Wirtschaftliche Aspekte des Service public

In der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen ist es nicht möglich, landesweit qualitativ gute und inhaltlich breit gefächerte Programme allein mit Werbung und Sponsoring zu finanzieren. Deshalb werden die SRG und die Lokalradios und Regionalfernsehen mit Gebühren unterstützt.

Ohne Gebührenunterstützung stünde im Schweizer Radio- und TV-Markt nicht einmal mehr die Hälfte der aktuellen Gelder zur Verfügung. Diese kommen Radios und Fernsehen zugute, die den aus der Bundesverfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen. Die Gelder dienen dazu, einen Teil der Produktionskosten zu decken. Gerade die Produktion von Fernsehsendungen verursacht hohe Fixkosten. Technisch einwandfreie und inhaltlich ansprechende Sendungen zu produzieren ist mit einem Grundaufwand verbunden, der sich nur beschränkt verringern lässt. Eine Sendung kostet genau gleich viel, unabhängig davon, ob sie ein Publikum von 1'000 oder einer Million Zuschauenden erreicht. Ist eine Sendung einmal produziert, fallen kaum zusätzliche Kosten an. Für die Rentabilität entscheidend ist daher vorab die Einnahmenseite – und damit die Grösse des Publikums: Je kleiner das Einzugsgebiet, desto geringer die Erträge, die sich mit Werbung und Sponsoring erzielen lassen.

Werbung in Radio und Fernsehen

Das SRG-Fernsehen ist heute eine wichtige Werbeplattform, weil es mit seinen Werbespots ein grosses Publikum erreicht. Mit der Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühr würde die SRG über deutlich weniger Geld verfügen, um Sendungen zu produzieren. Je mehr das Programm ausgedünnt und je unattraktiver es dadurch würde, desto stärker sänke die Reichweite.

Bricht das Publikum aufgrund des reduzierten Angebots weg, ist davon auszugehen, dass Werbegelder noch stärker von der Schweiz ins Ausland abfliessen würden. Heute entfällt knapp die Hälfte des Netto-Werbeumsatzes beim Fernsehen auf die SRG. Die privaten Schweizer Veranstalter verbuchen rund 11 Prozent. Über 40 Prozent des Werbeumsatzes fliessen bereits via private Werbefenster ins Ausland ab. Finanzkräftige Unternehmen aus den grösseren gleichsprachigen Nachbarländern konkurrieren stark mit den Schweizer Veranstaltern.

Marktanteile TV-Werbung 2016 in % 

Marktanteile TV-Werbung 2016 in %: 46.6% entfallen auf die SRG, 11% auf Private Schweizer Sender und 42.4% auf ausländische Werbefenster

Die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen

Die Rahmenbedingungen für die Lokalradios und die Regionalfernsehen mit Service-public-Auftrag wurden mit der letzten Gesetzesrevision verbessert. Seit dem 1. Juli 2016 erhalten sie jährlich 67.5 Millionen Franken. Ab dem 1. Januar 2019 erhöht sich der Betrag auf 81 Millionen Franken pro Jahr.

Entwicklung des Abgabenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen

Entwicklung des Abgabenanteils für die lokalen Radio- und Fernsehstationen: 2007 erhielten diese 50 Mio. Franken, dieser Anteil stieg auf 54 Mio. im Jahr 2012 und 67.5 Mio. im Jahr 2016. Ab dem 1.1.2019 wird der Abgabeteil 81 Mio. Franken betragen.

Die Gebührenunterstützung macht sowohl bei den Regionalfernsehen als auch den Lokalradios einen entscheidenden Teil des Budgets aus: Bei den Regionalfernsehen beläuft sich dieser Anteil im Schnitt auf 53 Prozent des Budgets, bei den Lokalradios in den Berg- und Randregionen sind es 35 Prozent und bei den komplementären (d.h. nicht gewinnorientierten) Lokalradios rund 67 Prozent.

Die SRG

Der Gebührenanteil für die SRG wird künftig begrenzt: Der Bundesrat hat im Herbst 2017 beschlossen, diesen ab 2019 auf 1,2 Milliarden Franken zu beschränken.

Die SRG bietet in allen Sprachregionen gleichwertige Programme an. Um dies zu ermöglichen, werden im Rahmen eines internen Finanzausgleichs Gelder aus der Deutschschweiz in die französischsprachige, italienischsprachige und rätoromanische Schweiz umgelagert.

SRG-interner Finanzausgleich: Schweizer Karte mit Angabe von Gebühreneinnahmen und Mittelzuteilung pro Region. Die Deutschschweiz entrichtet 73% der Gesamtgebühren und erhält 43% der Mittel, bei der französischsprachigen Schweiz betragen die Gebühreneinnahmen 23% und die Mittelzuteilung 33%, die italienischsprachige Schweiz entrichtet 4% der Gesamtgebühren und erhält 22% der Mittel, bei der rätoromanischen Schweiz sind es 0.5% Gebühreneinnahmen und 2% Mittelzuteilung.

Volkswirtschaftliche Bedeutung des Service public

Bei Annahme der Initiative könnten Haushalte und Unternehmen über den Betrag frei verfügen, den sie heute für die Empfangsgebühr aufwenden. Ob diese Mittel weiterhin für Radio, Fernsehen und Zeitungen oder für andere Zwecke eingesetzt würden, ist offen. Es ist davon auszugehen, dass eher weniger Mittel für die Nutzung von Schweizer Medien eingesetzt würden. Dem einheimischen Medienmarkt würden somit Mittel entzogen. Mit dem gebührenfinanzierten Service public sind zudem Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in- und ausserhalb der Medienbranche verbunden. Diese fiele bei Annahme der Initiative ganz oder teilweise weg oder würde verlagert. Viele Branchen sind für ihre Tätigkeit auf attraktive Werbeplätze angewiesen. Gemäss dem Verband "Kommunikation Schweiz", der die Interessen der Werbeauftraggeber vertritt, würde eine Annahme der Initiative zu einer massiven Beschneidung des Werbeplatzangebots führen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Werbewirtschaft sowie andere Branchen und die Arbeitsplätze.  

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