(Stand Januar 2021)
Grösse und Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Swisscom
Der Verwaltungsrat der Swisscom AG besteht gemäss Artikel 6 der Statuten aus 7 bis 9 Mitgliedern. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und das Präsidium für eine Dauer von einem Jahr.
Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist generell auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter, der Landessprachen und des Personals zu achten.
Ein bis maximal zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sind durch den Bundesrat abgeordnete Vertreter des Bundes.
Anforderungsprofil
a. Anforderungen ans das Kollegium
- Das Gremium als Ganzes gewährleistet:
- die Fähigkeit zur Definition und Durchsetzung der Strategie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung
- das Funktionieren als Team sowohl auf personeller als auch auf sachlicher Ebene, um auch in schwierigen Situationen entscheidfähig zu sein
Das Kollegium verfügt als Ganzes über die folgenden Fähigkeiten:
- Relevante Branchenkenntnisse:
- fundierte Kenntnisse der Telekommunikationsmärkte und der angrenzenden Märkte (z.B. Multimedia, Informatik)
- fundierte Kenntnisse der technologischen Entwicklungen
- Kenntnis der Fernmeldepolitik und Verständnis für Fragen des Service public
- internationale Erfahrung
- Relevantes Fachwissen:
- Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen im regulatorischen, marktlichen und politischen Umfeld
- Betriebswirtschaft (insb. Controlling, Risk Management, Marketing, IKT und Personalmanagement)
- Finanzwesen (insb. Unternehmensfinanzierung und Rechnungswesen)
- Recht
- Kommunikation
b. Anforderungen an das einzelne Mitglied
Jedes Mitglied muss im Einzelnen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Bereitschaft, die strategischen Ziele des Bundesrates umzusetzen
- Einwandfreier Ruf und persönliche Integrität
- Fach-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen:
- Fähigkeit zu strategischem Denken
- Analysefähigkeit, kritisches Urteilsvermögen und geistige Beweglichkeit
- Belastbarkeit und Bereitschaft, in komplexen Situationen Entscheide zu fällen und dafür die Verantwortung zu übernehmen
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Verschwiegenheit
- Unabhängigkeit: keine Interessenbindungen, die eine unabhängige Meinungsbildung verhindern
- genügende zeitliche Verfügbarkeit
- Bereitschaft zur periodischen Prüfung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsrats
c. Anforderungen an das Präsidium
Aufgrund der Grösse des Unternehmens und der anstehenden Aufgaben ist eine zeitliche Verfügbarkeit des Präsidiums von rund 50% eines Vollamtes notwendig.
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen gem. lit. b sind für das Präsidium folgende Kriterien zu beachten:
- umfassende Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit in leitenden Positionen von grösseren, wenn möglich international tätigen Unternehmen
- ausgeprägtes strategisches Verständnis und Fähigkeit zur Synthese
- ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation mit den wichtigsten Anspruchsgruppen
- gutes Verständnis für die politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz
- Fähigkeit, einen kompetenten Verwaltungsrat als Team zu führen, insbesondere auch in Krisensituationen
- hohe Entschlusskraft sowie Durchsetzungsvermögen
- Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit mit der Konzernleitung