Der Klimawandel trifft die Schweiz als Alpenland besonders hart. Um den Treibhausgas-Ausstoss zu senken, haben Bundesrat und Parlament daher das CO2-Gesetz revidiert. Es wurde am 13. Juni 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung aber abgelehnt. Das bestehende CO2-Gesetz bleibt in Kraft.
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 13. Juni 2021).
Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich.
Das CO2-Gesetz in Kürze
Bundesrat und Parlament wollen den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit der Revision des CO2-Gesetzes erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Das revidierte CO2-Gesetz beruht nicht auf Verboten, sondern kombiniert – wie bisher – finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technischen Fortschritt. Es sorgt mit Lenkungsabgaben dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt: Wer wenig CO2 verursacht, profitiert finanziell. Wer viel CO2 verursacht, bezahlt mehr. Zu den Lenkungsabgaben gehören die bereits bestehende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas sowie neu eine Flugticketabgabe.
Die wichtigsten Massnahmen in der Übersicht
Wie funktionieren Klimafonds, die Flugticket- bzw. die CO2-Abgabe? Welche Massnahmen im Verkehrs- und Gebäudebereich gibt es?
Massnahmen | Beschreibung |
---|---|
Klimafonds | Der Klimafonds finanziert die Sanierung von Gebäuden und Investitionen in die Infrastruktur. Schweizer Firmen hilft er, neue Technologien auf den Markt zu bringen. Den Gemeinden hilft er bei der Bewältigung der schädlichen Folgen des Klimawandels. |
Flugticketabgabe | Die Luftfahrt wurde bislang vom CO2-Gesetz ausgenommen. Neu gibt es auch hier eine Lenkungsabgabe. Diese beträgt pro Flugticket 30 Fr. für Kurz- und Mittelstreckenflüge und 120 Fr. bei Langstreckenflügen. Mehr als die Hälfte der Erträge geht an die Bevölkerung zurück. Der Rest geht in den Klimafonds. |
CO2-Abgabe | Wie bisher gibt es eine Lenkungsabgabe auf Heizöl und Erdgas. Diese schafft einen Anreiz, klimafreundlich zu heizen. Heute beträgt der Maximalsatz 120 Fr. pro Tonne CO2. Neu steigt er bis 2030 schrittweise auf 210 Fr. pro Tonne. Zwei Drittel der Erträge werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel fliesst in den Klimafonds. |
Befreiung von der CO2-Abgabe | Das Gesetz nimmt Rücksicht auf die Wirtschaft. Neu können sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Als Gegenleistung müssen sie in Klimamassnahmen in ihrem Betrieb investieren. Firmen mit einem sehr grossen CO2-Ausstoss sind weiterhin von der CO2-Abgabe befreit. So bleiben die Schweizer Firmen wettbewerbsfähig. |
Abgabe für Geschäfts- und Privatflüge | Für Geschäfts- und Privatjets gibt es neu eine Lenkungsabgabe. Pro Flug ist je nach Distanz und Gewicht des Jets eine Abgabe zwischen 500 und 3000 Fr. fällig. Die Hälfte der Gelder wird gleichmässig an die Bevölkerung zurückverteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. |
Effiziente Fahrzeuge | Autohändler müssen ab 2025 effizientere Autos auf den Markt bringen. Personenwagen und Lieferwagen müssen im Durchschnitt 15 Prozent weniger CO2 ausstossen als heute. Neu gelten auch für Lastwagen Zielvorgaben. |
Kompensationspflicht | Wie bisher kompensieren Treibstoffimporteure die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten. Ab 2025 müssen neu mindestens 20 Prozent der Projekte in der Schweiz durchgeführt werden. |
Massnahmen im Gebäudebereich | Der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich soll weiter zurückgehen. Neubauten dürfen grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen. Bei bestehenden Bauten darf weiter CO2 ausgestossen werden. Wird eine Heizung ersetzt, ist der Ausstoss auf jährlich 20 kg CO2 pro Quadratmeter Fläche beschränkt. |
Argumente des Bundesrates
Bundesrat und Parlament empfehlen, der Revision des CO2-Gesetzes zuzustimmen - insbesondere aus folgenden Gründen:
Wenn Gletscher schmelzen und durch Erdrutsche Häuser und Strassen verschüttet werden, wenn in Skigebieten nicht genügend Schnee fällt und die Landwirtschaft unter zunehmender Trockenheit leidet, führt dies zu hohen Kosten für Bevölkerung und Wirtschaft.
Das schafft Aufträge für kleinere und mittlere Unternehmen wie Sanitär-, Heizungs- und Elektrofirmen und Ingenieurbüros sowie für die Baubranche. Zudem werden Firmen unterstützt, die klimafreundliche Technologien entwickeln. Dadurch entstehen Arbeitsplätze mit Zukunft.
Dies zeigt das Beispiel einer typischen vierköpfigen Familie, die einmal im Jahr mit dem Flugzeug in Europa Ferien macht, durchschnittlich viel Heizöl verbraucht und regelmässig das Auto benutzt. Mit dem revidierten Gesetz bezahlt sie zwar im Jahr rund 100 Franken mehr als heute. Wählt die Familie aber ein Elektroauto, so halbiert sich dieser Betrag. Reist sie nicht mit dem Flugzeug in die Ferien oder heizt sie CO2-frei, so erhält sie sogar Geld zurück.
Wer die Ölheizung ersetzt und sich für eine Wärmepumpe, Holz oder Sonnenenergie entscheidet, kann finanzielle Unterstützung beantragen und bezahlt zudem keine CO2-Abgabe mehr. Davon profitieren auch die Mieterinnen und Mieter, denn ihre Heizkosten sinken.
Mit dem Gesetz kommen effizientere Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen. Dadurch sinken die Ausgaben für den Treibstoff, und Autofahrerinnen und Autofahrer werden entlastet. Zudem wird der Bau von Ladestationen für Elektroautos unterstützt.
Die Schweiz hat in den letzten zehn Jahren rund 80 Milliarden Franken für den Import von Erdöl und Erdgas ausgegeben. Dieses Geld fliesst ins Ausland ab. Mit dem Gesetz reduzieren wir die Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen und investieren stattdessen mehr Geld in der Schweiz.
Das CO2-Gesetz im Detail
Die Verordnung zum CO2-Gesetz
Die Verordnung zum CO2-Gesetz regelt zahlreiche Detailfragen. Der Bundesrat hat am 14. April 2021 den Entwurf der Verordnung in die Anhörung geschickt.
Die Zeit nach 2030
Das CO2-Gesetz regelt den Zeitraum bis 2030. Was gilt danach?
Netto-Null-Ziel
Ab 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Dieses Ziel hat der Bundesrat 2019 beschlossen. Inzwischen hat er die dazu gehörende Strategie gutgeheissen. Diese zeigt, dass Netto-Null machbar und bezahlbar ist. Der Gebäudesektor und der Verkehr können bis 2050 weitestgehend emissionsfrei werden. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Industrie und Landwirtschaft, wird es auch 2050 noch Emissionen geben. Dort braucht es Lösungen wie Einlagerungstechnologien. So kann die Schweiz das Netto-Null-Ziel erreichen.
Gletscher-Initiative
Die Gletscher-Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Der Bundesrat hat dieser Initiative einen Gegenvorschlag entgegengestellt. Er verfolgt im Grundsatz dasselbe Ziel wie die Initiative. Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken (vgl. oben).
Kontakt
Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 55 11