Abstimmung zum NAF: Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Finanzierung der Nationalstrassen-Infrastruktur heute?

Die Nationalstrassen werden heute aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) - der sogenannten Strassenkasse - bezahlt. Diese wird gefüllt aus der Hälfte der Mineralölsteuer, dem Mineralölsteuerzuschlag und dem Ertrag aus der Autobahnvignette. Auch die Beiträge an die Kantone für Hauptstrassen sowie weitere Beiträge für den Bahninfrastrukturfonds (BIF), die Förderung des kombinierten Verkehrs und Umweltschutzmassnahmen fliessen heute aus der Strassenkasse. Etwa 900 Millionen Franken jährlich werden aus der SFSV in den Infrastrukturfonds (IF) einbezahlt. Daraus werden die Vollendung des Nationalstrassennetzes, die Engpassbeseitigung, Verkehrsprojekte in den Agglomerationen sowie Hauptstrassen in den Berg- und Randregionen bezahlt.

Warum braucht es eine neue Regelung für die Finanzierung der Nationalstrassen?

Der Infrastrukturfonds (IF) ist zeitlich befristet. Zudem öffnet sich eine Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Durch den wachsenden Verkehr werden die Nationalstrassen immer stärker beansprucht. Dadurch steigen die Kosten für Betrieb und Unterhalt. Die Ausgaben steigen auch, weil viele Tunnels und Brücken wegen ihres Alters renoviert und zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen (Lärm- und Brandschutz, Naturgefahren, Wildtierbrücken). Andererseits sinken die Erträge aus den Mineralölsteuern, weil moderne Autos immer weniger Treibstoff verbrauchen und heute auch Autos mit Antriebstechniken unterwegs sind, die ohne Benzin und Diesel auskommen (z.B. Elektro-Automobile). Dazu kommt: Die Treibstoffsteuern wurden seit Jahrzehnten nicht mehr der Teuerung angepasst. Der Mineralölsteuerzuschlag ist seit 1974 unverändert, die Mineralölsteuer seit 1993. Weil bei den Ausgaben die Teuerung jedoch voll durchschlägt, ist die Finanzierung aus dem Gleichgewicht geraten.

Zudem sind die Gelder aus dem Infrastrukturfonds für die Finanzierung der Agglomerationsprogramme zum grössten Teil vergeben. Um weitere Investitionen zu ermöglichen, braucht es eine Anschlussfinanzierung. Bundesrat und Parlament schlagen deshalb die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vor. Damit kann die Finanzierung der Nationalstrassen und von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen künftig besser sichergestellt werden.

Welche Vorteile hat der NAF gegenüber der heutigen Finanzierung?

Der NAF wird analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) in der Bundesverfassung verankert und gilt unbefristet. Damit steht künftig mehr Geld für die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen und für Projekte des Agglomerationsverkehrs zur Verfügung. Zudem verbessert der NAF die Planungs- und Realisierungssicherheit, denn bei grossen Bauprojekten kann es aufgrund von Beschwerden, schlechtem Wetter oder anderen nicht beeinflussbaren Faktoren zu Verzögerungen kommen. Mit dem NAF können finanzielle Mittel, die in einem Jahr nicht gebraucht werden, auf das Folgejahr übertragen werden. Zudem können mit dem NAF Reserven gebildet werden, um Ausgabenschwankungen abzufedern.

Welche Projekte werden über den NAF finanziert?

Nebst Betrieb und Unterhalt werden über den NAF auch Projekte für die Beseitigung von Engpässen und die Netzfertigstellung finanziert. Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes zu erhalten und zu verbessern, sind gewisse Erweiterungen und Kapazitätsausbauten notwendig. Diese werden künftig in einem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) zusammengefasst. Aktuell enthält STEP jene Projekte, die bisher im Programm Engpassbeseitigung (PEB) enthalten waren. Der Realisierungsschritt 2030 umfasst Projekte im Umfang von 6,5 Milliarden Franken (Preisstand 2014, inkl. Mehrwertsteuer), wobei das Parlament Projektkredite von 2,6 Milliarden Franken bereits freigegeben hat. Der Bundesrat wird dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft unterbreiten.

Zudem werden über den NAF auch Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert. Diese werden über die Agglomerationsprogramme eingereicht und vom Parlament bewilligt.

Reichen die Gelder, um alle Bedürfnisse der Agglomerationen abzudecken?

Ja. Die im NAF eingeplanten Mittel von 9 bis 12% der Fondsausgaben sind ausreichend für eine gezielte Förderung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen. Bei der Abschätzung des künftigen finanziellen Bedarfs gibt es allerdings naturgemäss gewisse Unsicherheiten.

Werden nur grosse Städte und Agglomerationen berücksichtigt oder auch mittelgrosse und kleinere Gebiete und Hauptorte?

Alle Landesteile werden angemessen berücksichtigt. Schon bisher waren 55 kleine, mittlere und grosse Agglomerationen in allen Landesteilen beitragsberechtigt, wovon 45 Gelder erhalten haben. Aufgrund von statistischen Anpassungen ist eine massvolle Erweiterung der bestehenden Agglomerationen und die Aufnahme weniger neuer Agglomerationen vorgesehen (Bad Säckingen-Stein, Glarus, Altdorf sowie die Hauptorte Sarnen und Appenzell).

Was bringt der NAF den Kantonen?

Im Rahmen der NAF-Vorlage hat das Parlament die Aufnahme von 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz beschlossen. Damit werden mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berggebiete und Randregionen besser ans Nationalstrassennetz angebunden werden. Zu den neu ins Nationalstrassennetz aufgenommenen Abschnitten gehören beispielsweise die Strecke Bern-Biel, Bellinzona-Locarno, Spiez-Kandersteg und Gampel-Goppenstein (Zufahrten Autoverlad Lötschberg), die Julierpass-Strasse oder die Hirzelverbindung. Die abgebenden Kantone werden durch den Wegfall dieser Strecken aus dem Kantonsstrassennetz finanziell entlastet. Im Gegenzug leisten diese Kantone einen Kompensationsbeitrag im Umfang von 60 Millionen Franken an die Mehraufwendungen des Bundes für den Betrieb und Unterhalt der übernommenen Strassen.

Benzin und Diesel sollen teurer werden. Ist das wirklich nötig?

Ja. Aktuell ist die Finanzierung der Nationalstrassen zwar noch gesichert. Ohne Gegenmassnahmen ist es künftig nicht mehr der Fall. Es braucht darum eine besser abgestützte Finanzierung. Dazu sollen sowohl die Bundeskasse als auch die Automobilinnen und Automobilisten beitragen. Für sie erhöht sich zwar der Mineralölsteuerzuschlag um 4 Rappen pro Liter. Moderne Autos verbrauchen aber viel weniger Treibstoff als früher. Da der Zuschlag seit 1974 nie der Teuerung angepasst wurde, hat sich ausserdem die reale Belastung seither faktisch halbiert.

Mineralölsteuern pro Fahrzeug und Jahr

Die Erhöhung um 4 Rappen ist deshalb moderat und verkraftbar. Sie erfolgt im Übrigen erst, wenn sie tatsächlich nötig ist: Es wird kein Geld auf Vorrat erhoben. Die Erhöhung kommt erst im Jahr, bevor der Bestand im NAF unter die kritische Grenze von 500 Millionen Franken fällt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags frühestens 2019 fällig wird.

Was passiert, wenn der NAF abgelehnt wird?

Würde die NAF-Vorlage in der Abstimmung abgelehnt, bliebe es beim heutigen System. Für die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs gäbe es – im Unterschied zur Schiene – keinen neuen unbefristeten Fonds. Die Einnahmen würden langfristig nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf im Bereich der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs zu decken. Bei den Nationalstrassen könnte langfristig nur noch die Substanz erhalten werden. Für Engpassbeseitigungen und Massnahmen im Agglomerationsverkehr würden nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Nach Ansicht des VCS und anderer Kritiker könnten die Agglomerationsprogramme auch bei einer Ablehnung des NAF verlängert werden. Wäre das möglich?

Bisher wurden die Agglomerationsprogramme aus dem Infrastrukturfonds finanziert. Die finanziellen Mittel dieses Fonds sind beinahe ausgeschöpft. Im Topf sind noch rund 200 Millionen Franken. Diese Mittel reichen keinesfalls aus, um die dringenden Verkehrsprobleme in den Agglomerationen zu lösen und genügend Projekte aus den knapp vierzig Agglomerationsprogrammen der neuen, dritten Generation mitzufinanzieren. Bei einer Ablehnung der NAF-Vorlage ist die Finanzierung von künftigen Agglomerationsprogrammen nicht gesichert. Überdies dürfte es politisch schwierig sein, innerhalb nützlicher Frist eine mehrheitsfähige Finanzierungslösung für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen zu finden. Wer den NAF ablehnt, riskiert somit einen Scherbenhaufen. Den Städten und Agglomerationen ist damit nicht gedient. Sie empfehlen denn auch aus voller Überzeugung ein Ja zum NAF.

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