Arbeitsgruppe Zweitwohnungen: Verordnungsentwurf für konferenzielle Anhörung bereit

Ittigen, 24.05.2012 - Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich heute auf einen Verordnungsentwurf zur Klärung der dringendsten Fragen verständigt und diesen für die konferenzielle Anhörung verabschiedet. Auf das Einholen eines externen Gutachtens betreffend Rechtmässigkeit des Verordnungswegs wird verzichtet. Der Verordnungsentwurf regelt den Umgang mit neuen Zweitwohnungen in Gemeinden, die heute einen Anteil von über 20 Prozent aufweisen.

Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat heute die an der letzten Sitzung begonnene Diskussion zum Verordnungsentwurf fortgesetzt. Der Besitzstand soll garantiert bleiben. Das bedeutet, dass Bauten, die unter dem bis zum 11. März 2012 geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, auch künftig in dem Mass genutzt werden dürfen, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war. Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können. Im Zentrum des Verordnungsentwurfs steht der Umgang mit neuen Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen. Die Arbeitsgruppe schlägt für die konferenzielle Anhörung vor, dass diese Gemeinden künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen dürfen, wenn es sich um «warme Betten» handelt. Als Zweitwohnungen sollen dabei all jene Wohnungen gelten, in denen Nutzer keinen Wohnsitz haben. Bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung sollen zwei Varianten (1. September 2012 beziehungsweise 1. Januar 2013) in die Anhörung gegeben werden.

Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die wichtigsten Fragen zur Umsetzung der neuen Verfassungsartikel zum Zweitwohnungsbau zu klären. Nebst dem Zweitwohnungsbegriff soll sie die Übergangsbestimmungen klären sowie den Umgang mit bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent regeln. Am 11. März hatten die Schweizer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» knapp angenommen.

Anlässlich der Arbeitsgruppensitzung von Ende April hat sich der Bund auf Wunsch der Kantone bereit erklärt, einen externen Gutachter beizuziehen, der die Frage klären sollte, ob es rechtmässig sei, die dringend zu beantwortenden Fragen in einer Verordnung zu klären. Bereits im Vorfeld der Sitzung verzichteten die Kantone jedoch auf eine solche gutachterliche Beurteilung, nicht zuletzt, um möglichst rasch rechtliche Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Die konferenzielle Anhörung, an der sich Kantone, Parteien, gesamtschweizerisch tätige Verbände sowie Organisationen zum Verordnungsentwurf äussern können, findet am 18. Juni statt. Ziel ist es, die offenen Fragen soweit möglich bis nach den Sommerferien in einer Verordnung zu regeln.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie ein Tourismusexperte der Universität St. Gallen und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) an.


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