Sanierung Gotthard-Strassentunnel: Zweite Röhre garantiert dauerhafte Lösung
Bern, 27.10.2015 - Am 28. Februar 2016 entscheidet das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Die Anpassung ermöglicht den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels. Diese Lösung schafft dauerhaften Nutzen: Die Gotthard-Strassenverbindung kann auch während der Sanierung offen gehalten werden. Zudem können künftige Sanierungen besser bewältigt werden, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Ausserdem kann die Sicherheit markant erhöht werden.
Der 1980 eröffnete Gotthard-Strassentunnel muss altersbedingt umfassend erneuert und deswegen für längere Zeit gesperrt werden. Damit die wichtige Nord-Süd-Verbindung aber auch während der Sanierung offen bleiben kann, haben Bundesrat und Parlament den Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels beschlossen und das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet entsprechend angepasst. Nach der Sanierung werden beide Röhren in Betrieb sein. Die Kapazität wird dadurch nicht erhöht: Im Gesetz wurde verankert, dass stets nur eine Fahrspur pro Richtung dem Verkehr offen steht. Die andere dient als Pannenstreifen. Frontal- und Streifkollisionen können so weitgehend vermieden werden. Zudem wird das seit 2001 praktizierte Dosiersystem für Lastwagen im Gesetz verankert. Es sorgt dafür, dass nie zu viele Lastwagen gleichzeitig im Tunnel unterwegs sind und ein Mindestabstand eingehalten wird.
Die bundesrätliche Sanierungslösung kostet rund 2,8 Milliarden Franken. Darin enthalten sind nebst den Kosten für die zweite Röhre und die Sanierung des bestehenden Tunnels auch die Kosten für die Überbrückungsarbeiten, die nötig sind, um den Tunnel bis zur Sanierung sicher zu betreiben. Diese Arbeiten werden wie die heutigen Unterhaltsarbeiten während der üblichen Sperrnächte ausgeführt, wenn der Pass offen ist.
Mit einer zweiten Röhre erhält die Schweiz eine dauerhafte Lösung: So können auch alle künftigen Sanierungen besser bewältigt werden. Ohne zweite Röhre müsste der Gotthard-Strassentunnel alle 30 bis 40 Jahre für längere Zeit vollständig gesperrt werden – und zur Bewältigung des Verkehrs bräuchte es während der Sperrung jeweils je einen Bahnverlad für Autos und Lastwagen, der anschliessend wieder abgebrochen werden müsste.
Sanierungsvarianten mit je einem Bahnverlad für Autos und Lastwagen kosten je nach Ausgestaltung 1,2 bis 2 Milliarden Franken. Die für den Lastwagenverlad möglichen Standorte sind wegen der damit einher gehenden Beeinträchtigungen umstritten. Beschwerden sind absehbar. Die Verladeanlagen müssten nach der Sanierung zudem wieder abgebaut werden, die entsprechenden Investitionen wären verloren. Angesichts der vielen Unsicherheiten ist dies für den Bundesrat kein gangbarer Weg.
Die Gotthard-Strassenachse ist für die Schweiz zentral. Es ist darum wichtig, dass sie permanent verfügbar bleibt. „Die Sanierung mit zweiter Röhre garantiert dies“, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard vor den Medien. „Eine dauerhafte Lösung dient der Bevölkerung und Wirtschaft.“ Der Alpenschutz bleibt gewahrt. Dafür sorgt zum einen der Alpenschutzartikel in der Verfassung, zum anderen die im Gesetz neu verankerte Beschränkung, dass pro Richtung stets nur eine Fahrspur für den Verkehr offen sein darf.
Die Sanierung des Gotthardtunnels steht der Beseitigung von Engpässen auf viel befahrenen Nationalstrassenabschnitten nicht entgegen – beides läuft Hand in Hand. Die Projekte der Engpassbeseitigung werden über die Programme zur Engpassbeseitigung und ab 2018 voraussichtlich über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) abgewickelt. Darin sind rund 890 Millionen Franken pro Jahr für die Netzfertigstellung und Kapazitätsausbauten eingesetzt. Keines der damit vorgesehenen Projekte wird durch die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und den Bau einer zweiten Röhre gefährdet.
Die Schweizer Verkehrspolitik beruht darauf, möglichst viele Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Mit der Eröffnung des neuen Gotthard-Basistunnels 2016 und des Ceneri-Basistunnels 2020 wird die Verlagerung zusätzlich gestärkt. Für die Feinverteilung und den Binnenverkehr wird es aber weiterhin gute Strassen brauchen – sowohl in den Zentren als auch am Gotthard.
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