Bundesrat legt die strategischen Ziele der SBB für 2024 bis 2027 fest

Bern, 15.12.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 die strategischen Ziele der SBB AG für die Jahre 2024 bis 2027 festgelegt. Die strategische Steuerung der SBB hat sich in der Vergangenheit bewährt. Der Bundesrat hält deshalb an der grundlegenden Ausrichtung fest. In einzelnen Bereichen sind allerdings Anpassungen erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen massgeblich verändert haben. Im Fokus stehen dabei die nachhaltige Finanzierung der SBB, die Neuausrichtung von SBB Cargo, die erhöhte Bedeutung des Energiebereichs für das Gesamtsystem Bahn sowie neue Anforderungen an das Compliance Management des Unternehmens mit Blick auf die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Politik des Bundes.

Der Bundesrat legt alle vier Jahre die Ziele des Bundes als Eigentümer der SBB fest. Letztmals geschah dies 2018. Insbesondere die Covid-Pandemie und die zunehmende Instabilität auf den Energiemärkten haben seither zu Veränderungen im Umfeld der SBB geführt.

Die SBB hat diese Herausforderungen im Allgemeinen gut gemeistert. Das zeigt, dass die strategische Steuerung des Unternehmens funktioniert und sich bewährt. Der Bundesrat hält deshalb für die nächste Vierjahresperiode an der grundsätzlichen Ausrichtung der strategischen Ziele fest. Gleichzeitig nimmt er einige notwendige Anpassungen in namentlich vier Bereichen vor:

  • Nachhaltige Finanzierung: Die finanzielle Situation der SBB ist als Folge der Covid-Pandemie angespannt. Der vom Bundesrat festgelegte maximale Verschuldungsgrad (kommerzielle Nettoverschuldung ≤ 6,5 x EBITDA) wurde in den letzten Jahren deutlich überschritten. Der Bundesrat erwartet, dass dieser bis 2030 wieder eingehalten wird sowie in der Zielperiode jährlich überprüfbare Fortschritte erzielt werden. Die Voraussetzungen dafür werden mit der vom Bundesrat angestrebten Änderung des SBB-Gesetzes und den damit einhergehenden Massnahmen geschaffen.
  • Güterverkehr: Der Bundesrat erwartet für Cargo Schweiz im Linienverkehr (Ganzzüge) weiterhin profitable Angebote. Im Netzwerkverkehr (Einzelwagenladungsverkehr) sind die Angebote kostendeckend zu erbringen. Defizite sind vorübergehend zulässig, bis der neue Gesetzesrahmen in Zusammenhang mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes in Kraft ist.
  • Energieversorgung: Neu misst der Bundesrat einer sicheren und nachhaltigen Bahnstromversorgung besondere Bedeutung zu. Er erwartet von der SBB, dass sie den Eigenversorgungsgrad mit selbst produziertem Bahnstrom auf mindestens dem bisherigen Niveau aufrechterhält und die Kapazitäten zur Produktion von erneuerbarer Energie zu erhöhen versucht. Die SBB soll einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz leisten und in diesem Bereich eine Vorbildfunktion einnehmen.
  • Compliance Management: Der Bundesrat entwickelt das System zur Aufsicht und Steuerung der ausgelagerten Organisationen des Bundes kontinuierlich weiter. Neu verlangt er von allen ausgelagerten Organisationen ein Compliance Management System (CMS), das sich an der Norm ISO 37301 orientiert. Eine jährliche Information an den Bundesrat über die wichtigsten Schwerpunkte im CMS ist Pflicht.

Neben diesen zentralen Neuerungen nahm der Bundesrat weitere Anpassungen vor, um den Wortlaut der strategischen Ziele für die SBB an denjenigen für die anderen bundesnahen Unternehmungen anzugleichen und um das Dokument zu vereinfachen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die SBB mit den angepassten strategischen Zielen gut aufgestellt ist, um in den kommenden vier Jahren für einen leistungsfähigen, zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr in der Schweiz zu sorgen.


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