Erneuerbare Energien fördern

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Installation von Solarpanels

Das Energiegesetz bezweckt, die einheimischen erneuerbaren Energien zu stärken. Dazu gehören die traditionelle Wasserkraft und die "neuen" erneuerbaren Energien wie Sonne, Holz, Biomasse, Wind und Geothermie. Das lohnt sich: Je mehr erneuerbare Energien verfügbar sind, desto weniger ist die Schweiz auf Importe fossiler Energien angewiesen.  

Kuchengrafik die zeigt, dass 75% der Energieträger in der Schweiz importiert werden.
Inländische Produktion und Importe von Energieträgern (inkl. Kernbrennstoffe) 2015 (Quelle: BFE)

Seit 2009 werden die erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung gefördert. Dieses System wird weitergeführt. Es vergütet Produzenten den Strom aus Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie oder Kleinwasserkraftwerken, den sie in das Stromnetz einspeisen. Die Vergütungstarife werden periodisch gesenkt, um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen. Dieses System wird mit der Vorlage weiter optimiert: Neu müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Das erhöht den Anreiz, Strom einzuspeisen, wenn die Nachfrage hoch ist.

Neue Kleinwasserkraftwerke werden nicht mehr gefördert, da angesichts ihrer geringen Stromproduktion der Eingriff in die Natur oft unverhältnismässig gross ist. Neue Grosswasserkraftwerke hingegen können künftig von Investitionsbeiträgen profitieren. Solche Beiträge werden zudem für neue Photovoltaik- und Biomasseanlagen gewährt. Künftig können auch bestehende Wasserkraftwerke unterstützt werden, da sie wegen der tiefen Preise auf dem europäischen Strommarkt derzeit kaum mehr kostendeckend produzieren können. Die Unterstützung ist auf fünf Jahre befristet.

Erneuerbare als nationales Interesse

Um den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien zu erleichtern, kommt diesen Anlagen neu wie dem Natur- und Heimatschutz ein nationales Interesse zu. Die Behörden müssen die beiden Interessen bei der Bewilligung grosser Wasser- und Windkraftanlagen gleich gewichten. Jeder Fall ist aber einzeln zu beurteilen, um den verschiedenen Anliegen gerecht zu werden.

Finanzierung

Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz wird über den Netzzuschlag finanziert, den Haushalte und Unternehmen bezahlen. Dieser beträgt heute 1.5 Rp./kWh . Mit der Vorlage soll er auf 2.3 Rp./kWh erhöht werden. Das ergibt zusätzliche rund 480 Millionen Franken pro Jahr. Ein Viertel der Erhöhung, also 0.2 Rp./kWh oder 120 Millionen Franken, kommt bestehenden Grosswasserkraftwerken zugute.

Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird mit der Erhöhung des Netzzuschlags rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute (Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Haushalts mit vier Personen: 5000 kWh/Jahr). Stromintensive Firmen erhalten wie bisher unter gewissen Voraussetzungen den Netzzuschlag rückerstattet. Diese Voraussetzungen werden mit der Vorlage erleichtert.)

Die Förderung wird befristet: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030. Das Parlament hat damit sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen und die Kosten begrenzt sind.

Grafische Darstellung der Entwicklung der spezifischen Investitionskosten (CHF/kWp) für eine 30 kW Photovoltaik-Anlage in der Schweiz. In der Periode von 2010 bis 2017 war eine Reduktion von 70% zu beobachten.
Entwicklung der spezifischen Investitionskosten (CHF/kWp) für eine 30 kW Photovoltaik-Anlage in der Schweiz. In der Periode von 2010 bis 2017 war eine Reduktion von 70% zu beobachten (Quelle: BFE)

Massnahmen des Energiegesetzes im Bereich der erneuerbaren Energien

Massnahme Beschrieb
Richtwerte Im Gesetz werden Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien für 2020 und 2035 verankert. Daran orientieren sich die Massnahmen.
Einspeisevergütungs-system für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Das heutige Einspeisevergütungssystem wird in geänderter Form weitergeführt. Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien müssen ihren Strom neu ab einer bestimmten Anlagengrösse selbst vermarkten. Kleine Wasserkraftwerke (mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt) können keine Einspeisevergütung mehr beantragen.
Investitionsbeiträge für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Wasserkraftwerke und Biomasseanlagen können neu Investitionsbeiträge beantragen. Zudem können neu auch für grössere Photovoltaikanlagen Investitionsbeiträge bewilligt werden.
Unterstützung der bestehenden
Grosswasserkraft
Bestehende grosse Wasserkraftwerke (mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt) können während fünf Jahren eine Marktprämie in Anspruch nehmen für Strom, den sie am Markt unter den ihnen entstandenen Kosten verkaufen mussten.
Befristung der Förderung Neue Einspeisevergütungen werden nur bis Ende 2022 bewilligt, Investitionsbeiträge nur bis 2030.
Netzzuschlag Der Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, für die Energieeffizienz und für die ökologische Sanierung von Wasserkraftwerken wird von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht.
Nationales Interesse Die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau gelten künftig wie der Natur- und der Heimatschutz als nationales Interesse.
Raschere Bewilligungsverfahren Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien haben die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Zudem entscheidet das Bundesgericht bei Plangenehmigungen für elektrische Anlagen nur noch, wenn sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, nicht mehr in Fällen von untergeordneter Bedeutung.
Förderung des Eigenverbrauchs Wer selber Energie produziert, darf diese selber verbrauchen. Künftig können auch benachbarte Grundeigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter davon profitieren.

Medien

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Reden

Reden Bundesrätin Doris Leuthard

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Thema Erneuerbare Energien

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