Das Bundesamt schreitet ein, wenn in einer Sendung die Sponsoringvorschriften des eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetzes verletzt werden. Es beaufsichtigt die Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz nicht nur in Sachen Schleichwerbung, es entscheidet zum Beispiel auch, auf welcher Frequenz sie senden dürfen und sorgt dafür, dass die SRG mit ihren Angeboten allen Landesteilen und Bevölkerungsgruppen gerecht wird.