Bundesrat genehmigt strategische Ziele sowie Statuten der Schweizerischen Post AG

Bern, 14.12.2012 - Im Zuge der Umsetzung der neuen Postgesetzgebung hat der Bundesrat heute einige Beschlüsse zur Post gefällt. So hat er die strategischen Ziele für die Jahre 2013 bis 2016 sowie die Statuten der Schweizerischen Post AG genehmigt. Zudem hat er festgelegt, dass die Anstalt Post auf den 26. Juni 2013 in die Schweizerische Post AG umgewandelt wird.

Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats basieren auf der neuen Postgesetzgebung, die seit dem 1. Oktober 2012 gilt.

Wie bis anhin legt der Bund als Eigner auch in Zukunft strategische Ziele für die Post fest. Mit den heute genehmigten strategischen Zielen für die Jahre 2013 bis 2016 erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs landesweit in guter Qualität erbringt. In ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern Kommunikation, Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr soll die Post ihre Marktstellung festigen, qualitativ hochstehende und innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten sowie rentables Wachstum generieren.

Ausserdem hat der Bundesrat die ersten Statuten der Schweizerischen Post AG beschlossen. Sie richten sich nach den Vorgaben des Aktienrechts und der Postgesetzgebung und beinhalten unter anderem den Zweck der Gesellschaft sowie Regelungen zu den Aktien der Schweizerischen Post AG und den Gesellschaftsorganen (Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle).

Der Bundesrat hat darüber hinaus festgelegt, dass die Anstalt Post auf den 26. Juni 2013 in die Schweizerische Post AG umgewandelt wird. Er hat zudem von der provisorischen Abschlussbilanz der Anstalt Post per 31. Dezember 2012 sowie der provisorischen Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG per 1. Januar 2013 Kenntnis genommen. Im Juni 2013 wird der Bundesrat die Schlussbilanz der Anstalt Post und die Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG genehmigen.


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