Aktuelle Informationen zum Thema:
Um den Veloverkehr aufzuwerten, wurde 2015 die Velo-Initiative lanciert. Diese zielte darauf ab, in der Verfassung eine Förderpflicht für den Bund zu verankern. Diese zwingende Vorgabe ging Bundesrat und Parlament zu weit. Sie beschlossen stattdessen einen direkten Gegenentwurf. Dieser gibt dem Bund die Möglichkeit, Velowege zu unterstützen. Velowege sollen damit künftig rechtlich gleich behandelt werden wie Fuss- und Wanderwege. Der seit rund 40 Jahren dazu bestehende Verfassungsartikel soll entsprechend ergänzt werden.
Mit dem vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschluss erhält der Bund die Aufgabe, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Er kann zudem Massnahmen der Kantone und weiterer Akteure unterstützen und koordinieren sowie über Velowegnetze informieren. Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben weiterhin Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Der Bund wird sie nur subsidiär unterstützen.
Bei einem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege wird das Parlament auf Gesetzesstufe bestimmen, wie das Engagement des Bundes konkret erfolgen soll. Es ist davon auszugehen, dass dem Bund die gleichen Aufgaben übertragen werden wie für die Fuss- und Wanderwege. Dazu gehört z.B. die Erarbeitung von gesamtschweizerischen Grundlagen (Daten, Statistiken), Standards zu Qualität und Sicherheit oder Geodaten für Karten und Apps.
Der Bundesbeschluss über die Velowege stärkt die Bestrebungen des Bundes, die Verkehrssicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Der Veloverkehr ist der einzige Bereich, in dem in den letzten Jahren die Zahl der bei einem Unfall getöteten und verletzten Menschen nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Dies hat unter anderem mit dem Boom bei den Elektrovelos zu tun, mit denen man schneller unterwegs ist. Mit einer Entflechtung des Verkehrs – z.B. mit gut markierten Radstreifen oder baulich abgetrennten Radwegen – kann die Sicherheit erhöht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Im Gegensatz zur Initiative führt der Bundesbeschluss über die Velowege beim Bund nur zu geringem Zusatzaufwand und schafft keine neuen Subventionen. Dem Bund entsteht durch die Aufwertung des Veloverkehrs und die für ihn damit verbundenen Arbeiten ein zusätzlicher Personalaufwand von ca. 1,5 Stellen und Kosten von voraussichtlich rund 1,8 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Aufwand wird innerhalb des Budgets des Bundesamts für Strassen (ASTRA) aufgefangen.
Auch für die Kantone und Gemeinden ändert sich finanziell nicht viel. Bereits heute haben 23 von 26 Kantone eine Velofachstelle. Die meisten sind mit weniger als 100 Stellenprozent ausgestattet.
Verfassungsartikel: alt und neu
Volk und Stände haben die Bestimmungen zu den Fuss- und Wanderwegen 1979 in der Verfassung verankert. Mit dem Bundesbeschluss soll der bereits bestehende Artikel in der Bundesverfassung (Art. 88 BV) mit Bestimmungen über die Velowege ergänzt werden. Die folgende Übersicht zeigt die Anpassungen auf, wobei die neu eingefügten Bestimmungen unterstrichen sind:
Aktuelle Bundesverfassung
Ergänzte Bundesverfassung
(gemäss Bundesbeschluss über die Velowege)
Art. 88 BV Fuss- und Wanderwege
1Der Bund legt Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze fest.
2 Er kann Massnahmen der Kantone zur Anlage und Erhaltung solcher Netze unterstützen und koordinieren.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf Fuss- und Wanderwegnetze und ersetzt Wege die er aufheben muss.
Art. 88 Fuss-, Wander- und Velowege
1Der Bund legt Grundsätze über Fuss-, Wander- und Velowegnetze fest.
2 Er kann Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung solcher Netze sowie zur Information über diese unterstützen und koordinieren. Dabei wahrt er die Zuständigkeit der Kantone.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf solche Netze. Er ersetzt Wege, die er aufheben muss.
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