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Ein haushälterischer Umgang mit der Energie ist sinnvoll, spart Geld und reduziert die Energieimporte. Das Energiegesetz enthält darum verschiedene Anreize, um den Energieverbrauch bei Gebäuden, im Verkehr und bei Elektrogeräten zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Das Energiegesetz setzt insbesondere bei den Gebäuden, im Verkehr und bei den Elektrogeräten an. Hier gibt es grosses Sparpotenzial. Finanzielle Anreize und technische Vorschriften helfen, es auszuschöpfen - und damit die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien zu reduzieren
Gebäudeprogramm wird weitergeführt
Bund und Kantone haben 2010 ein Gebäudeprogramm eingeführt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten so einen Anreiz, alte Gebäude energetisch zu sanieren: Wer z. B. eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt oder das Haus besser isoliert, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Durch energetische Sanierungen sinken der Energieverbrauch und der CO2-Ausstoss. Das Gebäudeprogramm läuft Ende 2019 aus.
Mit der Revision des Energiegesetzes hat das Parlament dessen Weiterführung beschlossen. Zudem werden die Möglichkeiten zum steuerlichen Abzug von Sanierungskosten erweitert. Das Gebäudeprogramm wird aus Beiträgen der Kantone und aus der CO2-Abgabe finanziert, die auf fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) erhoben wird. Aus der CO2-Abgabe kamen bisher maximal 300 Millionen Franken dem Gebäudeprogramm zugute. Neu wird dieser Betrag auf 450 Millionen Franken heraufgesetzt. Der Rest der CO2-Abgabe wird wie bisher an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt.
CO2-Ausstoss im Verkehr senken
Auch im Verkehr soll der Energieverbrauch gesenkt werden. Die Vorschriften zum CO2-Ausstoss für Neuwagen werden verschärft und erweitert. Personenwagen dürfen im Durchschnitt über die ganze Neuwagenflotte ab 2021 nur noch 95 g CO2/km ausstossen, das ist rund ein Viertel weniger als heute. Lieferwagen und leichte Sattelschlepper werden neu ebenfalls erfasst.
Effizientere Elektrogeräte
Auch bei den Elektrogeräten soll der Energieverbrauch weiter gesenkt werden, und zwar wie bisher über technische Vorschriften. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Kochherde sowie andere Elektrogeräte werden so immer sparsamer. Für die Unternehmen gibt es zudem finanzielle Anreize, ineffiziente Geräte, Licht- oder andere Anlagen zu ersetzen. Mit der Vorlage steht dafür künftig mehr Geld zur Verfügung.
Massnahmen des Energiegesetzes im Bereich Energiesparen und Energieeffizienz
Massnahme | Beschrieb |
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Richtwerte | Im Gesetz werden für 2020 und 2035 Richtwerte für den Energie- und Stromverbrauch verankert. Daran orientieren sich die Massnahmen. |
Zielvorgaben für CO2-Ausstoss von Fahrzeugen |
Ab 2021 dürfen neu importierte Personenwagen im Durchschnitt über die ganze Flotte nur noch 95 g CO2/km ausstossen (heute 130g CO2/km), neu importierte Lieferwagen und leichte Sattelschlepper nur noch 147 g CO2/km. |
Gebäudeprogramm für energetische Sanierungen | Das bisher bis 2019 befristete Programm von Bund und Kantonen wird weitergeführt mit mehr Geld aus der CO2-Abgabe (maximal 450 Millionen Franken pro Jahr). |
Steuererleichterungen für energetische Gebäudesanierungen | Steuerabzüge können im Jahr der Sanierung und neu auch in den zwei folgenden Steuerperioden geltend gemacht werden. Zudem können die Abbruchkosten neu von den Steuern abgezogen werden, wenn ein Altbau durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wird. |
Smart Metering | Die heutigen mechanischen Stromzähler in den Haushalten sollen durch intelligente Messgeräte (Smart Meter) ersetzt werden. Die genaueren Daten ermöglichen eine effizientere Versorgung und Stromeinsparungen. Das Gesetz regelt den Datenschutz. |
Links
Externe Links
- Das Cleantech-Portal des Bundes
- Energieeffizienz (Website des Bundesamts für Energie BFE)
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EnergieSchweizDie Website von EnergieSchweiz liefert Informationen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in den Bereichen Haushalt, Gebäude, Mobilität und Unternehmen.
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