Der Bundesrat legt die strategischen Ziele für die SBB AG für die Jahre 2024–2027 wie folgt fest:
Einleitung
Der Bund ist Alleinaktionär der SBB AG. Die Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt der Bundesrat die unternehmerische Autonomie der SBB nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 20. März 1998¹ über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und anerkennt die Entscheidungsfreiheit und Verantwortung des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Eigner ist von seiner Funktion als Besteller, Regulator und Aufsichtsbehörde getrennt. Gestützt auf Artikel 8 SBBG legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der SBB erreichen will. Mit der Umsetzung dieser Ziele leistet die SBB einen Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene und zur Sicherstellung der Grundversorgung. Die Ziele richten sich an die SBB und an die Konzerngesellschaften (zusammengefasst nachfolgend «SBB»). Der Bund verpflichtet sich damit im Vierjahresrhythmus zu längerfristigen, konsistenten Zielen.
1 Geschäftsziele und strategische Schwerpunkte
Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes:
1.1 Die SBB entwickelt und bietet attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen und wirkt als integrierte Bahn auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hin.
1.2 Die SBB leistet einen wesentlichen Beitrag an das Gesamtsystem öffentlicher Verkehr. Sie entwickelt innovative Konzepte zur Weiterentwicklung der Mobilität in der Schweiz.
1.3 Die SBB verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert, und ein Compliance Management System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert. Sie informiert den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken und Schwerpunkte im CMS. Zudem sorgt sie dafür, dass das hohe Sicherheitsniveau für Kundinnen und Kunden sowie für das Personal erhalten bleibt.
1.4 Die SBB verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie. Dabei kommt der Verminderung der Treibhausgasemissionen eine besondere Bedeutung zu. Die SBB trägt bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung.
1.5 Der Bundesrat erwartet von der SBB im Personenverkehr Folgendes:
- Im Geschäftsfeld «Fernverkehr» erstellt sie ein qualitativ hochstehendes, profitables Angebot.
- Im internationalen Personenfernverkehr stärkt sie ihre Marktstellung insbesondere durch Kooperationen und erbringt insgesamt profitable Leistungen. Sie verbessert den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz sowie die Verbindungen zu wichtigen Wirtschafts- und Tourismuszentren.
- Im Geschäftsfeld «Regionalverkehr» erstellt sie das mit den Bestellern vereinbarte Angebot effizient, in hoher Qualität und mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Im grenznahen Ausland entwickelt sie das bestehende Geschäft weiter.
1.6 Der Bundesrat erwartet von der SBB im Güterverkehr Folgendes:
- Im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» erbringt sie im Linienverkehr profitable Leistungen. Im Netzwerkverkehr strebt sie ein kostendeckendes Angebot im Binnen- und Import-/Exportverkehr an. Im Netzwerkverkehr sind Defizite vorübergehend zulässig, bis der neue Gesetzesrahmen in Kraft ist. Die Defizite sind zu minimieren.
- Im Geschäftsfeld «Cargo International» erbringt sie auf dem Nord-Süd-Korridor profitable Leistungen.
1.7 Der Bundesrat erwartet von der SBB in der Infrastruktur Folgendes:
- Sie hält den Zustand ihrer Netze und Anlagen durch adäquate Investitionen langfristig auf einem qualitativ hohen Niveau und sorgt für eine effiziente Nutzung der Netzkapazitäten.
- Sie gewährleistet die Sicherheit der Stromversorgung für das Bahnsystem und ist bestrebt, die Kapazitäten zur Produktion erneuerbarer Energie zu erhöhen und optimal zu nutzen. Sie hält den Selbstversorgungsgrad zumindest aufrecht.
1.8 Der Bundesrat erwartet von der SBB bei den Immobilien Folgendes:
- Sie gestaltet die Bahnhöfe und den Zugang zur Bahn attraktiv und entwickelt sie weiter zu Verkehrsdrehscheiben. Dabei stimmt sie sich mit kantonalen und kommunalen Behörden ab. Zudem achtet die SBB bei ihrer Tätigkeit auf gute Baukultur.
- Sie entwickelt ihr Portfolio gezielt weiter und sichert so nachhaltige Erträge. Damit leistet sie pro Jahr 150 Millionen Franken Ausgleichszahlungen an die Division Infrastruktur und trägt zur Sanierung der Pensionskasse bei.
2 Finanzielle Ziele
Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes:
2.1 Die SBB verbessert die Produktivität weiter und erzielt auf Stufe Konzern einen Gewinn, der mittelfristig die Finanzierung der Investitionen erlaubt.
2.2 Die SBB senkt die verzinsliche Nettoverschuldung des Konzerns schrittweise bis spätestens 2030 auf maximal 6,5 x EBITDA. In den Jahren der Zielperiode weist sie Fortschritte aus.
2.3 Die kommerzielle Finanzierung der SBB ist in Artikel 20 SBB-G geregelt. Bis der neue Gesetzesrahmen in Kraft ist, beträgt die Obergrenze für Tresoreriedarlehen in der Zielperiode unter Berücksichtigung von Ziel 2.2 9,8 Milliarden Franken; die Gewährung von Tresoreriedarlehen erfolgt zu Marktbedingungen. Der Finanzierungsbedarf der Sparte Infrastruktur Netz sowie der abgeltungsberechtigte Teil der Sparte Energie werden über den Bahninfrastrukturfonds abgedeckt.
3 Personalpolitische Ziele
Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes:
3.1 Die SBB verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik, bietet attraktive Anstellungsbedingungen, die ihre Konkurrenzfähigkeit sicherstellen, und engagiert sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie erhöht den Frauenanteil im Unternehmen und insbesondere in Kaderpositionen.
3.2 Die SBB schafft durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation beim Personal Vertrauen, bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an und fördert die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.
3.3 Die SBB vereinbart für die SBB AG und die SBB Cargo AG die Anstellungsbedingungen und die Mitwirkungsrechte des Personals und seiner Vertretung in Gesamtarbeitsverträgen und entwickelt diese mit den Personalverbänden weiter. Für inländische Konzerngesellschaften führt sie mit den Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag.
4 Kooperationen und Beteiligungen
Der Bundesrat erwartet, dass die SBB Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) im In- und Ausland nur eingeht, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie unterstützen das Kerngeschäft.
- Sie tragen zur Erreichung der strategischen Ziele bei.
- Sie tragen zur nachhaltigen Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes bei.
- Sie werden führungsmässig eng betreut und regelmässig überprüft.
- Sie tragen dem Risikoaspekt genügend Rechnung.
5 Anpassung der strategischen Ziele
Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit der SBB, Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld des Unternehmens vorzunehmen.
6 Berichterstattung
6.1 Der Bundesrat erwartet, dass die SBB mindestens vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.
6.2 Der Verwaltungsrat der SBB erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.