Fragen und Antworten (FAQ)


Worum geht es bei der Initiative?

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen auch die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Entsprechende Programme lassen sich in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring aber nicht finanzieren. Um die Kosten zu decken, wird daher eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhoben. Deren Erträge kommen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen. Neben der SRG sind dies 21 Lokalradios und 13 Regional-TV.

Die Initiative will die Empfangsgebühr abschaffen. Sie bezweckt damit den Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung von Radio und TV in der Schweiz. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und TV-Stationen subventioniert, in Friedenszeiten keine eigenen Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Initiative nimmt also Abschied vom Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen, wie er in der Bundesverfassung steht.


Welche Radio und TV erhalten Gebührenerträge, um ihren Service-public-Auftrag zu erfüllen?

Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG mit der Erfüllung des Service public-Auftrags betraut. Auf lokaler Ebene sind es die konzessionierten Lokalradios und Regional-TV. Mit den Gebührengeldern werden einerseits die Programme der SRG in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz sowie Sendungen auf Rätoromanisch mitfinanziert, andererseits 21 Lokalradios und 13 Regionalfernsehen. Der grösste Teil der Erträge von 1,37 Mia. Franken geht an die SRG: 2016 erhielt diese rund 1,24 Mia, rund 61 Millionen Franken flossen an die folgenden privaten Veranstalter:

Lokalradios
Radio BeO, BNJ FM, Radio Canal 3, Radio Chablais, Radio Fiume Ticino, Radio Freiburg/Fribourg, Radio Munot, Radio Neo 1, Radio R3i, Radio Rhône FM, Radio Rottu Oberwallis, Radio Südostschweiz, Radio 3fach, Radio Cité, Radio Kanal K, Radio LoRa, Radio RaBe, Radio RaSa, Radio Stadtfilter, toxic.fm, Radio X

Regional-TV
Canal9/Kanal 9, Canal Alpha, la téle, Léman bleu, TV Südostschweiz, Tele 1, Tele M1, Tele Ostschweiz, Tele Top, TeleBärn, TeleBasel, TeleBielingue, TeleTicino

Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen grossen Teil. Die Initiative bedroht die SRG und viele Radio- und TV-Veranstalter daher in ihrer Existenz.

Schweizer Karte mit den Logos der SRG und den Logos von Lokalradios und Regionalfernsehen mit Gebührenanteil

Faktenblatt «Service public bei Radio und Fernsehen» (PDF, 943 kB, 17.01.2018)Die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen (S. 6ff)


Wie werden die Gebühreneinnahmen innerhalb der SRG auf die Sprachregionen verteilt?

Das Gesetz verlangt von der SRG, die gesamte Bevölkerung umfassend und mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen in den drei Amtssprachen zu versorgen. Aufgrund der grösseren Bevölkerungszahl stammen 73 Prozent der Gebühreneinnahmen aus der deutschsprachigen, jedoch nur 23 Prozent aus der französischsprachigen, 4 Prozent aus der italienischsprachigen und 0.5 Prozent aus der rätoromanischen Schweiz. Mit dem SRG-internen Finanzausgleich wird in allen Sprachregionen ein gleichwertiges Angebot ermöglicht. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl erhalten daher RTS (Radio Télévision Suisse), RSI (Radiotelevisione svizzera) und RTR (Radiotelevisiun Svizra Rumantscha) einen überproportional grossen Anteil an Empfangsgebühren und Werbeeinnahmen: So werden der französischsprachigen Schweiz 33 Prozent der Mittel zugewiesen, der italienischsprachigen Schweiz 22 Prozent und der rätoromanischen Schweiz 2 Prozent. Damit werden auch in den kleineren Sprachregionen Programme ermöglicht, die im Vergleich mit den Programmen aus den gleichsprachigen Nachbarländern konkurrenzfähig sind.

SRG-interner Finanzausgleich: Schweizer Karte mit Angabe von Gebühreneinnahmen und Mittelzuteilung pro Region. Die Deutschschweiz entrichtet 73% der Gesamtgebühren und erhält 43% der Mittel, bei der französischsprachigen Schweiz betragen die Gebühreneinnahmen 23% und die Mittelzuteilung 33%, die italienischsprachige Schweiz entrichtet 4% der Gesamtgebühren und erhält 22% der Mittel, bei der rätoromanischen Schweiz sind es 0.5% Gebühreneinnahmen und 2% Mittelzuteilung.

Wie sähe das Radio- und Fernsehangebot ohne Gebühren aus?

Die Initiative will den Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung von Radio und Fernsehen. Weil sich ein grosser Teil des heutigen Angebots in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein am Markt nicht finanzieren lässt, käme es bei Annahme der Initiative zu einer massiven Ausdünnung des Angebots: Viele Berichte aus der Schweiz und über die Schweiz gäbe es nicht mehr. Davon betroffen wären alle Bereiche – auch das Informationsangebot der SRG, da nur 21,1 Prozent der damit verbundenen Kosten durch kommerzielle Einnahmen gedeckt sind. Die Produktion der „Tagesschau“ von SRF kostet beispielsweise rund 63'000 Franken täglich für 5 Ausgaben, „Il Telegiornale“ von RSI täglich rund 32'000 Franken für 3 Ausgaben.

Vom Abbau betroffen wären auch die Beiträge der SRG für die Schweizer Kultur. Sie unterstützt Filmfestivals wie das Festival del Film in Locarno, Visions du Réel in Nyon oder die Solothurner Filmtage. Dafür wendet die SRG jährlich 2,9 Millionen Franken auf. Zusätzlich vergibt die SRG jährlich Aufträge im Umfang von etwa 100 Millionen Franken an unabhängige schweizerische audiovisuelle Produktionsfirmen um Filme über Schweizer Themen zu ermöglichen (z.B. Gotthard). Das Schweizer Musikschaffen wird gefördert, indem z.B. von den SRG-Radios garantiert ein gewisser Anteil Schweizer Musik gespielt wird.

Der SRG und den Regional-TV fehlten zudem Gebührengelder, um Sendungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich zu machen (Untertitelung, Gebärdensprache). Heute untertitelt die SRG bereits mehr als die Hälfte der Sendezeit – rund 30'000 Stunden. In der Prime Time (19.00 – 22.00 Uhr) werden sämtliche Sendungen in den ersten Programmen untertitelt, ebenso Live-Sendungen am Wochenende ab Mittag. Die Regionalfernsehen untertiteln ihre Informationssendungen. Die SRG sorgt ausserdem dafür, dass Inhalte audiodeskribiert (Filmablauf wird laufend akustisch beschrieben) und in Gebärdensprache erklärt werden. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass hier private Akteure ohne Gebührenunterstützung in die Bresche springen könnten.

Beim Sport käme es ebenfalls zu einer Reduktion des Angebots. Heute berichtet die SRG über mehr als 60 Sportarten. Sie wendet für Sportangebote insgesamt rund 210 Millionen Franken pro Jahr (2016) auf. Sie produziert auch die Übertragung von Grossereignissen wie die Ski-Weltmeisterschaft, die auf ein breites Publikum zählen können. Selbst solche Sendungen lassen sich nicht allein mit Werbung und Sponsoring finanzieren. Die Übertragung der Ski-WM 2017 St. Moritz beispielsweise wurde zu 91 Prozent über Gebühren finanziert.


Was würde ein Wechsel zu einem rein kommerziellen System für die Sprachminderheiten und Randregionen bedeuten?

Die SRG ist heute verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Radio- und TV-Angebot zu sorgen und für die rätoromanische Schweiz TV-Sendungen und mindestens ein Radioprogramm anzubieten. Bei einer Annahme der Initiative entfällt dieser Auftrag. Die Medienvielfalt würde dadurch stark geschwächt, denn heute unterstützt die SRG über einen internen Finanzausgleich mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, italienische und rätoromanische Schweiz. Auch in der Deutschschweiz käme es beim Programm zu grossen Abstrichen.

Die Randregionen wären vom Abbau des Angebots ebenfalls stark betroffen. Denn je kleiner das Einzugsgebiet, desto schwieriger ist es für Lokalradios und Regional-TV, sich rein kommerziell zu finanzieren. Dort gibt es weder genug Publikum noch die nötige Werbung, um die mit den hohen Fixkosten verbundenen Sendungen zu produzieren.  


Könnten die Kantone in die Bresche springen, um bei Annahme der Initiative trotz allem ein breites Radio- und TV-Angebot zu garantieren?

Nein. Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung ist Sache des Bundes, nicht der Kantone. An dieser Zuständigkeitsregelung ändert die Initiative nichts. Die Gesetzgebungskompetenz bliebe auch bei Annahme der Initiative unangetastet beim Bund. Abgesehen davon ist völlig offen, ob und wie die Kantone angesichts der zahlreichen Sparprogramme das nötige Geld zur Finanzierung beschaffen würden. Eine mit heute vergleichbare Finanzierung von Radio und Fernsehen käme rechtlich nur in Frage, wenn der Bund den Kantonen die Kompetenz zur Regulierung einräumen würde. Dies müsste das Parlament beschliessen und auf Stufe Bundesgesetz entsprechend verankern. Dagegen könnte das Referendum ergriffen werden. In einem weiteren Schritt müssten anschliessend im kantonalen Recht ausreichende juristische Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Radio und Fernsehstationen geschaffen werden. Darauf gestützte finanzielle Zuschüsse an die Programmveranstalter unterlägen überdies kantonalen Referenden (z.B. Finanzreferendum). Der Weg zu einer kantonalen Unterstützung wäre also ausgesprochen langwierig und unsicher. Ein lückenloser Übergang vom heutigen Gebührensystem zu einer neuen Finanzierung durch die Kantone wäre somit faktisch nicht möglich.

Solche Forderungen zeigen letztlich nur, wie unrealistisch es ist, Radio und TV rein kommerziell finanzieren zu wollen, insbesondere für die Randregionen und Sprachminderheiten.


Welches wären die Auswirkungen einer rein kommerziellen Finanzierung von Radio und Fernsehen auf die Gesellschaft?

Die Initiative schwächt die Medienvielfalt. Die SRG und die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regional-TV bieten dem Publikum heute in allen Sprachregionen eine breite Auswahl an Sendungen und lassen dabei unterschiedliche Stimmen zu Wort kommen. Ohne Gebühr würde dieses Angebot deutlich reduziert. Eine vielfältige, gleichwertige Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie jedoch wichtig; sie bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.

Bei Annahme der Initiative und dem damit verbundenen Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme zudem die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit auch bei politischen Themen die Gefahr einer einseitigen, interessenorientierten Berichterstattung.  


Welche Folgen hätte ein rein kommerzielles Modell für die Werbewirtschaft?

Das SRG-Fernsehen ist heute eine wichtige Werbeplattform, weil es mit seinen Werbespots ein grosses Publikum erreicht. Eine Annahme der Initiative würde daher auch die Werbung tangieren. Bricht das Publikum wegen des reduzierten Angebots weg, ist davon auszugehen, dass Werbegelder noch stärker als bisher von der Schweiz ins Ausland abfliessen würden (Werbefenster und Onlineplattformen). Derzeit entfallen gut 40 Prozent des Netto-Werbeumsatzes beim Fernsehen auf die SRG. Die privaten Schweizer Veranstalter verbuchen rund 11 Prozent. Über 40 Prozent des Werbeumsatzes fliessen heute bereits via private Werbefenster ins Ausland ab. Die Einkünfte aus den Werbefenstern gehen nach Abzug der Provisionen für einheimische Vermittleragenturen und des Entgelts für die Verbreitung in der Schweiz grösstenteils an ausländische Veranstalter – und werden somit dem einheimischen Markt mehrheitlich entzogen. Derzeit werden von Veranstaltern aus dem benachbarten Ausland über 30 Werbefenster in die Schweiz eingestrahlt, wobei jene der privaten deutschen Veranstalter den grössten Teil ausmachen.  


Welches wären die Folgen für die Schweizer Medienbranche?

Die gebührenfinanzierten Radio- und TV-Programme müssten aus wirtschaftlichen Gründen reduziert oder eingestellt werden, sofern sie keine neuen Finanzquellen erschliessen können. In der italienisch- oder rätoromanischsprachigen Schweiz fehlt das wirtschaftliche Potenzial für ein werbefinanziertes TV-Vollprogram. In der deutschsprachigen und vielleicht auch in der französischsprachigen Schweiz mag die Situation besser sein. Doch selbst wenn einzelne Programmteile überleben würden, hätten diese einen völlig anderen Charakter als heute: Ohne Gebühren kein Leistungsauftrag, der sie zu sachgerechten und ausgewogenen Informationssendungen und zu Leistungen in den Bereichen Kultur und Bildung verpflichtet. Ein rein kommerzielles System würde auch die Werbung tangieren (s. oben).

Stark betroffen vom Abbau wäre schliesslich das Personal: Die SRG sowie die 21 gebührenunterstützten Lokalradios und 13 Regional-TV mit Service-public-Auftrag bieten heute landesweit rund 6800 Arbeitsplätze an.


Könnte die Information der Bevölkerung in Krisensituationen noch sichergestellt werden?

Eine Annahme der Initiative würde voraussichtlich dazu führen, dass die SRG-Radiosender und deren dafür geschulte Journalisten und Techniker für die Verbreitung von Informationen in Krisen- und Konfliktlagen nicht mehr garantiert wären.

Heute ist die SRG verpflichtet, Leistungen in ausserordentlichen Lagen und Krisensituationen zu erbringen. Sie muss die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen treffen, damit sie ihren Leistungsauftrag beim Radio so weit als möglich auch ausserordentlichen Lagen und in Krisensituationen erfüllen kann. Das setzt zum Beispiel voraus, dass die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, damit das nötige Personal entsprechend geschult und eingesetzt werden kann. Zudem muss die SRG-Infrastruktur auch für Krisensituationen ausgerüstet sein (z.B. autonome Energieversorgung). Die Einzelheiten dieser Leistungspflicht, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen und den andern Radioveranstaltern sowie eine allfällige Abgeltung durch den Bund werden in einer Leistungsvereinbarung mit der Bundeskanzlei geregelt.

Die Leistungsvereinbarung stellt sicher, dass der Bundesrat jederzeit die Information der Öffentlichkeit sicherstellen kann. Sollte die SRG nicht mehr in der Lage sein, Programme herzustellen und zu verbreiten, produzieren Journalisten und Techniker der SRG in der Verantwortung des Bundes ein dreisprachiges Radio-Notprogramm, das über das Notsendernetz IBBK-Radio des Bundes („Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen mit Radio“) ausgestrahlt wird.


Wer erhebt heute die Radio- und Fernsehempfangsgebühr?

Die Gebühr wird heute von der Billag AG erhoben. Der Name der Initiative nimmt darauf Bezug. Mit dem vom Schweizer Stimmvolk 2015 beschlossenen Wechsel zu einer allgemeinen Abgabe ändert 2019 indes die Erhebungsstelle: Für die Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig sein, für die Haushaltabgabe statt der Billag AG neu die Serafe AG.  


Steigen die Gebühren immer stärker an?

Nein. Die Radio- und Empfangsgebühr stieg in der ersten Phase nach ihrer Einführung zwar an. Einerseits wegen der Teuerung, andererseits weil ein beträchtlicher Teil der zusätzlichen Erträge zum Beispiel dazu diente, wie vom Parlament beschlossen auch lokale Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag Gebührenunterstützung zu gewähren (1995/2014) sowie Personen von der Gebühr zu befreien, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind (2001).

In den letzten 20 Jahren wurde die Gebühr real nicht mehr erhöht.

Mit dem vom Stimmvolk 2015 gutgeheissen Wechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe sinkt die Belastung für die Haushalte ab 2019 weiter: Von 451 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500 000 Franken fällig. Unternehmen mit weniger Umsatz – das sind rund drei Viertel aller Unternehmen – zahlen keine Abgabe.

Entwicklung der Radio-und Fernsehempfangsgebühr 1987-2018 / Abgabe 2019, in CHF

Entwicklung der Radio-und Fernsehempfangsgebühr 1987-2018 / Abgabe 2019, in CHF

Wie steht es mit der Belastung der Unternehmen?

Radio und TV informieren über aktuelle Themen, berichten über neue Produkte, analysieren Wirtschaftsthemen und bieten national und regional attraktive Werbeplattformen an. Davon profitiert die Wirtschaft. Darum müssen sich seit langem auch Firmen grundsätzlich an der Finanzierung beteiligen - es sei denn, sie haben keine herkömmlichen Empfangsgeräte und ihren Angestellten auch den Empfang über das Internet durch Weisung untersagt. In vielen Hotels, aber auch beim Coiffeur oder in den Läden läuft für die Kundschaft im Hintergrund jedoch oft ein Radio und unterwegs im Firmenauto nutzen viele Angestellte ebenfalls oft das Radio. Die Belastung durch die Abgabe für Radio und Fernsehen ist für die Unternehmen verkraftbar: Da sie erst ab einem Umsatz von mehr als 500‘000 Franken pro Jahr zu zahlen ist, müssen die meisten Betriebe nichts zahlen: Dazu gehören Dreiviertel aller Unternehmen! Die kleinsten abgabepflichtigen Firmen können die Abgabe zudem zurückverlangen, wenn sie im Vorjahr keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt haben. Das Schweizer Stimmvolk hat die Haushaltabgabe und die Abgabe für Unternehmen 2015 gutgeheissen.


Wie steht es um die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen?

Die Tätigkeit der schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter basiert auf den Vorgaben der Bundesverfassung, des Radio- und Fernsehgesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen. Alle Veranstalter verfügen über volle Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung (Art. 93 Abs. 3 BV). Sie dürfen und sollen auch staatliche Instanzen kritisieren.

Die Behörden (z.B. der Bundesrat) dürfen ihnen keine inhaltlichen Vorgaben machen und sie auch nicht zur Ausstrahlung bestimmter Inhalte verpflichten. Eine Ausnahme gilt einzig für die gesetzlichen Bekanntmachungspflichten. Sie betreffen lediglich dringliche polizeiliche Meldungen oder behördliche Alarmmeldungen u.ä. Sie dürfen auch nicht gegen unerwünschte Berichterstattung einschreiten oder Programmveranstalter wegen journalistischer Fehltritte sanktionieren. Die Aufsicht über redaktionelle Inhalte ist in der Schweiz staatsunabhängig ausgestaltet. Das Publikum kann sich für Programmbeschwerden an eine Instanz richten, die ähnlich einem Gericht von Regierung, Verwaltung und Parlament unabhängig ist. Dies ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Der Initiativtext streicht diesen Satz.

Die SRG ist ein privater Verein, der organisatorisch autonom ist. Jede und jeder kann Mitglied werden. Der Bundesrat wählt zwei Mitglieder des neunköpfigen Verwaltungsrats der SRG. Diese sind nicht an Weisungen des Bundesrats gebunden. Der Verwaltungsrat darf zum Programm ebenfalls keine Weisungen erteilen.


Wurde eine Diskussion über den medialen Service public bisher verweigert, wie es die Initianten behaupten?

Nein, das sind haltlose Unterstellungen. Fakt ist: Über die Medienpolitik wird seit Jahren sowohl in der Bevölkerung als auch im Bundesrat und Parlament intensiv diskutiert. Es gab zahlreiche Debatten dazu. Über die Medienpolitik wurde zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Service-public-Bericht diskutiert, den der Bundesrat im Juni 2016 präsentiert hat. Dieser gibt einen Überblick, analysiert den Service public der SRG und der privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit und ohne Gebührenunterstützung und enthält Hinweise für die künftige Ausgestaltung. Der Bericht wurde vom National- und Ständerat fast 5 Stunden lang diskutiert. Auch über die „No Billag“-Initiative und die Frage eines Gegenvorschlags haben die Eidgenössische Räte während 9 Stunden intensiv debattiert. Sie kamen indes zum Schluss, dass ein Wechsel vom öffentlichen Rundfunk in eine rein kommerzielle Finanzierung von Radio und Fernsehen für die kleinräumige Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen nicht sinnvoll ist, da dann nur noch produziert würde, was rentiert. Das schadet der Medienvielfalt in unserem Land und benachteiligt die Minderheiten.


Bleibt bei einem Nein zur No Billag-Initiative medienpolitisch alles wie heute?

Nein. Das heutige Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) fokussiert auf Radio und Fernsehen. Da der Online-Bereich an Bedeutung gewinnt, will der Bundesrat das RTVG zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. In seinem Service-public-Bericht hat der Bundesrat zudem klargemacht, dass sich die SRG künftig stärker von privaten Anbietern unterscheiden muss und die Werbemöglichkeiten beschränkt bleiben. Bereits beschlossen ist zudem, dass ihr Gebührenanteil 2019 auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr beschränkt wird. Der Bundesrat hat auch seine Erwartungen an die regionalen und lokalen Service-public-Veranstalter geäussert: Sie müssen einen Schwerpunkt bei der demokratierelevanten Regionalberichterstattung setzen und dabei auch Hintergründe und Zusammenhänge aufzeigen.


Was wünscht sich das Initiativkomitee für Radio und Fernsehen in der Schweiz?

Das Komitee will, dass sich die SRG und die 34 übrigen konzessionierten Programmveranstalter mit Gebührenanteil selbst finanzieren. Bestehe eine Nachfrage nach ihren Sendungen, sei das möglich. Die SRG könne ihre Einnahmen nebst der Werbung z.B. durch den Verkauf von TV-Abos erzielen. Das Komitee geht davon aus, dass kreative Unternehmen passende Produkte anbieten würden. Wo es eine Nachfrage gebe, entstünden Angebote. Das Medienland Schweiz biete eine breite Auswahl an privaten regionalen TV- und Radiostationen sowie kostenlos empfangbaren Free-TV-Stationen aus dem In- und Ausland, die sich durch Werbung finanzierten. Mit dem Wegfall der „Zwangsgebühr“ hätten die Haushalte zusätzliches Geld zur Verfügung. Besonders Familien und Geringverdienende würden entlastet. Es gäbe mehr Wahlfreiheit.

Bundesrat und Parlament kommen zu anderen Schlüssen: In der kleinräumigen, mehrsprachigen Schweiz lässt sich ein grosser Teil des heutigen Angebots allein am Markt nicht finanzieren. Bei Annahme der Initiative gäbe es daher viele Berichte aus und über die Schweiz nicht mehr. Je kleiner der Markt, desto gravierender die Auswirkungen der Initiative. Die Randregionen würden abgehängt. Denn dort gibt es weder genug Publikum noch die nötige Werbung, um die mit den hohen Fixkosten verbundenen Sendungen zu produzieren. Nach Auffassung von Bundesrat und Parlament ist eine vielfältige, gleichwertige Berichterstattung in allen Landesteilen für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie unverzichtbar. Die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone müssen in der Medienlandschaft zum Ausdruck kommen. Auch der Beitrag zur Bildung und zur kulturellen Entfaltung ist in einer vielsprachigen Nation mit zahlreichen Minderheiten von grosser Bedeutung.

Bundesrat und Parlament gehen davon aus, dass die inhaltliche Vielfalt im Radio und Fernsehen bei Annahme der Initiative stark abnähme, da viele Sendungen aus und über die Schweiz gar nicht mehr finanziert werden könnten. Entsprechend würde auch die Wahlfreiheit für das schweizerische Publikum nicht grösser, sondern kleiner. Für viele Haushalte würde die Mediennutzung nicht günstiger, sondern teurer als heute. Nur noch zahlen, was man direkt konsumiert, läuft auf Pay-TV hinaus. Wo solche Angebote im Vormarsch sind, wie im Sportbereich, steigen die Preise spürbar. So kostet zum Beispiel das My Sports-Angebot von upc 300 Franken pro Jahr. Es ist allerdings nur in Kombination mit einem Kabelnetzabonnement erhältlich. Das Basispaket Teleclub Sport für Nicht-Swisscom-TV-Kunden kostet jährlich 358.80 Franken (Stand Dezember 2017).

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

info@gs-uvek.admin.ch

Weitere Kontakte

Kontaktinformationen drucken

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/no-billag-initiative/faq.html