Verhältnis zum Bund
Das Unternehmen ist 1998 als selbständiges Unternehmen neben der Post aus der PTT-Reform hervorgegangen. Rechtlich handelt es sich um eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Swisscom-Aktien sind an der SWX in Zürich kotiert. Derzeit hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals und damit wie gesetzlich vorgeschrieben die Mehrheit am Unternehmen.
Rahmenbedingungen für die Aktivitäten von Swisscom bilden das Fernmeldegesetz, das Telekommunikationsunternehmensgesetz, das Aktien- und Börsenrecht sowie die strategischen Ziele, die der Bundesrat der Swisscom alle vier Jahre vorgibt.
Für die operative Führung verantwortlich sind wie bei Privatunternehmen der Verwaltungsrat und das Management. Der Bundesrat anerkennt die unternehmerische Autonomie von Swisscom. Er beschränkt sich auf die grundsätzliche Ausrichtung und prüft jeweils im Frühjahr, ob sich Swisscom im Sinn seiner Vorgaben auf Kurs befindet.
Auch wenn Swisscom sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindet, gelten für das Unternehmen die gleichen Spielregeln im Telekommunikationsmarkt wie für die andern in der Branche tätigen Unternehmen. Die Regulierung und Überwachung des Marktes ist Aufgabe der Eidg. Kommunikationskommission ComCom.
Grundversorgung
Die Grundversorgung (Service public) im Bereich der Telekommunikation ist unabhängig von den in der Branche tätigen Unternehmen gesetzlich gewährleistet, indem das Fernmeldegesetz (FMG) garantiert bestimmte Dienstleistungen, die flächendeckend für alle Bevölkerungsgruppen und Regionen angeboten werden, garantiert. So müssen die Konsumenten, sofern sie dies wünschen, über einen analogen oder digitalen Anschluss für die Festnetztelefonie, der auch das Senden und Empfangen von Faxen ermöglicht, sowie über einen Breitbandanschluss für die Internetverbindung mit einer Mindestübertragungsrate von 10 Mbit/s (download; ab 01.01.2020) verfügen können. Die Grundversorgung gewährleistet auch den Zugang zu den Notrufdiensten und die Erbringung von besonderen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung. Ausserdem hat jede Gemeinde in der Schweiz Anspruch auf mindestens eine öffentliche Sprechstelle. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat der Swisscom die Grundversorgungskonzession für den Zeitraum 2018 bis 2022 erteilt.