Fragen und Antworten (FAQ)

Aktuelle Informationen zum Thema:


Mit der Abstimmungsvorlage sollen nebst den Fuss- und Wanderwegen auch die Velowege in der Bundesverfassung verankert werden. Was bringt das?

Eine Annahme des «Bundesbeschlusses über die Velowege» von Volk und Ständen wirkt wie folgt:

  • Einerseits wird der Bund aufgrund der Verfassungsänderung wie bei den Fuss- und Wanderwegen Grundsätze und Rahmenbedingungen zur Schaffung von Velowegnetzen erarbeiten können. Ausserdem kann er Massnahmen der Kantone und weiterer Akteure zugunsten von Velowegen unterstützen und koordinieren sowie über Velowegnetze informieren.
  • Andererseits ist die rechtliche Aufwertung der Velowege ein starkes Signal an die Kantone, Gemeinden und den Bund, das Velo und seine Infrastrukturen noch ernster zu nehmen und bei der Veloförderung vorwärtszumachen.

Der Bund soll neu „Grundsätze über Velowegnetze“ festlegen können. Was bedeutet das konkret?

Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben weiterhin Aufgaben der Kantone und Gemeinden. Der Bund wird sie subsidiär unterstützen und analog zu den Fuss- und Wanderwegen Grundsätze und Rahmenbedingungen zur Stärkung des Velos und seiner Infrastrukturen schaffen.

Der Bundesbeschluss Velowege postuliert kein finanzielles Bundesengagement und er greift auch nicht in die Hoheit der Kantone und Gemeinden ein. Aber der Bund kann den Kantonen, Städten und Gemeinden neu ganz konkrete Instrumente und Werkzeuge anbieten, um die Veloinfrastruktur gesamtschweizerisch noch besser zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Arbeits- und Vollzugshilfen sowie geodatenbasierte Applikationen zur Planung und Verwaltung der Velowegnetze. Zudem wird der Bund auch Forschungsvorhaben und Pilotversuche lancieren, um Wissenslücken zu schliessen. Oder er wird private Organisationen bei ihren Aktivitäten in den Bereichen Information, Ausbildung oder Monitoring unterstützen. 

Die Velo- und E-Bike-Fahrenden sind die einzigen Verkehrsteilnehmenden, bei denen die Zahl der Verletzten immer noch ansteigt. Schafft der Bundesbeschluss Velowege mehr Sicherheit für Velofahrende?

Für die Planung, den Bau und den Unterhalt von Velowegen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dies bleibt auch mit dem Bundesbeschluss Velo so. Der Bund wird aber neu die Möglichkeit haben, für das Velowegnetz Qualitätskriterien zu formulieren, zum Beispiel bezüglich Ausbaustandard oder Sicherheit. Indem er konkrete Vollzugshilfen und Umsetzungsinstrumente zur Verfügung stellt, kann er dazu beitrage, dass Velowege fachgerecht und sicher angelegt und unterhalten werden. Das ist wichtig für die Sicherheit. Ein wichtiger Grundsatz des Bundes diesbezüglich ist die vermehrte Trennung der verschiedenen Verkehre. Wenn dem Veloverkehr eigene sichere Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden, ist dies die beste Unfallprävention.

Was bringt die Abstimmungsvorlage den Velofahrenden?

Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss werden die Velowege analog den Fuss- und Wanderwegen in der Verfassung verankert. Das bedeutet, dass der Bund die Kantone und Gemeinden bei Planung, Bau und Unterhalt ihrer Velowegnetze subsidiär unterstützen kann. Wie das konkret gemacht wird, wird das Bundesparlament in Grundsätzen im Gesetz festlegen. Im Vordergrund steht, dass die Qualität der Velowegnetze mit der fachlichen Unterstützung des Bundes gefördert werden kann und die Velowege tendenziell sicherer und attraktiver werden. Insbesondere ist es dem Bund ein Anliegen, dass Velowege nach Möglichkeit getrennt vom übrigen Verkehr geführt werden, was die Kollisionsgefahr entschärft und den Verkehrsfluss beider Mobilitätsformen fördert.

Nützt die Velo-Vorlage auch den Autofahrenden oder ÖV-Kunden?

Die Vorlage ermöglicht es, dass der Bund Kantone und Gemeinden bei Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen unterstützt. Der Bund achtet dabei auf eine bessere Entflechtung der verschiedenen Verkehrsarten (Verkehrstrennung). Das fördert nicht nur die Verkehrssicherheit sondern auch den Verkehrsfluss. Sichere und attraktive Velowege tragen dazu bei, Bahn, Bus und Tram zu entlasten und auch für den Autoverkehr wieder mehr Platz zu schaffen.

Das Potenzial des Veloverkehrs z.B. zur Brechung der Verkehrsspitzen ist gross und noch nicht ausgeschöpft:

  • 46 Prozent der Autofahrten sowie 83 Prozent der Tram- und Busfahrten sind nicht länger als fünf Kilometer. Dies entspricht einer idealen Velodistanz mit 15 - 20 Minuten Wegzeit.
  • 66 Prozent der Autofahrten und 96 Prozent der Tram- und Busfahrten (ohne S-Bahn) sind kürzer als zehn Kilometer. Dies entspricht einer idealen Distanz per Elektrovelo mit 20 - 25 Minuten Wegzeit.
  • Und übrigens: 10 Prozent der Autofahrten und 14 Prozent der Tram- und Busfahrten sind nicht länger als 1 Kilometer. Das entspricht einer idealen Fusswegdistanz mit 15 Minuten Wegzeit.

Wenn nur schon ein Teil dieser Fahrten mit dem Velo erfolgte, würde dies den öffentlichen Verkehr und den motorisierten Individualverkehr spürbar entlasten, vor allem in den Städten und Agglomerationen. Bessere Velowege können dazu beitragen.

Und was ist mit den Fussgängerinnen und Fussgängern?

Mit dem Bundesbeschluss Velo wird der Bund neu die Möglichkeit haben, für das Velowegnetz Qualitätskriterien zu formulieren, zum Beispiel bezüglich Ausbaustandard oder Sicherheit. Ein wichtiger Grundsatz des Bundes diesbezüglich ist, dass dem Veloverkehr konsequenter eigene Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden. Das heisst also getrennt vom motorisierten Verkehr, aber auch vom Trottoir und anderen Verkehrsflächen für den Fussverkehr. Das schafft mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger und so dürfen sie sich sicherer fühlen.

Wie viele Kilometer Velowege gibt es in der Schweiz?

Auf Velowegen kann der Veloverkehr auf verschiedene Arten geführt werden: Entlang stärker belasteten Strassen werden meist Radwege oder –streifen angeboten. Auf verkehrsarmen Quartierstrassen können Velofahrende meist problemlos die Fahrbahn mitbenutzen. Es gibt also keinen einheitlichen Ausbaustandard für Velowege, weshalb Kantone und Gemeinden nur sehr begrenzt Zahlen über die Streckenlänge ihres Velowegnetzes haben.

Das Freizeit-Veloroutennetz von Veloland Schweiz weist eine Länge von 11‘000 km auf. Zusätzlich sind 9‘500 km Mountainbike-Routen signalisiert. Für die Velowege des Alltagsveloverkehrs in der Schweiz existieren jedoch keine Zahlen. Eine flächendeckende Erhebung der Veloinfrastruktur durch den Bund wäre erst nach der Verankerung der neuen Verfassungsbestimmung möglich.

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

info@gs-uvek.admin.ch

Weitere Kontakte

Kontaktinformationen drucken

Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Strassen ASTRA

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/velo-vorlage/faq.html