Aktuelle Informationen zum Thema:
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 27. September 2020).
Wildtiere sind auf natürliche Rückzugsgebiete angewiesen, in denen sie Schutz und Nahrung finden und sich fortpflanzen können. Für das Wohlergehen der Tiere ist es wichtig, dass sie zwischen diesen Lebensräumen hin- und herwandern können. Mit dem revidierten Jagdgesetz werden rund 300 Verbindungswege in der Natur vor Verbauung geschützt sowie Hindernisse für Wildtiere entfernt.
Die Schweiz will die Artenvielfalt stärken. Das revidierte Jagdgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag: Es schützt mehr Wildtierarten, und es schützt sie besser als bisher. So sollen verschiedene Wildtiere, darunter die meisten Wildentenarten, nicht mehr gejagt werden dürfen. Weiter erhalten die Kantone finanzielle Unterstützung zur Aufwertung ihrer Wildtierschutzgebiete und Vogelreservate sowie zur Stärkung der Wildhut.
Vernetzung von Lebensräumen
Siedlungen, Gewerbe- und Industriebauten sowie Strassen und Schienen zerschneiden die Lebensräume der Wildtiere. Diese brauchen aber offene Landschaften, um zwischen ihren Rückzugsräumen zu wandern. Mit dem revidierten Jagdgesetz werden rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Zudem werden bei Strassen und Bahnlinien wo nötig Brücken und Unterführungen für Wildtiere erstellt. Dafür bezahlt der Bund neu jährlich rund 4 Mio. Franken.
Aufwertung von Wildtierreservaten
Wildtiere brauchen Rückzugsräume. Neu unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume finanziell mit rund 1,5 bis 2 Mio. Franken pro Jahr. Mit diesem Geld können die Kantone die Lebensräume von Wildtieren und Vögel in den rund 80 eidgenössischen Wildtierschutzschutzgebieten und Vogelreservaten aufwerten. Zudem stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit die Kantone den Einsatz von Wildhüterinnen und Wildhütern verstärken können.
Besserer Schutz von Wildtierarten
Das revidierte Jagdgesetz stärkt darüber hinaus den Schutz mehrerer Wildtierarten. Von diesem zusätzlichen Artenschutz profitieren zwölf Wildentenarten. Diese dürfen künftig gar nicht mehr gejagt werden. Und für die Waldschnepfe gilt eine längere Schonzeit. Der Bundesrat kann in den Ausführungsbestimmungen zwar weitere Arten als regulierbar bezeichnen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Für den Luchs, den Biber, den Graureiher und den Gänsesäger hat das Parlament dies jedoch bereits ausdrücklich abgelehnt. Damit bringt das revidierte Gesetz auch ihnen mehr Schutz.
Art | Heutiges Jagdrecht | Revidiertes Jagdrecht |
---|---|---|
Luchs, Biber, Graureiher, Gänsesäger | Bei grossen Schäden können mehrere Tiere mit Zustimmung des Bundes erlegt werden. | Die Kantone können nur noch schadenstiftende Einzeltiere erlegen. |
Wildenten | 15 Wildenten-Arten sind jagdbar. | 12 Wildenten-Arten werden geschützt, nur 3 Arten bleiben jagdbar. |
Waldschnepfe | Die Waldschnepfe ist heute 3 Monate lang jagdbar, von Mitte September bis Mitte Dezember. | Die Waldschnepfe ist nur noch 2 Monate lang jagdbar, von Mitte Oktober bis Mitte Dezember. |
Alle Arten | Der Bundesrat kann geschützte Arten, die sich stark verbreiten, zur Jagd freigeben. | Geschützte Arten, die sich stark verbreiten, können nicht mehr zur Jagd freigegeben werden. |
Alle Arten | Keine Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Arten und ihrem Lebensraum in Wildschutzgebieten und Vogelreservaten. | Die Kantone profitieren von Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Arten und ihrem Lebensraum in ihren Wildtierschutzgebieten sowie Vogelreservaten. Die Lebensräume der Wildtiere werden dadurch aufgewertet. |
Alle Arten | Für Verbindungswege, die für Wildtiere wichtig sind - sog. Wildtierkorridore - besteht keine Regelung. |
Rund 300 Wildtierkorridore werden ausgeschieden und vor Verbauung geschützt. Das dient der besseren Vernetzung der Gebiete, in denen Wildtiere leben. |
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