Meldung eines mutmasslichen Verstosses gegen den Schutz der Informationsquelle
Hinweise:
- Das ROJCA ersetzt das Meldewesen des Bundesamts für Zivilluftfahrt nicht.
- Eine Meldung an das ROJCA ersetzt den ordentlichen Rechtsweg nicht.
- Meldungen an das ROJCA erfolgen via nachfolgendes Meldeformular oder per Brief an untenstehende Adresse.
- Für die im Rahmen einer Meldung an das ROJCA freiwillig übermittelten Informationen sichert das ROJCA Geheimhaltung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. h des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ, SR 152.3) zu.
- Das ROJCA nimmt spätestens fünf bis zehn Tage nach Erhalt der Meldung Kontakt mit dem Hilfesuchenden auf. Das ROJCA verwendet dafür den gleichen Übermittlungskanal wie der Hilfesuchende (elektronisch oder brieflich).
- Das ROJCA erbringt seine Leistungen gegenüber den Hilfesuchenden unentgeltlich.