl ihr Anteil nur rund 2,5 Prozent am gesamten Strassennetz beträgt, werden vom gesamten Strassenverkehr 43 Prozent des Personenverkehrs und über 68 Prozent des Güterverkehrs auf den Nationalstrassen abgewickelt. Im 2015 betrug die Verkehrsleistung auf den Nationalstrassen im Personenverkehr rund 43.3 Milliarden Personenkilometer und im Güterverkehr rund 15.2 Milliarden Tonnenkilometer.
Im Personenverkehr (alle Verkehrsträger) hat sich die Verkehrsleistung (Anzahl Personenkilometer) seit 1970 insgesamt verdoppelt. Die Strasseninfrastruktur muss dabei rund 85 Prozent des Personenverkehrs in der Schweiz absorbieren.

Anpassung 

Anpassung von bestehenden Nationalstrassen an neue rechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien (z.B. Erstellen von Lärmschutzwänden, Massnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit).

Neubau 

Unter Neubau versteht man die erstmalige Realisierung von Nationalstrassenabschnitten (z.B. bei Netzvollendung).

Erhaltung 

Oberbegriff für Projekte, die sowohl Unterhaltsmassnahmen als auch Anpassungsmassnahmen enthalten (z.B. Projekt «Stadttangente Bern»),  siehe auch Unterhalt und Anpassung.

Unterhalt 

Baulicher Unterhalt bei bestehenden Nationalstrassen (z.B. Instandsetzung und Substanzerhalt).

Betrieb 

Betrieblicher Unterhalt, projektfreier (kleiner) baulicher Unterhalt, Verkehrsmanagement und Schadenwehren bei bestehenden Nationalstrassen.

Erweiterungen und Kapazitätsausbauten 

Bau von zusätzlichen / neuen Nationalstrassen, siehe auch STEP Nationalstrasse, Ausbauschritt.

Netzfertigstellung / Netzvollendung 

Erstmalige Erstellung des vor 2008 beschlossenen Nationalstrassennetzes.

Gesetzliche Grundlagen 

  • Bundesverfassung; insbesondere Artikel 83 und 86
  • Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG)
  • Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (MinöStG)

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