Am 27. September 2020 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz abgelehnt. Damit bleibt es bei den Schutzgebieten, Zugvogelreservaten und Wildtierkorridoren sowie im Umgang mit dem Wolf bei den bisherigen Regeln.
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 27. September 2020).
Die Volksabstimmung war für den 17. Mai 2020 geplant, wurde vom Bundesrat aufgrund des Coronavirus aber auf den 27. September 2020 verschoben.
Worum geht es?
Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Seither hat sich Einiges geändert: Zum einen bei der Artenvielfalt: Sie ist in den letzten Jahren stark unter Druck geraten. Das revidierte Jagdgesetz dient dazu, verschiedene Wildtiere und ihren Lebensraum besser zu schützen. Zum anderen bietet es eine pragmatische Lösung im Umgang mit dem Wolf, der 1995 in die Schweiz zurückgekehrt ist. 2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es acht Rudel. Der Wolfsbestand wächst stetig an: 2019 lebten rund 80 Wölfe in unserem Land. Manche Wölfe greifen Schafe und Ziegen an. Jährlich werden 300 bis 500 Tiere gerissen. Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt werden. Denn Wölfe können lernen, Schutzmassnahmen zu umgehen. Und manche Wölfe verlieren die Scheu vor Siedlungen. Das revidierte Jagdgesetz bezweckt, Konflikte zu lindern, die mit dem wachsenden Wolfsbestand einhergehen.
Video: Das Wichtigste in Kürze
Argumente des Bundesrates
Medienkonferenz (27.02.2020)
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga erläutert an einer Medienkonferenz, warum der Bundesrat die Revision des Jagdgesetzes unterstützt.
Ansprache von Bundespräsidentin Sommaruga
Der Bundesrat befürwortet die Revision des Jagdgesetzes aus folgenden Gründen:
Besserer Schutz der Natur
Das revidierte Gesetz bringt verschiedene Verbesserungen für die Wildtiere und ihren Lebensraum. Reservate und Schutzgebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, sowie Wildtierkorridore werden mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Zudem werden verschiedene Tierarten besser geschützt. Konkret bringt das Gesetz folgende Verbesserungen:
- In der ganzen Schweiz werden rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Damit können ihre Lebensräume besser vernetzt werden. Bei Bahnlinien und Strassen sorgen Bund und Kantone für Brücken und Unterführungen für Wildtiere.
- Der Bund unterstützt die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den rund 80 eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten finanziell.
- Zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden. Zudem gilt für die Waldschnepfe eine längere Schonzeit. Das Gesetz verpflichtet die Kantone und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.
Diese Massnahmen dienen der Artenvielfalt: Sie helfen, den natürlichen Lebensraum der Wildtiere zu bewahren und die Natur zu schützen.
Pragmatische Lösung im Umgang mit dem Wolf
Das revidierte Jagdgesetz ermöglicht es den Kantonen, die Wolfbestände zu regulieren, bevor Wölfe Schafe und Ziegen angreifen. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Zu diesem Zweck sieht das revidierte Gesetz folgende Massnahmen vor:
- Erlegen von Wölfen aus Rudeln: Damit die Wölfe die Scheu vor Menschen, Herden und Siedlungen bewahren, dürfen die Kantone Wölfe aus einem Rudel neu erlegen, bevor Schaden entstanden ist. So können Konflikte vermindert werden. Das Erlegen von Wölfen ist allerdings an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Die Kantone müssen verhältnismässig vorgehen und dürfen zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhält. Zudem müssen sie gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten. Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung zudem wie bisher Beschwerde einlegen.
- Erlegen von Einzelwölfen: Wie heute können die Kantone für ein einzelnes Tier den Abschuss bewilligen, wenn es trotz Massnahmen zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden Schaden angerichtet hat. Neu können die Kantone den Abschuss von Einzelwölfen auch bewilligen, wenn diese auffällig werden; zum Beispiel, wenn sie in Schafställe eindringen oder ohne Scheu durch Dörfer streifen.
- Verstärkter Herdenschutz: Das revidierte Gesetz nimmt Bäuerinnen und Bauern beim Herdenschutz stärker in die Pflicht. Anders als heute erhalten sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben.
Diese Massnahmen dienen dem langfristigen Nebeneinander von Mensch und Wolf.
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