Energiegesetz: Fragen und Antworten

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Wie funktioniert die Energieversorgung in der Schweiz?

Die Schweiz importiert heute rund 75 % des gesamten Energiebedarfs (Erdöl, Gas, Benzin). Betrachtet man nur den Strom, deckt die Schweiz ihren Bedarf über das ganze Jahr hinweg gesehen selbst. Im Winter sind wir allerdings auf Importe angewiesen, weil die Produktion den höheren Verbrauch nicht ganz decken kann. Rund 64 % des Stroms stammt aus erneuerbaren Energien, der Grossteil davon aus Wasserkraft. Der Anteil der Kernkraftwerke beträgt rund 33,5 % (2015).

Warum hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 beschlossen?

Weil sich das internationale Umfeld in den letzten Jahren stark verändert hat: Die Energiemärkte sind wegen tiefer Energiepreise im Umbruch. Ausgelöst wurde der Preiszerfall einerseits durch die sinkende Nachfrage, andererseits durch das Überangebot von Strom. Dazu kam es, weil die Produktion von Strom aus Schiefergas und Kohlekraftwerken forciert und in Deutschland die erneuerbaren Energien stark gefördert wurden. Auch neue Technologien verändern die Energieversorgung: So ist es viel einfacher und günstiger geworden, Strom z. B. mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu produzieren. Bundesrat und Parlament haben nach dem Reaktorunglück von Fukushima zudem beschlossen, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen: Der Bau neuer Kernkraftwerke wird verboten. Dies wurde auch vor dem Hintergrund der hohen Kosten gefällt, die mit solchen Projekten verbunden sind. Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit und der komplexen Verfahren zum Bau solcher Anlagen, können neue KKW in Europa unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum mehr gebaut werden. Wegen der hohen Investitionskosten sind neue KKW derzeit weder rentabel noch wettbewerbsfähig.

Mit der Energiestrategie 2050 antwortet der Bundesrat auf das veränderte Umfeld. Die Strategie ist langfristig angelegt und wird schrittweise umgesetzt.

Wozu dient das revidierte Energiegesetz?

Die Energiestrategie 2050 wird schrittweise umgesetzt. Die Massnahmen des ersten Pakets sind bis 2035 ausgelegt. Sie dienen dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.

Was sind die wichtigsten Massnahmen zum Energiesparen und zur Effizienz?

Der Energieverbrauch kann mit klugen Anreizen und moderner Technologie stark gesenkt werden – insbesondere bei den Gebäuden, im Verkehr und bei den Elektrogeräten:

  • Gebäude: Um den Energieverbrauch zu senken, haben Bund und Kantone 2010 ein Gebäudeprogramm eingeführt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten so einen Anreiz, alte Gebäude energetisch zu sanieren: Wer z. B. eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt oder das Haus besser isoliert, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Durch energetische Sanierungen sinken der Energieverbrauch und der CO2-Ausstoss. Das Gebäudeprogramm läuft Ende 2019 aus. Mit der Revision des Energiegesetzes hat das Parlament dessen Weiterführung beschlossen. Zudem werden die Möglichkeiten zum steuerlichen Abzug von Sanierungskosten erweitert.
  • Verkehr: Die Vorschriften zum CO2-Ausstoss für Neuwagen werden verschärft und erweitert. Personenwagen dürfen im Durchschnitt über die ganze Neuwagenflotte ab 2021 nur noch 95 g CO2/km ausstossen, das ist rund ein Viertel weniger als heute. Lieferwagen und leichte Sattelschlepper werden neu ebenfalls erfasst.
  • Elektrogeräte: Der Energieverbrauch kann wie bisher über technische Vorschriften weiter gesenkt werden. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Kochherde sowie andere Elektrogeräte werden so immer sparsamer. Für die Unternehmen gibt es zudem finanzielle Anreize, ineffiziente Geräte, Licht- oder andere Anlagen zu ersetzen. Mit der Vorlage steht dafür künftig mehr Geld zur Verfügung.

Was sind die wichtigsten Massnahmen zur Stärkung der erneuerbaren Energien?

Seit 2009 werden die erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung gefördert. Dieses System wird weitergeführt. Es vergütet Produzenten den Strom aus Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie oder Kleinwasserkraftwerken, den sie in das Stromnetz einspeisen. Die Vergütungstarife werden periodisch gesenkt, um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen. Dieses System wird mit der Vorlage weiter optimiert: Neu müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Das erhöht den Anreiz, Strom einzuspeisen, wenn die Nachfrage hoch ist.

Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz wird über den Netzzuschlag finanziert, den Haushalte und Unternehmen bezahlen. Dieser beträgt heute 1.5 Rp./kWh . Mit der Vorlage soll er auf 2.3 Rp./kWh erhöht werden. Das ergibt zusätzliche rund 480 Millionen Franken pro Jahr. Ein Viertel der Erhöhung, also 0.2 Rp./kWh oder 120 Millionen Franken, kommt bestehenden Grosswasserkraftwerken zugute.

Warum wird auch die Wasserkraft unterstützt?

Die Wasserkraft ist der wichtigste Pfeiler der Schweizer Stromversorgung. Unsere Wasserkraftwerke erzeugen knapp 60 Prozent des Schweizer Stroms. Einmal gebaute Anlagen können Strom günstig, nahezu CO2-frei und mit hoher Zuverlässigkeit jahrzehntelang produzieren. Wasserkraft ist Tag und Nacht verfügbar und kann dank steuerbaren Kraftwerken und Speicherseen je nach Nachfrage auch für den nötigen Ausgleich sorgen. Die Stromproduktion aus Schweizer Wasserkraft geriet in den letzten Jahren jedoch unter Druck. Die Grosshandelspreise brachen ein. Dies führt dazu, dass die Betreiber bestehender Wasserkraftwerke ihre Produktion teilweise unter ihren Gestehungskosten verkaufen müssen und kaum neue Wasserkraftwerke erstellt werden. Da durch die tiefen Marktpreise die Gefahr besteht, dass der Zubau der Wasserkraftproduktion nicht im gewünschten Rahmen erfolgt, ist eine vorübergehende Unterstützung der Grosswasserkraft sinnvoll. Ziel ist, die wirtschaftliche Situation der bestehenden Wasserkraftwerke zu verbessern (Marktprämie) sowie den Zubau von Neuanlangen sowie die Erweiterung und Erneuerung von bestehenden Anlagen zu fördern (Investitionsbeiträge). Die Unterstützung ist auf fünf Jahre befristet.

Der Zubau der erneuerbaren Energien braucht Zeit. Braucht es bis dann Gaskraftwerke?

Das Energiegesetz enthält keinerlei Hinweise oder Bestimmungen zum Bau von Gaskraftwerken. Der Bundesrat hat von Anfang das Potenzial der erneuerbaren Energien in den Vordergrund gestellt – und das hat auch das Parlament getan. Das vom Parlament zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verabschiedete Energiegesetz dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.

Gaskraftwerke wären für eine Übergangszeit theoretisch zwar eine Option, da sie rasch gebaut werden können. Der Bund hat in den ersten Szenarien daher auch auf diese Möglichkeit hingewiesen. Gaskraftwerke stehen heute aber aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht zur Debatte, wegen der tiefen Strompreise findet sich niemand, der in Gaskraftwerke investieren würde: Die Groupe E hat 2015 ihr Gesuch für ein Gaskraftwerk in Cornaux zurückgezogen und das Projekt der EOS-Holding SA (95%) und Romande Energie (5%) in Chavalon wurde auf Eis gelegt. Dazu kommt: Das Gesetz zwingt fossil-thermische Kraftwerke, ihre CO2- Emissionen vollständig zu kompensieren.

Ein Ja zur Energievorlage sorgt für mehr Effizienz und mehr einheimische erneuerbare Energien. Das stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz. Denn 2019 geht das AKW Mühleberg vom Netz, die anderen folgen nach und nach. Es ist darum sinnvoll, mehr Strom im Inland zu produzieren. Ein Nein macht uns dagegen abhängiger von Importen aus dem Ausland und erhöht den Druck, Gaskraftwerke zu bauen. 

Führt das Energiegesetz zu einer ewigen Subventionswirtschaft?

Nein. Mit der Erhöhung des Netzzuschlags von heute 1.5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh steht für die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz in den nächsten Jahren vorübergehend mehr Geld zur Verfügung. Die Förderung wird befristet: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030. Das Parlament hat damit sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen und die Kosten begrenzt sind.

Um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen, müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom künftig zudem selbst vermarkten. Das erhöht den Anreiz, Strom einzuspeisen, wenn die Nachfrage hoch ist.

Warum haben Bundesrat und Parlament den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen?

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima beschloss der Bundesrat 2011 im Grundsatz, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Das Parlament folgte dem Entscheid. Damit wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten: Die bestehenden Kernkraft¬werke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden. Bundesrat und Parlament haben ihren Entscheid auch vor dem Hintergrund der hohen Kosten gefällt, die mit dem Bau neuer Kernkraftwerke verbunden sind. Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit, können neue Kernkraftwerke in Europa unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum mehr gebaut werden.

Wegen der hohen Investitionskosten sind neue KKW derzeit weder rentabel noch wettbewerbsfähig: Das britische Kernkraftwerk Hinkley Point C kann nur dank staatlicher Bürgschaften für Darlehen und hoher Subventionen erstellt werden. Dem Werk wurde für 35 Jahre ein garantierter Abnahmepreis zugestanden, der weit über dem Grosshandelspreis liegt. Die Baukosten werden auf umgerechnet rund 31 Milliarden Franken geschätzt. Die Baukosten der neuen Druckwasserreaktoren in Finnland und Frankreich sind ebenfalls sehr hoch und haben sich stetig verteuert. Inzwischen belaufen sie sich auf umgerechnet rund 11 Mrd. Franken pro Werk. Die Stromproduktion wird entsprechend teuer. Ausserdem ist die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle noch nicht gelöst.
Aufgrund des veränderten Umfelds haben die Konzernchefs von Alpiq, Axpo und BKW im Oktober 2016 beschlossen, die Rahmenbewilligungsgesuche zurückzuziehen, die 2008 für Ersatzkraftwerke beim Bund eingereicht worden waren. Die Gesuche waren vom Bund nach Fukushima sistiert worden.

Es gibt aber kein Technologieverbot: Die Nuklearforschung kann weitergehen, sie wird mit der Energiestrategie 2050 nicht eingeschränkt.

Gibt es mit dem Energiegesetz für die Haushalte und Unternehmen höhere Kosten?

Ja, die zusätzlichen Kosten sind aber verkraftbar und können durch mehr Energieeffizienz kompensiert werden. Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz wird über den Netzzuschlag finanziert, den Haushalte und Unternehmen bezahlen. Dieser soll mit dem Energiegesetz von heute 1.5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh erhöht werden. Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird so rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute. Stromintensive Firmen erhalten wie bisher unter gewissen Voraussetzungen den Netzzuschlag rückerstattet. Diese Voraussetzungen werden mit der Vorlage erleichtert.

Kritiker behaupten, das Energiegesetz führe für einen vierköpfigen Haushalt zu Mehrkosten von 3200 Franken pro Jahr. Stimmt das?

Nein. Die Kritiker operieren mit völlig überzogenen Zahlen. Sie beziehen dabei Dinge ein, wie eine Klima-und Lenkungsabgabe (KELS). Diese ist aber weder mehrheitsfähig noch beschlossen, der Nationalrat trat auf die Vorlage nicht ein. Solche Lenkungsabgaben würden zudem zum grössten Teil an Bevölkerung und Wirtschaft zurückerstattet. Damit zu kalkulieren, ist also gleich doppelt falsch! Dazu kommt: Die Förderung der erneuerbaren Energien wird mit dem Energiegesetz näher an den Markt geführt und neu künftig befristet: Damit ist sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen. Bei einem Nein laufen sie weiter.

Was passiert bei einem Nein zum Energiegesetz?

Bei einem Nein fehlen ab 2020 die Gelder für energetische Sanierungen von Gebäuden. Zudem würde die Förderung der erneuerbaren Energien geschwächt. Tausende Projekte, die auf der Warteliste für die Einspeisevergütung sind, würden in nächster Zeit wahrscheinlich nicht realisiert werden. Es wäre auch nicht möglich, bestehende Wasserkraftwerke zu unterstützen. Der Verbrauch fossiler Energie bliebe hoch. Da die Produktion erneuerbarer Energien kaum erhöht werden könnte und die Schweizer Kernkraftwerke altershalber mittelfristig abgeschaltet werden, würde ein Nein zu mehr Stromimporten aus der EU und damit zu einer erhöhten Abhängigkeit vom Ausland führen.

Die Massnahmen des Energiegesetzes sind bis 2035 angelegt. Wie sollen die Ziele bis 2050 erreicht werden?

Die Energiestrategie 2050 wird Schritt für Schritt umgesetzt. Das verschafft uns die für den Umbau des Energiesystems nötige Zeit. Zudem profitieren wir so vom technologischen Fortschritt und können weitere Massnahmen pragmatisch der Marktentwicklung anpassen. So ist unser Land für die Zukunft gerüstet. Mit der Vorlage machen wir den ersten Schritt.

Für die Zeit nach 2035 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament 2015 eine Botschaft für ein Klima- und Energielenkungssystem. Dieser Weg wird jedoch nicht weiterverfolgt: Die zuständige Kommission des Nationalrates ist auf diese Vorlage nicht eingetreten. Im Zentrum der Diskussionen stehen neu Marktinstrumente wie Auktionen, Kapazitätsmechanismen oder ein Quotenmodell. Die verschiedenen Varianten werden nun genau geprüft (vgl. Bericht « Auslegeordnung Strommarkt nach 2020»).

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Thema Energiestrategie 2050

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