Aktuelle Informationen zum Thema:
Radio und Fernsehen müssen gemäss Bundesverfassung zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten unseres Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Der mediale Service public ist in der Schweiz ein Dienst an der Gesellschaft. Da sich entsprechende Sendungen in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Dieses Finanzierungsmodell garantiert auch die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen von privaten und politischen Einzelinteressen.
Die Gebührenerträge kommen der SRG sowie Lokalradios und Regional-TV zugute, die einen aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen.
SRG
Auf nationaler und sprachregionaler Ebene ist die SRG mit dem Service public-Auftrag betraut. Sie informiert in allen vier Landessprachen über Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport. Sie stellt zudem in jeder Sprachregion ein Online-Angebot bereit. Die SRG hat eine integrierende und identitätsstiftende Funktion wahrzunehmen: Sie muss das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen, Religionen und den gesellschaftlichen Gruppierungen fördern und die Eigenheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen.
Lokal / Regional
Auf lokaler und regionaler Ebene werden 21 Lokalradios und 13 Regionalfernsehen mit Gebühren unterstützt und erfüllen einen Service-public-Auftrag (vgl. Karte). Dieser ist enger gefasst als jener der SRG. Er beschränkt sich auf Informationen während der Hauptsendezeiten zum lokalen und regionalen Geschehen über Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport.
Das Gesetz verpflichtet die SRG und die übrigen konzessionierten Programmveranstalter zudem dazu, dringliche polizeiliche Bekanntmachungen, behördliche Alarmmeldungen und Verhaltensanweisungen in Krisensituationen auszustrahlen.
Finanzierung des Angebots
Die SRG sowie die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regional-TV mit Service-public-Auftrag finanzieren sich heute über die Empfangsgebühr sowie über Werbung und Sponsoring. Die SRG-Radios sind werbefrei. Die SRG erhält für Auslandsangebote wie Swissinfo zudem Subventionen aus allgemeinen Bundesmitteln, und private Radios werden für die Verbreitung ihrer Radioprogramme in den Bergregionen und den Umstieg auf die digitale Verbreitung (DAB+) zusätzlich finanziell unterstützt. Die Annahme der Initiative würde somit sowohl bei der SRG als auch bei den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen und sie existenziell gefährden. Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen gewichtigen Teil.
Anteil der Empfangsgebühr am Gesamtaufwand der konzessionierten Radio und TV 2016
Finanzielle Mittel für den Service public: Vergleich mit den Nachbarländern
Der Aufwand der SRG beläuft sich auf insgesamt rund 1,6 Milliarden Franken, drei Viertel davon entfallen auf den Gebührenanteil, ein Viertel auf Werbung, Sponsoring und andere Erträge. Den Service-public-Stationen im benachbarten Ausland stehen bedeutend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als der SRG. Zudem müssen sie im Unterschied zur SRG nicht Angebote in vier Sprachen bereitstellen, sondern nur in einer Sprache.
Wechsel zu allgemeiner Abgabe
Die heutige Empfangsgebühr muss von Haushalten und Betrieben bezahlt werden, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können. Dank Smartphone oder Tablet ist dies inzwischen auch ohne herkömmliches Radio- oder TV-Gerät möglich. Daher wird die Empfangsgebühr 2019 von einer allgemeinen, breiter abgestützten Abgabe abgelöst. Dieser Wechsel wurde von Schweizer Stimmvolk 2015 gutgeheissen. Dadurch sinkt die Belastung für die Haushalte ab 2019 von 451 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe, welche aber erst ab einem Umsatz von 500'000 Franken fällig wird. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe. Mit dem Wechsel ändert auch die Erhebungsstelle: Für die Unternehmen läuft die Erhebung ab 2019 neu über die Eidgenössische Steuerverwaltung, für die Haushaltabgabe wird statt der Billag AG künftig die Serafe AG zuständig sein.
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Generalsekretariat
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