Bundesrat lehnt Volksinitiative „Pro Service public“ ohne Gegenentwurf ab

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat sich heute erstmals mit der Volksinitiative „Pro Service public“ auseinandergesetzt. Sie fordert, dass die bundesnahen Unternehmen wie Post, Swisscom und SBB nicht einen möglichst hohen Gewinn erwirtschaften, sondern in erster Linie der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sowohl die Grundversorgung der Schweiz als auch die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der bundesnahen Unternehmen mit den Vorgaben der Initiative geschwächt würden. Er lehnt die Volksinitiative deshalb ohne Gegenentwurf ab.

Die Volksinitiative „Pro Service public" wurde am 30. Mai 2013 mit 104‘197 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die Post, die Swisscom und die SBB. Die Löhne und Honorare der Mitarbeiter dieser Unternehmen sollen zudem nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen. Die Initianten begründen ihre Anliegen damit, dass die bundesnahen Unternehmen auf Kosten der Bevölkerung immer höhere Gewinne erzielen und gleichzeitig den Service abbauen würden. Die Initiative sorge dafür, dass der Bevölkerung ein guter und bezahlbarer Service public geboten werde.

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat gegen die Initiative ausgesprochen. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz über einen flächendeckenden, sicheren und leistungsfähigen Service public verfügt, der mit der Initiative nicht stärker und günstiger, sondern schwächer würde. Zudem würde die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen, die ihnen im Rahmen der PTT- und Bahnreform Ende der neunziger Jahre gewährt wurde, wieder eingeschränkt. Der Bundesrat schliesst nach einer Annahme der Initiative auch höhere Steuern und Tarife nicht aus. Er argumentiert, dass die bundesnahen Unternehmen Gewinne benötigen, um Eigenkapital aufzubauen, Reserven zu generieren, Investitionen zu tätigen, Schulden abzubauen und Infrastrukturen zu unterhalten. Ohne Gewinne wären ihre Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit sowie die Innovationskraft tangiert. Bei der bisher erfolgten Gewinnablieferung der Post und der Dividendenausschüttung der Swisscom in der Höhe von insgesamt mehr als 800 Mio. Fr. pro Jahr an den Bund handelt es sich nicht, wie von den Initianten dargelegt, um versteckte Steuern, sondern um eine Art von Verzinsung des ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten Kapitals.

Mit der Initiative dürften die Löhne und Honorare der Führungsspitzen der bundesnahen Unternehmen nicht höher als jene der Bundesverwaltung ausfallen. Demnach müssten sämtliche Angestellten der bundesnahen Unternehmen, und nicht nur die Führungsspitzen, gemäss den Lohnklassen des Bundes eingestuft werden. Dies wäre schwierig umzusetzen und könnte sich teilweise negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden auswirken. Im Weiteren hätten die Sozialpartner weniger Spielraum für unternehmensspezifische Lösungen im Rahmen ihrer GAV-Verhandlungen.

Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Volksinitiative bis Ende Mai 2014 an das Parlament überweisen.


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