Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Hand, die Fernsehbedienung betätigt

Radio und TV können heute fast überall und jederzeit empfangen werden - auch mit Handy, Tablet oder Computer. Bundesrat und Parlament haben darum vorgeschlagen, die Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und das Gesetz entsprechend anzupassen. Das Stimmvolk hat der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) am 14. Juni 2015 zugestimmt und damit auch eine Stärkung der lokalen Radio- und TV-Stationen mit Service Public-Auftrag beschlossen.

Das revidierte Gesetz trat per 1. Juli 2016 in Kraft - zusammen mit den dazu gehörenden Verordnungen. Die frühere Empfangsgebühr von 451 Franken wurde mit der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. Gestützt auf eine Tarifüberprüfung senkte der Bundesrat die Abgabe am 16. April 2020 erneut, und zwar auf 335 Franken pro Jahr. Die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sind nicht abgabepflichtig. Für die anderen Unternehmen gilt ein progressiver Tarif, der sich nach deren Umsatz richtet.

Als Verbesserungen für die lokalen Radio- und TV-Stationen mit Service-Public-Auftrag erhalten die Radio- und TV-Stationen einerseits mehr Geld für die Digitalisierung und Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, andererseits wurde ihr Anteil aus den Gebührenerträgen erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Kommunikation BAKOM.

Medienpaket

Die Stimmbevölkerung hat das Massnahmenpaket zugunsten der einheimischen Medien am 13. Februar 2022 abgelehnt. Informationen zur Vorlage.

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Neues RTVG

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/kommunikation/rtvg-revision.html