Aktuelle Informationen zum Thema:
Die Bevölkerung hat 2013 mit dem revidierten Raumplanungsgesetz griffige Massnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft beschlossen. Bauzonen, die zu gross sind, müssen seither verkleinert werden. Die Kantone und Gemeinden sind daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen.
In der ganzen Schweiz sind verschiedenste Beispiele von Rückzonungen und Planungszonen zu vermerken. Drei Beispiele:
In Vitznau wird eine weitere Zersiedelung mithilfe einer Planungszone verhindert
Die Gemeinde Vitznau verfügt derzeit über zu grosse Bauzonen und muss diese verkleinern. Der Kanton Luzern hat vorsorglich so genannte «Planungszonen» definiert (im Bild ist ein Beispiel rot eingefärbt). Im gesamten Gemeindegebiet sind verschiedene solche Gebiete ausgeschieden. In einem von einer Planungszone belegten Gebiet darf vorderhand nicht gebaut werden.
Die Vorgaben, wie gross Bauzonen in den Gemeinden sein dürfen, macht der Kanton. Und dieser wiederum stützt sich in seinen Berechnungen auf gemeinsame Richtlinien des Bundes und der Kantone zur Berechnung des Bauzonenbedarfs.
Deitingen dämmt die Zersiedelung durch eine Rückzonung ein
In Deitingen SO werden zu grosse Bauzonen verkleinert. Die Gemeinde weist 6800 m2 Industrie- und Gewerbezone wieder der Landwirtschaftszone zu.
Das markierte Gebiet auf dem Bild soll zurückgezont und wieder zu Landwirtschaftsland werden.
Rossinière
Die Waadtländer Gemeinde Rossinière will ihr Dorf innerhalb des Siedlungsperimeters entwickeln und dazu die Redimensionierung der zu gross bemessenen Bauzonen rasch vorantreiben. Sie hat ein Entwicklungsleitbild definiert und bereits erste Rückzonungen vorgenommen. Für jede einzelne Parzelle wird die jeweilige Nutzungsmöglichkeit definiert. Trotz Rückzonungen bleibt der Gemeinde ein sinnvolles Entwicklungspotenzial erhalten.
Die Gemeinde wirbt mit einem youtube-Video um Verständnis in der Bevölkerung für die Massnahmen: