Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat der SBB AG

(Stand Januar 2021)

Grösse und Zusammensetzung des Verwaltungsrates der SBB

Der Verwaltungsrat besteht gemäss Statuten der SBB AG grundsätzlich aus 9 Mitgliedern. Diese Anzahl kann bei Bedarf vorübergehend erhöht oder gesenkt werden. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und das Präsidium für eine Dauer von zwei Jahren.

Bei der Zusammensetzung des obersten Führungsorgans ist generell auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter und der Landessprachen zu achten.

Betreffend Anteile an den Landessprachen sind folgende Richtwerte anzustreben:

  • Deutsch: 62.2%
  • Französisch: 22.9%
  • Italienisch: 8.0%
  • Rätoromanisch: 0.5%

Für beide Geschlechter gilt eine Zielquote von mindestens 40% (zu erreichen per Ende 2023).

Anforderungsprofil

a. Anforderungen an das Kollegium

  • Das Gremium als Ganzes gewährleistet:
    1. die Fähigkeit zur Definition und Durchsetzung der Strategie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung
    2. das Funktionieren als Team sowohl auf personeller als auch auf sachlicher Ebene, um auch in schwierigen Situationen entscheidfähig zu sein

Das Kollegium verfügt als Ganzes über die folgenden Fähigkeiten:

  • Relevante Branchenkenntnisse:
    1. fundierte Kenntnisse der Verkehrs- und Logistikmärkte (Personen- und Güterverkehr), der angrenzenden Märkte (z.B. Immobilien, Tourismus) sowie Erfahrung im Infrastrukturmanagement
    2. fundierte Kenntnisse im Bereich von technologischen Entwicklungen
    3. Kenntnis der Verkehrspolitik sowie Verständnis für Fragen des Service public
    4. internationale Erfahrung
       
  • Relevantes Fachwissen:
    1. Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen im regulatorischen, marktlichen und politischen Umfeld
    2. Betriebswirtschaft (insb. Controlling, Risk Management, Marketing, IKT und Personalmanagement)
    3. Finanzwesen (insb. Unternehmensfinanzierung und Rechnungswesen)
    4. Recht
    5. Kommunikation

b. Anforderungen an das einzelne Mitglied

Jedes Mitglied muss im Einzelnen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bereitschaft, die Leistungsvereinbarung und die strategischen Ziele des Bundesrates umzusetzen
  • Einwandfreier Ruf und persönliche Integrität
  • Fach-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen:
    1. Fähigkeit zu strategischem Denken
    2. Analysefähigkeit und kritisches Urteilsvermögen
    3. Belastbarkeit und Bereitschaft, in komplexen Situationen Entscheide zu fällen und dafür die Verantwortung zu übernehmen
    4. Bereitschaft zur Weiterbildung
    5. Team- und Konfliktfähigkeit
    6. Verschwiegenheit
  • Unabhängigkeit: keine Interessenbindungen, die eine unabhängige Meinungsbildung verhindern
  • genügende zeitliche Verfügbarkeit
  • Bereitschaft zur periodischen Prüfung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsrats

c. Anforderungen an das Präsidium

Aufgrund der Grösse des Unternehmens und der anstehenden Aufgaben ist eine zeitliche Verfügbarkeit des Präsidiums von rund 50% eines Vollamtes notwendig.

  • Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen gem. lit. b erfüllt das Präsidium folgende Kriterien:umfassende Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit in leitenden Positionen von grösseren, wenn möglich international tätigen Unternehmen
  • ausgeprägtes strategisches Verständnis und Fähigkeit zur Synthese
  • ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation mit den wichtigsten Anspruchsgruppen
  • gutes Verständnis für die politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz
  • Fähigkeit, einen kompetenten Verwaltungsrat als Team zu führen, insbesondere auch in Krisensituationen
  • hohe Entschlusskraft sowie Durchsetzungsvermögen
  • Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit mit der Konzernleitung

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
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