Netzbeschluss
Um mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berg- und Randregionen verkehrsmässig gut anzubinden, haben Bundesrat und Parlament mit dem Netzbeschluss entschieden, auf Anfang 2014 rund 383 Kilometer bestehende kantonale Strecken neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Mit dem Netzbeschluss kann zudem die Planung an den beiden Netzergänzungen in Morges / Lausanne sowie im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden. Damit können gravierende Engpässe beseitigt werden. Der Netzbeschluss schafft zudem die Basis zur Finanzierung verschiedener Umfahrungen. Dies entlastet die Bevölkerung von Verkehr und Lärm.
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wichtig für die Schweiz. Mit dem neuen Netzbeschluss werden national bedeutende Strecken ins Nationalstrassennetz integriert. Das 1960 festgelegte Netz muss aufgrund veränderter Bedürfnisse angepasst werden. Wichtige Gebiete werden besser erschlossen. Künftig werden alle Kantonshauptorte über einen Nationalstrassen-Anschluss verfügen.
Bedeutung der Übernahme durch den Bund
Als Strassen von nationaler Bedeutung werden die Strecken künftig höheren Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Verträglichkeit und die Sicherheit genügen. Beispielsweise werden höhere Anforderungen an den Winterdienst oder an den Schutz vor Naturgefahren gestellt. Wo es die Sicherheit erfordert, werden separate Anlagen für Radfahrer und Fussgänger geschaffen. Von der besseren Verfügbarkeit und den höheren Ausbaustandards profitieren alle - die Bevölkerung vor Ort, Klein- und Grossbetriebe sowie die Automobilistinnen und Automobilisten.
Bedeutung für den Kanton Zug
Heute liegen im Kanton Zug rund 18 Kilometer Nationalstrassen. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses übergibt Zug 1,6 Kilometer Kantonsstrasse dem Bund. Damit verlängert sich das Nationalstrassennetz im Kanton Zug auf 20 Kilometer. Davon sind:
- ca. 18 Kilometer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse und
- ca. 2 Kilometer Nationalstrassen 3. Klasse (mit Mischverkehr).
Betroffen ist folgender Abschnitt:
Walterswil - Sihlbrugg - Kantonsgrenze ZH des Abschnitts Baar - Hirzel - Wädenswil mit 1,6 Kilometern Länge. Die Aufnahme des Abschnitts in den Netzbeschluss schliesst eine bestehende Lücke zur besseren Anbindung von Luzern/Zug an die Region Rheintal/Vorarlberg.
Der Kanton Zug wird mit dem Netzbeschluss jährlich um rund 0,22 Millionen Franken entlastet. Im Weiteren entfallen für den Kanton die Kosten für die Realisierung des unten aufgeführten Projekts. Die Entlastung setzt sich wie folgt zusammen (Berechnungsbasis: Beiträge 2010):
Laufende Kosten für Unterhalt und Betrieb (Bedarf gemäss ASTRA-Schätzung): | - 0,34 Mio. CHF |
Erhöhter Beitrag aus dem Reinertrag der Vignettenpreiserhöhung: | - 0,27 Mio. CHF |
Auswirkungen auf nicht werkgebundene Beiträge: | + 0,28 Mio. CHF |
Reduktion des Globalbeitrags des Bundes an die Hauptstrassen im Kanton: | + 0,11 Mio. CHF |
Saldo: | - 0,22 Mio. CHF |
Der Zuger Finanzhaushalt ist meistens - als einziger ressourcenstarker Kanton ohne Sonderlasten - bei der Unterstützung der übrigen Kantone im Rahmen des Finanzausgleichs gefordert. Hier erfährt der Finanzhaushalt eine Entlastung.
Projekte auf der zu übernehmenden Strasse
Im Zusammenhang mit dem Netzbeschluss steht folgendes Projekt zur Diskussion:
- Hirzelverbindung (Hirzeltunnel)
Weitere Projekte des Bundes
Zur Engpassbeseitigung auf dem gesamten Nationalstrassennetz hat das Parlament ausserdem 5,5 Milliarden Franken gesprochen. Erste Projekte des Programms Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz sind in der Realisierung wie zum Beispiel der Ausbau des Abschnitts Blegi - Rütihof. Weitere sollen planerisch weiter konkretisiert werden wie zum Beispiel der Ausbau des Abschnitts Buchrain - Rütihof.
Im Rahmen der Agglomerationsprogramme stehen zudem für Verbesserungen der Verkehrsinfrastrukturen landesweit weitere 6 Milliarden Franken bereit. Diese Gelder kommen dem öffentlichen Verkehr, dem motorisierten Individualverkehr und dem Langsamverkehr zugute. Von der Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme profitiert auch der Raum Zug mit dem Agglomerationsprogramm Zug. Das Agglomerationsprogramm 1. Generation hat der Bund mit 63,2 Millionen Franken unterstützt. Für das Agglomerationsprogramm 2. Generation sind gemäss Vernehmlassungsbericht 20,5 Millionen Franken vorgesehen. Mit diesen finanziellen Mitteln werden bedeutende Massnahmen in der Agglomeration unterstützt wie zum Beispiel das Projekt «Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Cham». Dabei geht es darum, die Stadtbahn Zug zu ergänzen und die Quartierverbindungen in der Agglomeration zu verbessern (Theilerplatz, Rotkreuz Ost). Zudem wird das Langsamverkehrsnetz ergänzt, indem Rad- und Fusswege entflochten werden. Des Weiteren sollen neue Busspuren in der Chollerstrasse, in der Blegistrasse (Rotkreuz) und in der Bahnmatt (Baar) gebaut werden.
Für das langfristige strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) sind insgesamt 42,5 Milliarden Franken für Bahnvorhaben vorgesehen. Im Rahmen des Ausbauschrittes 2025 profitiert der Kanton Zug nur indirekt.